Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Fieldfisher
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Beratung zum Lieferkettengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Damit müssen Unternehmen in Deutschland künftig den Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten sicherstellen. Ob Anpassung Ihrer Compliance-Standards, Stellungnahmen, Gutachten, Informationsveranstaltungen, oder generellem Beratungsbedarf im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – unsere Experten bieten Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Lösungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Lieferketten, inkl. der internationalen Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen.

Unsere Beratungsleistungen

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine klare Vorstellung, wie die Sorgfaltspflichten und Risiken in den Geschäftsbeziehungen mit Ihren Lieferanten und Kunden verteilt sein sollen und setzen diese für Sie um. So werden Zeit- und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten wie auch Bußgelder und Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten vermieden:

  • Bereitstellung eines Überblickes über die bestehenden wie anstehenden nationalen, europäischen und internationalen gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf nachhaltiges Handeln in Lieferketten

  • Beratung zur Anwendbarkeit des LkSG (Berechnung der Schwellenwerte, insbesondere bei einer Zurechnung konzernangehöriger Gesellschaften) 

  • Beratung zur Einleitung der notwendigen Anpassungen der rechtlichen Texte, um Verstöße und negative Konsequenzen (z.B. Bußgelder, Vertragsstrafen oder Ausschluss von öffentliche Aufträgen) zu vermeiden

  • Erstellung von Grundsatzerklärungen und Codes of Conduct

  • Anpassung bestehender Musterverträge (insbesondere im Einkauf) sowie allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Risikoanalyse

  • Beratung im Zusammenhang mit der Etablierung eines Beschwerdemanagements in Form eines Hinweisgeber-Systems inkl. der datenschutz- und arbeitsrechtskonformen Ausgestaltung der Systeme

  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit den geforderten Dokumentations- und Berichtspflichten

  • Durchführung von Schulungen und Workshops für diese Themen betreffend verantwortlichen Mitarbeiter und Führungskräfte

  • Prüfung von CSR Themen und Einhaltung der Vorgaben nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Compliance Due Diligence)

  • Begleitung bei Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten und Kunden sowie behördlichen Verfahren im Hinblick auf Verstöße gegen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

  • Beratung zu Haftungsfragen Ihrer Geschäftsführer und Vorstände hinsichtlich Sorgfaltspflichten inkl. der Vertretung im Rahmen von behördlichen oder zivilrechtlichen Verfahren