Kartellrecht & Compliance - Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel | Fieldfisher
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Kartellrecht & Compliance - Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel

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Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel“

Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel“

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat heute ein „Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel“ veröffentlicht. Obwohl sich das Papier ausdrücklich an den Lebensmitteleinzelhandel richtet, sind die Hinweise auch für Unternehmen in anderen Segmenten wertvoll und sollten bekannt sein.

Überblick zum Inhalt

Das Papier liefert Hinweise zum kartellrechtlichen Hintergrund für folgende Themen:

  • Vereinbarung von Fest- und Mindestpreisen

  • Unverbindliche Preisempfehlungen

  • Mengenmanagement/Aktionsplanung

  • Spannengarantien/Nachverhandlungen

  • Nichtaufnahme und Abbruch von Geschäftsbeziehungen

  • Datenaustausch zwischen Händlern und Herstellern

Zusätzlich werden noch Hinweise dazu gegeben, wie Fälle künftig priorisiert werden, bei welchen Konstellationen das BKartA also künftig genauer hinsehen wird und eher Verfahren einleiten bzw. Bußgelder verhängen wird.

Praxishinweis

Die Hinweise sollten nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel bekannt sein. Das BKartA war bereits in den vergangenen Jahren in diesem Bereich sehr aktiv und hat etwa strenge Maßstäbe angesetzt, wenn Unternehmen UVPs durchgesetzt haben.

Das BKartA hat in diesen Fällen auch Bußgelder verhängt, wie zuletzt EUR 4,43 Mio. im Bereich von Möbeln (s. unser Alert).

Link zum Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel

Link zum Client  Alert Fieldfisher mit Übersicht zu Entscheidungen des BKartA wegen Preisbindung

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