Corona-Überbrückungshilfen | Fieldfisher
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Corona-Überbrückungshilfen

Wir beraten und vertreten bundesweit insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Ablehnung von Anträgen auf Überbrückungshilfen
  • Rückforderungen von Corona-Hilfen (Widerspruchs- und Klageverfahren)
  • Stellungnahmen an öffentliche Stellen im Antragsverfahren und bei den Schlussabrechnungen
  • Frage von verbundenen Unternehmen, coronabedingter Umsatzeinbruch etc.
  • Rechtsfragen/Rückforderung von KfW-Darlehen/Krediten
  • Beratung bei Verdacht auf Subventionsbetrug
Wir sind vollständig unabhängig in der Beratung von Unternehmen bei den Corona-Überbrückungshilfen: Wir beraten und vertreten bundesweit keine Bewilligungsstellen zu den Corona-Hilfen.
Zudem entlasten wir prüfende Dritte, weil wir die schwierigen rechtlichen Themen klären.

AKTUELL

Erfolgreicher IFG-Antrag: Hunderte Seiten vertraulicher Unterlagen des BMWK zu Überbrückungshilfen liegen vor

Schlussabrechnungen:

Wir unterstützen auch Steuerberater bei komplexen Schlussabrechnungen!

Mehr erfahren

Unser Team hat im Rahmen seiner Beratung zur den Corona-Überbrückungshilfen zudem den BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bei einem Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen unterstützt:

Zum Positionspapier

STEUERBAR - Podcast

#48 mit Dennis Hillemann
Ablehnungsbescheide von Corona-Überbrückungshilfen bei verbundenen Unternehmen

Viele Unternehmen haben gerade in der Anfangszeit sowie in den Hochphasen der Pandemie die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Die Beantragung war vergleichsweise niedrigschwellig, unterstützt haben hierbei vor allem Steuerberater und Steuerberaterinnen. Wer jedoch berechtigt war, wurde mehrfach geändert und viele Details waren nicht im Einzelnen geklärt, so auch zum Thema verbundene Unternehmen.

In letzter Zeit kam es nun vermehrt zu Ablehnungen von Überbrückungshilfe IV, außerdem steht in manchen Fällen aus, ob frühere Überbrückungshilfen überhaupt rechtmäßig waren. Das führt bei Mandanten zu Verunsicherung - wir sprechen mit Dennis Hillemann über diesen Sachverhalt und klären außerdem die spannende Frage, inwieweit für den Steuerberater bzw. die Steuerberaterin ein Haftungsrisiko besteht.


Jetzt anhören

Dennis Hillemann & Tanja Ehls haben die Lage in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht detailliert analysiert.

Den Artikel finden Sie hier [Beck-Online-Abonnement erforderlich]

Insights

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Europäisches Gericht: Deutschland darf Überbrückungshilfen gewähren

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Mit diesem Rechtsupdate möchten wir Unternehmen sowie Steuerberater:innen über die von uns beobachteten Rechtsentwicklungen bei den Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen informieren.

OVG NRW: Rückforderung von Soforthilfen rechtswidrig – Impuls für Fälle der Überbrückungshilfe

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Rückforderungen von gewährten Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, da die Behörde die für die endgültige Festsetzung maßgeblichen bindenden Vorgaben des Bewilligungsbescheids nicht beachtet hat.

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Aktuelle Rechtsprechung zu Corona-Soforthilfen: Nur ein Antrag pro Einzelunternehmer

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Mit diesem Rechtsupdate möchten wir Unternehmen sowie Steuerberater:innen über die von uns beobachteten Rechtsentwicklungen bei den Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen informieren. Die Zahl der Ablehnungen auf Überbrückungshilfen haben sich deutlich erhöht, sodass ein gesteigertes Interesse an den Gründen für diese Umstände besteht.

Leibrenten und Überbrückungshilfe

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Zuletzt erreichen uns im Rahmen der Überbrückungshilfe Anfragen zu der Förderfähigkeit von Zahlungen innerhalb von Familienunternehmen an Elternteile, die von den Bewilligungsstellen als "Leibrenten" abgelehnt werden.

Neue Rechtsentwicklungen bei Corona-Überbrückungshilfen

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Mit diesem Rechtsupdate möchten wir Unternehmen und Steuerberaterinnen und Steuerberater über die von uns beobachteten Rechtsentwicklungen bei den Corona-Überbrückungshilfen informieren.

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Praxis-Tipp: Wie mit Rechtsunsicherheiten bei den Schlussabrechnungen umgehen?

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Häufig ergeben sich bei den Corona-Überbrückungshilfen für die Steuerberaterinnen und Steuerberater Rechtsunsicherheiten, die sich auch nach stundenlangem Studium der komplexen FAQ nicht klären lassen. Liegen verbundene Unternehmen vor? Können diese bestimmten Fixkosten angesetzt werden? Liegt eine verbotene Bonuszahlung vor? Und wie wird der Umsatz bestimmt?

Fördermittel- und berufsrechtliche Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Schlussabrechnung zu den Corona-Überbrückungshilfen

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Weiterhin beschäftigen die Corona-Überbrückungshilfen bundesweit Steuerberater. Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) endete am 31. Oktober 2023 [Nachfrist: 31. Januar 2024].

Kontakt

Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung:  GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com

Dennis Hillemann
Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
+49 (0)40 87 88 698 526
dennis.hillemann@fieldfisher.com
       Tanja Ehls
Senior Associate
+49 (0)69 204 342 168
tanja.ehls@fieldfisher.com