Corona-Überbrückungshilfen | Fieldfisher
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Corona-Überbrückungshilfen

Wir beraten und vertreten bundesweit insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Ablehnung von Anträgen auf Überbrückungshilfen
  • Rückforderungen von Corona-Hilfen (Widerspruchs- und Klageverfahren)
  • Stellungnahmen an öffentliche Stellen im Antragsverfahren und bei den Schlussabrechnungen
  • Frage von verbundenen Unternehmen, coronabedingter Umsatzeinbruch etc.
  • Rechtsfragen/Rückforderung von KfW-Darlehen/Krediten
  • Beratung bei Verdacht auf Subventionsbetrug
Wir sind vollständig unabhängig in der Beratung von Unternehmen bei den Corona-Überbrückungshilfen: Wir beraten und vertreten bundesweit keine Bewilligungsstellen zu den Corona-Hilfen.
Zudem entlasten wir prüfende Dritte, weil wir die schwierigen rechtlichen Themen klären.

AKTUELL

Erfolgreicher IFG-Antrag: Hunderte Seiten vertraulicher Unterlagen des BMWK zu Überbrückungshilfen liegen vor

Schlussabrechnungen:

Wir unterstützen auch Steuerberater bei komplexen Schlussabrechnungen!

Mehr erfahren

Unser Team hat im Rahmen seiner Beratung zur den Corona-Überbrückungshilfen zudem den BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bei einem Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen unterstützt:

Zum Positionspapier

STEUERBAR - Podcast

#48 mit Dennis Hillemann
Ablehnungsbescheide von Corona-Überbrückungshilfen bei verbundenen Unternehmen

Viele Unternehmen haben gerade in der Anfangszeit sowie in den Hochphasen der Pandemie die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Die Beantragung war vergleichsweise niedrigschwellig, unterstützt haben hierbei vor allem Steuerberater und Steuerberaterinnen. Wer jedoch berechtigt war, wurde mehrfach geändert und viele Details waren nicht im Einzelnen geklärt, so auch zum Thema verbundene Unternehmen.

In letzter Zeit kam es nun vermehrt zu Ablehnungen von Überbrückungshilfe IV, außerdem steht in manchen Fällen aus, ob frühere Überbrückungshilfen überhaupt rechtmäßig waren. Das führt bei Mandanten zu Verunsicherung - wir sprechen mit Dennis Hillemann über diesen Sachverhalt und klären außerdem die spannende Frage, inwieweit für den Steuerberater bzw. die Steuerberaterin ein Haftungsrisiko besteht.


Jetzt anhören

Dennis Hillemann & Tanja Ehls haben die Lage in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht detailliert analysiert.

Den Artikel finden Sie hier [Beck-Online-Abonnement erforderlich]

Kontakt

Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung:  GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com

Dennis Hillemann
Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 (0)40 87 88 698 526
dennis.hillemann@fieldfisher.com
       Tanja Ehls
Senior Associate
+49 (0)69 204 342 168
tanja.ehls@fieldfisher.com