Investitionskontrolle | Fieldfisher
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Investitionskontrolle

Die Einhaltung investitionskontrollrechtlicher Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht stellt neben kartellrechtlichen Meldepflichten eine zentrale Säule für sämtliche Investitionen in Unternehmen dar.

Warum unsere Anwälte?

Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu allen investitionskontrollrechtlichen Fragestellungen.

Wir begleiten unsere Mandanten von der Frage der optimalen Strukturierung der Transaktion, über die Prüfung von etwaigen bestehenden Meldepflichten bis hin zur Durchführung der investitionskontrollrechtlichen Meldeverfahren und der Kommunikation mit der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der vertraglichen Absicherung von Risiken. 

Mit unserem internationalen Team, bestehend aus erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten und unseren Kooperationspartnern unterstützen wir Sie auch bei internationalen Transaktionen in allen Fragestellungen Rund um das Thema Investitionskontrolle und damit einhergehenden Fragestellungen zu den Themenbereichen Zoll- und Kartellrecht. 

Track Record

Im Rahmen unserer Beratung im Bereich Investitionskontrolle haben wir unsere Mandanten beispielsweise bei den folgenden Projekten unterstützt:

Beratung eines international tätigen Unternehmens im Rahmen einer Übernahme im Bereich Consumer Electronics. Koordinierung der weltweiten investitionskontrollrechtlichen Prüfungen unter anderem in mehreren europäischen Ländern wie Österreich, Russland und dem Vereinigten Königreich, sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten und in mehreren Ländern aus dem asiatischen und südamerikanischen Raum;

Beratung eines internationalen Konzerns bei einer internen Restrukturierung der Unternehmensorganisation. Koordinierung der investitionskontrollrechtlichen Prüfungen im EMEA-Raum (unter anderem in Dänemark, Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich sowie mehreren osteuropäischen Staaten);

Beratung beim Erwerb einer Beteiligung im Bereich der kritischen Rohstoffe. Begleitung im Investitionsprüfverfahren vor dem BMWK;

Beratung eines chinesischen Investors beim Erwerb gemeinsamer Kontrolle über einen deutschen Automobilzulieferer. Begleitung im Investitionsprüfverfahren vor dem BMWK

Beratung bei Transaktionen im Telekommunikationssektor und im Bereich Cloud-Computing sowie zu Medizinprodukten und im Gusserzeugnissektor.