Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Fertiggaragen wegen Preisabsprachen | Fieldfisher
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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Fertiggaragen wegen Preisabsprachen

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Germany

Das Bundeskartellamt hat am 16. Juni 2015 Bußgelder in Höhe von insgesamt € 11 Mio. gegen zehn Hersteller von Fertig-garagen wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen verhängt.

Das Bundeskartellamt hat am 16. Juni 2015 Bußgelder in Höhe von insgesamt € 11 Mio. gegen zehn Hersteller von Fertig-garagen wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen verhängt.

Preisabsprachen im süddeutschen Raum

Im süddeutschen Raum haben sich nach den Feststellungen des Bundeskartellamts zahlreiche Unternehmensvertreter der Hersteller im Zeitraum 2005 bis 2012 mehrfach jährlich getroffen, um wiederholt neue Mindestverkaufspreise für gängige Standardgrößen von Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Dabei sollen sich die Kartellbeteiligten für das Gebiet Baden-Württemberg und angrenzende Regionen drei unterschiedliche Preiszonen eingerichtet haben und bei den festgesetzten Mindestverkaufspreisen nach Abnahmemenge und branchentypischen Kundengruppen (private Bauherren bzw. Architekten und Bauunternehmen als gewerbliche Nachfrager) differenziert haben.

Darüber hinaus einigten sich die Beteiligten nach den Feststellungen des Bundeskartellamts auch auf die Einführung und Höhe diverser Zuschlagspositionen für anfallende Maut-, Energie- und Stahlkosten als weitere Preisbestandteile.

Außerdem sollen sich einige der Hersteller mit Lieferschwerpunkten im Südwesten von Baden-Württemberg im Zeitraum 2005 bis 2009 zusätzlich für die Postleitzahlenregionen 78 und 79 auf nochmals höhere Verkaufspreise geeinigt und daneben einen gegenseitigen Stammkundenschutz vereinbart haben.

Preisabsprachen im norddeutschen Raum

Ebenfalls kam es, so das Bundeskartellamt, zu einer bilateralen Preis- und Kundenschutzabsprache im norddeutschen Gebiet. Unternehmensvertreter von Hanse-Betonvertriebs-Union haben sich nach Feststellungen des Bundeskartellamts im Zeitraum 2006 bis 2009 regelmäßig mit Vertriebs-verantwortlichen von Rekers getroffen, um Absprachen für den Verkauf von Betonfertiggaragen innerhalb der norddeutschen Bundesländer zu vereinbaren.

Kartellbeteiligte

An den Preisabsprachen in Süddeutschland waren, so das Bundeskartellamt, die Unternehmen Classic Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (vormals: Classic-Garagen GmbH), Breisach, Emil Steidle GmbH & Co. KG, Sigmaringen, Gebr. Ott Betonwerke GmbH & Co. KG, Nürtingen, Grötz Bauunternehmung Betonwerk GmbH, Gaggenau, GVS Garagen Vertrieb Süd GmbH, Kempten, IBK Fertigbau Betonwerk Villingen GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, IBK-Fertigbau GmbH Betonwerk Büchenau, Bruchsal, Kemmler Baustoffe GmbH, Tübingen, Pfaff GmbH Fertiggaragen, Friedrichshafen, sowie zeitweise das Unternehmen Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle (Rekers), beteiligt.

Bußgelder

Die Ermittlungen des Bundeskartellamts wurden durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Rekers ausgelöst. Dieses erhielt Bußgeldfreiheit. Bei der Bußgeldfestsetzung gegenüber den anderen Kartellbeteiligten wurden die Zusammenarbeit während des Verfahrens ("Bonusanträge") sowie einvernehmliche Verfahrensabschlüsse ("Settlements") mindernd berücksichtigt.

Link

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 16. Juni 2015

 

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