Europäische Kommission beginnt sektorspezifische Untersuchung für den Bereich E-Commerce | Fieldfisher
Skip to main content
Publication

Europäische Kommission beginnt sektorspezifische Untersuchung für den Bereich E-Commerce

Locations

Germany

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2015 eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im Bereich E-Commerce in der Europäischen Union eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2015 eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im Bereich E-Commerce in der Europäischen Union eingeleitet. Die Beantwortung der Fragen kann für Unternehmen zeit- und kostenintensiv sein. Bei der Beantwortung ist Vorsicht geboten.

E-Commerce

Hintergrund der Sektoruntersuchung sind die Beobachtungen der Kommission zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen. So kaufen derzeit wohl nur 15% der online aktiven Verbraucher Produkte in anderen Mitgliedsstaaten. Dieses liege, so die Kommission, u.a. an Sprachbarrieren oder unterschiedlichen  Rechtsvorschriften.

Allerdings werde Verbrauchern auch durch Techniken wie das Geoblocking aufgrund des Wohnsitzes oder aufgrund von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten Webseiten verwehrt. Außerdem gebe es vertragliche Beschränkungen in ihren Vertriebsvereinbarungen mit Händlern, so die Kommission.

Besonders betroffen: Bekleidung, Elektronik, Digitale Inhalte, Bücher, Healthcare, Reisen  

Die Untersuchung wird sich nach den Angaben des Leiters der Untersuchung, Thomas Kramler, zunächst auf die Bereiche Bekleidung, Elektronik und digitale Inhalte (zB Download und Streaming von Sport und Musik) konzentrieren. In einem zweiten Schritt würden möglicherweise Bereiche wie Bücher, Healthcare und Reisen untersucht.  

Weiteres Verfahren  

Die Kommission wird in den kommenden Wochen Auskunftsersuchen an verschiedene Akteure in der gesamten EU richten. Adressaten sind hier beispielsweise Hersteller und Großhändler oder im elektronischen Handel tätige Einzelhändler. Sollte die Kommission im Rahmen dessen Wettbewerbsprobleme feststellen, kann sie daran anschließend auch Einzelfallprüfungen einleiten.  

Für Mitte 2016 ist die Veröffentlichung eines vorläufigen Berichts geplant. Der abschließende Bericht soll dann im ersten Quartal 2017 vorliegen.  

Hintergrund  

Die EU-Kommission kann wettbewerbsrechtliche Sektoruntersuchungen durchführen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass der Wettbewerb in einem bestimmten Wirtschaftszweig nicht funktioniert. Dabei holt die Kommission Informationen von zahlreichen Interessenträgern in den Mitgliedsstaaten ein und stellt daraufhin fest, wodurch der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt ist.  

Die Kommission hat bereits Untersuchungen zum Wettbewerb in verschiedenen Wirtschaftszweigen wie dem Energieweisen, dem Finanzdienstleitungssektor und der Pharmaindustrie durchgeführt.  

Praktikerhinweis Dr. Dethof

Sektoruntersuchungen können für die betroffen Unternehmen zu einer kosten- und zeitaufwendigen Belastung werden. In vergangenen Sektoruntersuchungen wurden von der Kommission in zahlreichen Runden mit langen Fragebögen Informationen abgefragt. Das ist auch hier zu berfürchten. Der Leiter, Herr Kramler, hat bereits eine sehr umfangreiche Datenerhebung angekündigt.

Nicht selten führen die Erkenntnisse aus einer Sektoruntersuchung zur Einleitung von Kartell- oder Missbrauchsverfahren gegen einzelne Unternehmen. Bei den Antworten ist also Vorsicht geboten. Daten sollten sorgfältig aufbereitet werden. Insbesondere dürfen Antworten nicht falsch oder irreführend sein.

Die Kommission hat angekündigt, sich hier insbesondere um vertikale Themen, also etwa Beschränkungen zwischen Lieferanten und Händlern zu kümmern. Die Kommission wird insbesondere Preisunterschiede zwischen online und offline Verkäufen und auch die Preise in den einzelnen Mitgliedsstaaten vergleichen.

Links

Pressemitteilung der Kommission vom 26. März 2015 zum Vorschlag für die Sektoruntersuchung im E-Commerce:

Pressemitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 zum formellen Beginn der Sektoruntersuchung:

Factsheet der Kommission zur Sektoruntersuchung:

Website der Kommission zur Sektoruntersuchung:

Pressemitteilung der Kommission vom 25. März 2015 zur "Digital Single Market Strategy":

Bericht des ECC über die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie, 2013:

Sign up to our email digest

Click to subscribe or manage your email preferences.

SUBSCRIBE