Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Quotenkartell | Fieldfisher
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Insight

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Quotenkartell

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund € 7,3 Mio. gegen zwei Hersteller von mehrprofiligen Brückendehnfugen (Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken) wegen eines verbotenen Quotenkartells verhängt.
 


Durchsuchungen

Das BKartA und die Staatanwaltschaft Braunschweig haben im Januar 2019 nach Hinweisen aus dem Markt gemeinsam Unternehmen und Privatwohnungen durchsucht.
 


Verstoß

Das BKartA hat illegale Quotenabsprachen der beteiligten Unternehmen bezüglich des Vertriebs von mehrprofiligen Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken in Deutschland festgestellt. Relevanter Zeitraum waren die Jahre von 2004 bis 2019. Die Umsetzung der Quotenabsprache erfolgte mit Hilfe einer zusätzlich getroffenen Preisabsprache.
 
Am 19. Oktober 2004 trafen sich Verantwortliche der Unternehmen und vereinbarten, dass die seinerzeit bestehenden Marktanteile, der Status-quo des Jahres 2004, beibehalten und den Unternehmen zukünftig als Quote zustehen sollten. Die Verantwortlichen der Unternehmen einigten sich zudem auf dem Treffen am 19. Oktober 2004 jedenfalls im Grundsatz darauf, dass für die Kalkulation der Preise für mehrprofilige Übergangskonstruktionen eine Preisformel verwendet werden soll.
 
Die Mitarbeiter trafen sich zur Kontrolle der Umsetzung der Absprachen. Bei wesentlichen Quotenabweichungen nahmen die (Vertriebs)Mitarbeiter auf den „Jahresabschlusstreffen“ einen Quotenausgleich vor. Dazu bestimmten sie regelmäßig konkrete, noch nicht vergebene Aufträge, die dem Unternehmen, das die Quote unterschritten hatte, als Ausgleichsprojekte zustehen sollten, so das BKartA. Zum Teil wurden zu hohe Angebote abgegeben, um sicher zu stellen, der andere den Auftrag erhielt, damit die Quoten wieder erfüllt wurden. Zum Teil wurden dem anderen auch die Angebotspreise offengelegt, damit dieser darunter bepreisen konnte.
 
Zusätzlich zur Zuteilung konkreter Ausgleichsprojekte bei wesentlichen Quotenabweichungen teilten die (Vertriebs)Mitarbeiter zur zukünftigen Einhaltung der Quote die noch nicht an ihre Unternehmen vergebenen Aufträge untereinander auf.
 
Die (Vertriebs)Mitarbeiter kalkulierten ihre Angebotspreise für die mehrprofiligen Übergangskonstruktionen regelmäßig unter Anwendung einer abgesprochenen Preisformel. Auf diesen Preis schlugen sie absprachegemäß einen Zuschlag von 2 % bis 8 % auf, der dazu diente, dass sie in den Nachlassverhandlungen mit dem Bauunternehmen einen Nachlass gewähren konnten.
 


Dokumente

Fallbericht vom 10. Feb 2022
Pressemitteilung vom 10. Feb 2022
 

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Spezialgebiete

Kartellrecht