Bundeskartellamt nimmt Einkaufskooperationen ins Visier – Verfahren gegen die Möbeleinkaufskooperation VME Union | Fieldfisher
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Bundeskartellamt nimmt Einkaufskooperationen ins Visier – Verfahren gegen die Möbeleinkaufskooperation VME Union

25/10/2018

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 24. Oktober 2018 bekannt gegeben, ein Verwaltungsverfahren gegen die Möbeleinkaufskooperation VME Union GmbH eingeleitet zu haben.

Damit geht das BKartA gegen die größte Möbeleinkaufskooperation in Deutschland vor. Zu dieser gehören bisher u.a. die Handelsunternehmen Möbel Roller, Möbel Rieger und Möbel Hardeck und zukünftig auch die Krieger-Gruppe. Im Bereich wie Küchenmöbel arbeitet die VME Union zudem mit der Einkaufskooperation MHK Group zusammen.

Auch die meisten anderen Möbelhändler sind in Einkaufskooperationen organisiert (z.B. Giga (XXXLutz), Begros, EMV, Der Kreis und Alliance). Ausnahmen sind z.B. Dänisches Bettenlager oder Segmüller. Der Marktführer IKEA fällt als Absatzalternative weg, da IKEA vertikal integriert ist.

Bewertung von Einkaufskooperation

Das BKartA steht Einkaufskooperationen grundsätzlich nicht im Wege und sieht die Vorteile, die diese insbesondere den kleineren Händlern bieten. Diese haben Zugang zu besseren Konditionen und können dadurch gegenüber den großen Ketten mithalten. Verbraucher profitieren ebenfalls von den günstigeren Konditionen, sofern diese an die Kunden weitergegeben werden. Einkaufskooperation könnten aber dann aus Sicht der Kartellbehörden kritische Auswirkungen haben, wenn durch die Zusammenarbeit ein bedenkliches Maß an Nachfragemacht entsteht. Wenn der überwiegend mittelständisch geprägte Hersteller auf Grund des Konditionendrucks der Händler aus dem Markt ausscheidet, verringert sich zum Nachteil des Kunden die Produktvielfalt und Preise können steigen.

Hinweis für die Praxis

Das BKartA bemerkt allgemein und kritisch, dass die Behörde seit einiger Zeit eine zunehmende Konzentration bei Einkaufskooperationen beobachtet. Kommission und Kartellamt sehen Einkaufskooperationen grundsätzlich bis zu einem Marktanteil von 15% als unbedenklich an. Einkaufskooperationen (auch außerhalb des Möbelhandels) sind daher nun zur Prüfung aufgerufen, ob ihre Bündelung dem Kartellrecht entspricht, insb. wenn ihr Marktanteil über 15% liegt.

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