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Fieldfisher Tech – Datenschutzbeauftragter

Europas Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht es für viele Organisationen zur Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Dies betrifft vor allem öffentliche Stellen aber auch Organisationen, deren Kerntätigkeit eine "umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung" von Einzelpersonen beinhaltet (z.B. Ad Tech-Unternehmen), und Organisationen, deren Kerntätigkeit eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten beinhaltet (z.B. Lifescience-Unternehmen, die Patientendaten verarbeiten).

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Neben den verpflichteten Organisationen können sich auch andere Organisationen freiwillig dazu entschließen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann durchaus auch als Vorbereitung auf anstehende Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen passieren, da weiterhin einzelne Länder, wie Deutschland, planen die DSGVO in einer Weise umzusetzen, die die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in erheblich mehr Fällen, als den bereits genannten, erforderlich machen wird.

Um die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO zu unterstützen, bietet Fieldfisher Tech seinen Mandanten entsprechende Dienste an.

Wie wir unsere Leistungen organisieren

Wir ermitteln basierend auf unserer Faktensammlung den passenden Fieldfisher Tech Experten aus unserem Pool als Datenschutzbeauftragten für Sie. Dieser Experte wird Ihr Hauptansprechpartner für die Durchführung und Leistung der Dienste sein. Zusätzlich arbeiten wir bei Fieldfisher Tech als Team und ihr Datenschutzbeauftragter wird für die Aufgaben auch auf weitere Fieldfisher Tech-Experten und das Fieldfisher "Privacy, Security and Information"-Team zurückgreifen können, um eine rechtzeitige und effiziente Leistung zu garantieren.