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STEUERBAR - Podcast
#48 mit Dennis HillemannAblehnungsbescheide von Corona-Überbrückungshilfen bei verbundenen Unternehmen
Viele Unternehmen haben gerade in der Anfangszeit sowie in den Hochphasen der Pandemie die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Die Beantragung war vergleichsweise niedrigschwellig, unterstützt haben hierbei vor allem Steuerberater und Steuerberaterinnen. Wer jedoch berechtigt war, wurde mehrfach geändert und viele Details waren nicht im Einzelnen geklärt, so auch zum Thema verbundene Unternehmen. In letzter Zeit kam es nun vermehrt zu Ablehnungen von Überbrückungshilfe IV, außerdem steht in manchen Fällen aus, ob frühere Überbrückungshilfen überhaupt rechtmäßig waren. Das führt bei Mandanten zu Verunsicherung - wir sprechen mit Dennis Hillemann über diesen Sachverhalt und klären außerdem die spannende Frage, inwieweit für den Steuerberater bzw. die Steuerberaterin ein Haftungsrisiko besteht.
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Rückforderungsbescheide für Corona-Hilfen – Warum Widerspruch und Klage sinnvoll sein können
In den vergangenen 2,5 Jahren haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland von den Corona-Überbrückungshilfen profitiert, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Nun stehen jedoch viele dieser Unternehmen vor einer neuen Herausforderung: Sie erhalten Rückforderungsbescheide für die gewährten Hilfen. Uns erreichen hier in unserer bundesweiten Praxis für anwaltliche Vertretung im Rahmen der Überbrückungshilfe täglich solche Fälle.
Dennis Hillemann & Tanja Ehls haben die Lage in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht detailliert analysiert.
Den Artikel finden Sie hier [Beck-Online-Abonnement erforderlich]Auszeichnung
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Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung: GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com
Dennis Hillemann Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht +49 (0)40 87 88 698 526 dennis.hillemann@fieldfisher.com | Tanja Ehls Senior Associate +49 (0)69 204 342 168 tanja.ehls@fieldfisher.com |