Kooperation mit Fieldfisher bei Schlussabrechnungen | Fieldfisher
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Kooperation mit Fieldfisher bei Schlussabrechnungen

Fieldfisher agiert als bundesweiter Kooperationspartner von Steuerberatern und Unternehmen bei der Erstellung und Prüfung der Schlussabrechnung zu Corona-Überbrückungshilfen. Dabei unterstützen wir insbesondere bei der Beantwortung von fördermittelrechtlichen Fragen, steuerlichen Problemstellungen und auch der Plausbilisierung einzelner Zahlen.

Unsere Beratung bietet Unternehmen und ihren Steuerberatern folgende Vorteile:

  • Exzellente fördermittelrechtliche Expertise durch unser Team für öffentliches Recht mit bundesweiter Erfahrung in den Überbrückungshilfen
  • Unterstützung auf Augenhöhe für Steuerberater durch unser erfahrenes Steuerrechtsteam, das steuerliche Implikationen von Erklärungen verstehen und erläutern kann
  • Bestmögliche Schlussabrechnung für Mandanten durch kombinierte Expertise ihrer Steuerberater und unserer Experten für Fördermittel- und Steuerrecht
  • Kooperationspartner für Steuerberater für eine haftungs- und berufsrechtliche Absicherung

Corona-Überbrückungshilfen: Wir unterstützen bundesweit bei allen Fragen rund um Überbrückungshilfen

Mehr erfahren

Kontakt

Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung:  GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com

Dennis Hillemann
Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 (0)40 87 88 698 526
dennis.hillemann@fieldfisher.com
       Tanja Ehls
Senior Associate
+49 (0)69 204 342 168
tanja.ehls@fieldfisher.com