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Nach unvollständigen Angaben in der Fusionskontrolle: Entflechtung der Bio-Molkereien Andechser und Söbbeke

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Germany

Auf Druck des Bundeskartellamts müssen die größten deutschen Bio-Molkereien Andechser und Söbbeke künftig wieder als unabhängige Wettbewerber agieren.

Auf Druck des Bundeskartellamts müssen die größten deutschen Bio-Molkereien Andechser und Söbbeke künftig wieder als unabhängige Wettbewerber agieren. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts wurden im Fusionskartellverfahren unvollständige Angaben gemacht.

Fusion von Andechser und Söbbeke

Die beiden deutschen Bio-Molkereien Andechser und Söbbeke waren durch die französische Großmolkerei Savencia miteinander verbunden, Savencia, bis vor kurzem noch unter dem Namen Bongrain bekannt, vermarktet unter anderem Käsesorten wie Bresso, Caumes, Fol Epi und Géramont. Im Jahr 1999 beteiligte sich Savencia an Andechser und übernahm in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzlich Söbbeke. Die Freigabe für diese Fusion hat Savencia nach Angaben des Bundeskartellamts jedoch nur durch unrichtige Angaben im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens erhalten. Daraufhin hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen bei den Beteiligten sowie allen deutschen Biomolkereien durchgeführt.

Ermittlungen des Bundeskartellamts

Nach Angaben des Bundeskartellamts haben die Ermittlungen bestätigt, dass der damalige Zusammenschluss auf mehreren Märkten zu erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen geführt hat. Insbesondere bei Produkten wie Bio-Fruchtjoghurt, Bio-Drinks und Bio-Fruchtquark erzielten die beiden Molkereien gemeinsame Marktanteile von deutlich über 50 %. Von Savencia wurden jedoch im Rahmen des Fusionsverfahrens keine zutreffenden Absatzzahlen übermittelt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unternehmen, die beim Bundeskartellamt eine Fusion zur Prüfung vorlegen, sind verpflichtet, umfassende und vor allem richtige Angaben zu machen. (…) Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Unternehmen diesen Pflichten nicht genügt hat, stehen dem Amt schlagkräftige Instrumente zur Verfügung, um auch später noch einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Ein Entflechtungsverfahren kann auch dazu führen, dass wir die Rückabwicklung eines Zusammenschlusses anordnen."

Entflechtungsverfahren

Nachdem das Bundeskartellamt Savencia die Ermittlungsergebnisse mitgeteilt hatte, bot das Unternehmen an, die Anteile an Andechser zu veräußern. Die Veräußerung ist inzwischen vollzogen und das Entflechtungsverfahren eingestellt worden.

Hintergrund

Gemäß § 81 Abs. II Nr. 3 GWB kann ein Bußgeld wegen nicht vollständiger Anmeldung im Rahmen eines Fusionskontrollverfahren verhängt werden. Das Bundeskartellamt hatte etwa bereits im Jahr 203 ein Bußgeld in Höhe von EUR 90.000 wegen unvollständiger Angaben im Rahmen eines Fusionskontrollverfahren gegen eine natürliche Person verhängt. In diesem Fall fehlten laut Bundeskartellamt Angaben zu einer wesentlichen Mehrheitsbeteiligung eines Gesellschafters des erwerbenden Unternehmens an einem weiteren marktstarken Unternehmen auf einem nachgelagerten Markt des zu erwerbenden Unternehmens. Das Bundeskartellamt ist dann im Laufe des Fusionskontrollverfahrens auf die Beteiligung gestoßen. Die Fusion wurde untersagt, die Parteien haben sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.

Link

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 5. Oktober 2015

 

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