Haftungsfalle M&A: Verkäufer muss aufklären | Fieldfisher
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Haftungsfalle M&A: Verkäufer muss aufklären

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Schadensersatzansprüche drohen - Wer sein Unternehmen verkauft, ist verpflichtet, den Käufer ungefragt über etwaige Mängel aufzuklären.

Schutz von abstrakten Farbmarken: An die Eintragung von Farbmarken dürfen keine höheren Anforderungen gestellt werden als an andere Marken, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2014 in einem Vorlageverfahren über den Schutz des Sparkassen-Rot klargestellt. 

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