Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen | Fieldfisher
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Publication

Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen

07/02/2019

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt hat Facebook Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 7. Februar 2019 Facebook Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die bisherige Praxis wird als Ausbeutungsmissbrauch untersagt. Der Präsident des BKartA, Mundt, sieht darin "eine Art innere Entflechtung bei den Daten". Facebook wird gegen die Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf vorgehen.

Die Entscheidung

  • Daten aus dem Facebook-Konzern: Nach der Entscheidung des BKartA dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram künftig weiterhin Daten sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich.

  • Drittwebseiten: Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Die Freiwilligkeit wird hier vom BKartA betont. Nach der Entscheidung des BKartA darf Facebook den Nutzer nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten, wenn der Nutzer die Einwilligung verwehrt.

Die Marktbeherrschung

Auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke ist Facebook nach den Feststellungen des BKartA marktbeherrschend. Hier hat Facebook demnach einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern.

Der Missbrauch

Das BKartA bewertet das Verhalten von Facebook vor allem als Ausbeutungsmissbrauch. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Marktgegenseite – hier also die Verbraucher als Facebook-Nutzer – nicht ausbeuten. Das Verhalten wird auch als Behinderungsmissbrauch eingestuft gegenüber Wettbewerbern, die keinen solchen Datenschatz anhäufen können.

Schnittstelle Datenschutz

Das BKartA hat in Abstimmung mit "führenden Datenschutzbehörden" festgestellt, dass die bisherigen Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen.

Weiteres Verfahren

Facebook hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf vorzugehen.

Weitere Informationen

 

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