Bundeskartellamt Veröffentlicht Infobroschüre Zum Thema Submissions-Absprachen | Fieldfisher
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Bundeskartellamt Veröffentlicht Infobroschüre Zum Thema Submissions-Absprachen

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Germany

Am 19. August 2015 hat das Bundeskartellamt eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht.

Am 19. August 2015 hat das Bundeskartellamt eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Primär soll die Informationsbroschüre es den Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen. Die Hinweise können aber auch von Unternehmen für Compliance Maßnahmen eingesetzt werden (s. Praktikerhinweis).

Hintergrund: Kartellrechtswidrige Submissionsabsprachen

Submissionsabsprachen sind Absprachen zwischen Wettbewerbern über die Höhe der Angebote, die im Rahmen von Ausschreibungen abgegeben werden. Dadurch kommt für den Ausschreibenden ein Preis zustande, der in der Regel höher ist als der Marktpreis. Derartige Absprachen werden von den Kartellbehörden als verbotenes Kartell geahndet. Den beteiligten Unternehmen drohen hohe Bußgelder.

Strafbarkeit nach § 298 StGB

Nach § 298 StGB sind Submissionsabsprachen auch strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,

"wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen".

Geteilte Zuständigkeit bei Submissionsabsprachen

Eine Submissionsabsprache kann somit gleichzeitig Kartellverstoß und Straftat sein. Hier gilt eine geteilte Zuständigkeit. Die Staatsanwaltschaft ist für die Verfolgung von individuellen Beschuldigten nach § 298 StGB zuständig. Die Verfolgung der beteiligten Unternehmen fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kartellbehörden. Die beiden Behörden kooperieren auf diesem Gebiet jedoch sehr eng miteinander.

Informationsbroschüre: Typische Indikatoren

Die Informationsbroschüre des Bundeskartellamts listet typische Indikatoren für Submissions-absprachen auf. So sollen Vergabestellen z.B. darauf achten, ob sich die einzelnen Angebote äußerlich ähneln, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Bieter die Angebote der anderen Bieter kennen, ob die Preise eines Bieters überraschend sind oder ob gewisse Angebotsmuster zu erkennen sind.

Hintergrundinformationen

Neben den typischen Indikatoren gibt das Bundeskartellamt auch Hintergrundinformationen zu Submissionsabsprachen. Hier werden insbesondere die Märkte beschreiben, die besonders anfällig für derartige Absprachen sind. Darüber hinaus werden den Vergabestellen Verhaltenstipps an die Hand gegeben, wie sie sich bei einem aufkommenden Anfangsverdacht hinsichtlich einer Submissionsabsprache verhalten sollen.

Intensivierung der Verfolgungstätigkeit

Seit 2012 veranstaltet das Bundeskartellamt bereits regelmäßig einen nationalen Erfahrungsaustausch zwischen Kartellbehörden und Staatsanwaltschaften. Durch den Dialog im "Netzwerk Submissionsabsprachen" soll die Aufklärungsquote von Submissionsabsprachen in Zukunft weiter erhöht und die Verfolgungstätigkeit intensiviert werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Strafverfolgungs- und Kartellbehörden sind auf die Mithilfe der Vergabestellen angewiesen. Die Aufdeckung von Submissionsabsprachen ist ohne entsprechende Hinweise sehr schwierig, da sich die beteiligten Unternehmen erfahrungsgemäß sehr viel Mühe geben, ihre illegalen Absprachen zu verdecken. Wir haben in vergangenen Verfahren, wie beispielsweise dem Feuerwehrfahrzeugkartell oder dem Schienenkartell gesehen, dass es bestimmte Anhaltspunkte in den Vergabeverfahren geben kann, die sich zu einem Anfangsverdacht für illegale Absprachen verdichten können.“

Praktikerhinweis Dr. Dethof

Die Angaben sind nicht nur Vergabestellen relevant. Auch Unternehmen können diese im Rahmen der eigenen Compliance Maßnahmen einsetzen. Zweck kann zum einen die Aufdeckung eigener Verstöße sein. Unternehmen setzen derzeit immer mehr bei internen Audits neben Befragungen auch auf die ökonomische Prüfung von bestimmten Daten. Die Angaben in der Broschüre können aber auch zur Aufdeckung möglicher Verstöße von Anbietern aufgedeckt werden. Der Ausschreibende hätte dann evtl. Schadensersatzansprüche.

Links

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 19 August 2015

Link zu der Informationsbroschüre "Wie erkennt man unzulässige Submissionsabsprachen?"

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10 February 2012

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 15 April 2013

Übersicht der bisher erschienenen Alerts Kartellrecht & Compliance

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