EU erschwert den Verkauf von Unternehmen und die Auftragsvergabe an staatliche finanzierte Unternehmen aus Drittstaaten wie China | Fieldfisher
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Insight

EU erschwert den Verkauf von Unternehmen und die Auftragsvergabe an staatliche finanzierte Unternehmen aus Drittstaaten wie China

02.12.2022

Locations

Germany

Nach einer Reihe umstrittener Investitionsvorhaben hat die EU nun ein Gesetz beschlossen, dass die europäische Wirtschaft vor dem mittelbaren Zugriff von Drittstaaten schützen soll, indem Investitionen drittstaatlich unterstützter Unternehmen künftig höhere Hürden gesetzt werden. Hinsichtlich solcher Sachverhalte bestand auf europäischer Ebene noch eine Regelungslücke.

 

Verordnung über Subventionskontrolle bei Investitionsvorhaben

Die EU hat unter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft nun einer Verordnung zugestimmt, die es staatlich subventionierten Unternehmen aus Drittstaaten schwieriger macht, europäische Firmen zu übernehmen.
Konkret müssen Unternehmen vor größeren Übernahmen oder Fusionen künftig offenlegen, ob sie in den vergangenen Jahren Subventionen von Drittstaaten erhalten haben, sofern diese Subventionen 50 Millionen Euro übersteigen und das erworbene EU-Unternehmen einen Umsatz von mindestens 500 Millionen Euro aufweisen.

Zusätzlich müssen finanzielle Zuwendungen durch drittstaatliche Regierungen auch bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge ab einem Auftragsvolumen von 250 Millionen Euro offengelegt werden.

Ferner hat die EU-Kommission bei allen anderen Marktsituationen das Recht, auf eigene Initiative hin tätig zu werden und Prüfungen von Amts wegen einzuleiten oder Ad-hoc-Meldungen zu verlangen, auch wenn die Umsatzschwellen nicht überschritten werden.

 

Verfahrensgang

Das europäische Gesetzgebungsverfahren begann am 17.06.2020 mit dem Weißbuch über Subventionen aus Drittstaaten. Nach zahlreichen Konsultationen und Diskussionen nahm die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung am 05.05.2021 an. Mit der erfolgten Zustimmung des EU-Parlaments ist der Weg für die Verordnung nun endgültig frei. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

 

Kommentar

Investitionen ausländischer Konzerne wie der Einstieg der chinesischen Reederei Cosco in den Hamburger Hafen oder die versuchte Übernahme des deutschen Chip-Herstellers Elmos durch einen chinesischen Investor haben in letzter Zeit hohe Wellen geschlagen. Brisant an diesen und vergleichbaren Transaktionen ist, dass die Investoren häufig staatlich kontrolliert und subventioniert sind. Dies trifft auf viele chinesische Unternehmen zu. Aufgrund dieser staatlichen Komponente war der Einstieg von Cosco politisch höchst umstritten und konnte durch den Bundeskanzler Olaf Scholz nur gegen massiven Widerstand aus den eigenen Reihen durchgesetzt werden.
 

Bei Fragen rund um das Thema Investitionskontrolle wenden Sie sich gerne an Raoul Schätzler oder das Team von Fieldfisher.
 
 

Links

N-TV: Hürden für Auslands-Invests: EU verbietet Konzern-Abverkauf an China - n-tv.de
Europäische Kommission: Verordnungsvorschlag zur Verhinderung wettbewerbsverzerrender Subventionen aus Drittstaaten | EU-Kommission (europa.eu)
Fieldfisher: Bundeskabinett untersagt den Verkauf der Elmos Chipfabrik an chinesischen Investor
 


 

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