Privacy Litigation | Fieldfisher
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Privacy Litigation

Streitige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Bereich des Datenschutzes, Privacy Litigation, nehmen stetig zu und werden für Unternehmen zu einer immer größeren Herausforderung. Dabei treten diese Fälle nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland auf und stellen Unternehmen damit vor eine internationale Aufgabe.

Häufige Themen in diesem Zusammenhang sind von der Abwehr von behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern über zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bis hin zu arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozessen.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich frühzeitig und strategisch mit dem Thema Privacy Litigation auseinanderzusetzen. Unser Team unterstützt Sie dabei. Dank unserer cross-funktionalen Expertise können unsere anerkannten Experten aus den Bereichen Technology & Data, Verwaltungsrecht und Litigation Ihnen die notwendige Beratung für ein holistisches Konzept aus einer Hand bieten.

Dabei vertreten wir Sie bei allen Arten von Verfahren im Bereich des Datenschutzes.

Privacy Litigation Offering

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Kommunikation und gezielten Kooperation mit Behörden, um die Verhängung von Sanktionen entweder gänzlich zu vermeiden oder zumindest aber abzumildern. Verfahren dieser Art treten vorranging dann auf, wenn die Behörden als Reaktion auf Hinweise von Betroffenen oder durch die Berichterstattung in den Medien eventuelle Datenschutzverstöße in Unternehmen nachgehen. Dies kann auch kurzfristige Vor-Ort-Besuche und Kontrollen beinhalten, auf die man als Unternehmen entsprechend vorbereitet sein sollte. Unser Team für öffentliches Recht ist spezialisiert auf Verwaltungsverfahren und bietet Ihnen zusammen mit unseren Experten im Bereich Datenschutz eine Lösung aus einer Hand, um diese Verfahren für Ihr Unternehmen erfolgreich abzuwickeln. Wir vertreten unsere Mandanten auch vor allen Verwaltungsgerichten und haben Erfahrungen aus mehreren hundert Eil- und Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.

Neben Verwaltungsverfahren besteht für die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit ein eigenständiges Bußgeldverfahren aufgrund von Datenschutzverstößen durchzuführen. Dabei haben insbesondere deutsche Aufsichtsbehörden schon Bußgelder im zweistelligen Millionenbereich verhängt.

Wir unterstützen Sie bei einer proaktiven Strategie, um den Umgang mit Bußgeldverfahren erfolgreich steuern zu können. So besteht neben der umfassenden Kooperation, um die Verhängung eines Bußgeldes zu vermeiden oder abzumildern, auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung und damit einhergehend einer möglichen prozessualen Abwehr von Bußgeldern. Wir haben umfassende Erfahrung im Umgang mit Bußgeldverfahren und können maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien für Sie erarbeiten. Unsere Anwälte mit jahrelanger Prozesserfahrung können hier gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Hinblick auf vermeintliche Datenschutzverstöße gestalten.

Neben den behördlichen Verwaltungs- und Bußgeldverfahren beraten wir Unternehmen aber auch bei der zunehmenden Anzahl zivilrechtlicher Schadensersatzverfahren im Bereich des Datenschutzes. Hier kann bereits jeder Verstoß gegen die DSGVO ein Einfalltor für Klagen darstellen, dies beinhaltet z.B. Verstöße gegen Auskunfts- oder Löschpflichten oder das Fehlen eines Rechtfertigungstatbestand zur Verarbeitung datenschutzrechtlich-relevanter Daten.

Schnell bilden sich hier auch sogenannte Massenverfahren. In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine spezialisierte Klageindustrie entwickelt. Diese sammelt eine große Anzahl ähnlich gelagerter Sachverhalte ein und setzt diese koordiniert   ein. Dadurch entsteht eine Klagewelle, die Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien leicht überladen können. Um dieser juristischen und operativen Herausforderung gegenüber zu treten, haben wir mit Fieldfisher X ein Team und eine Technologie, die unsere juristische Expertise zur Abwehr von Massenverfahren skalieren können. Dabei kennen wir die Denk- und Arbeitsweise der Klägerindustrie genau und wissen wie wir dieser begegnen müssen, um für unsere Mandanten ein wirtschaftlich erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.

Unsere Referenzen

  • Gerichtliche Vertretung eines Legal Tech-Anbieters in einer datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung
  • Gerichtliche Vertretung eines Smart TV-Herstellers in einem datenschutzrechtlichen Streit mit einem Wettbewerber
  • Gerichtliche Vertretung eines Videokonferenzanbieters vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen Datenschutzbehörde
  • Vertretung eines Softwareanbieters in einem vergaberechtlichen Rügeverfahren
  • Gerichtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Anträgen auf Herausgabe sensibler Daten