Investitionskontrolle: Bundeskabinett untersagt den Verkauf der Elmos Chipfabrik an chinesischen Investor | Fieldfisher
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Insight

Investitionskontrolle: Bundeskabinett untersagt den Verkauf der Elmos Chipfabrik an chinesischen Investor

18.11.2022

Locations

Germany

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte am 09.11.2022 mit, dass die Chipfabrik des deutschen Chipherstellers Elmos Semiconductor SE nicht an einen chinesischen Investor verkauft werden darf, welcher über eine schwedische Tochtergesellschaft versucht hatte, diese zu erwerben.

 

Begründung der Entscheidung

Das Bundeskabinett untersagte das Vorhaben mit der Begründung, dass der Erwerb die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands gefährdet hätte. Insbesondere seien mildere Mittel als ein Stopp des Verkaufs, wie z.B. eine Genehmigung des Erwerbs mit Auflagen, nicht geeignet gewesen, um die identifizierten Gefahren zu beseitigen.

Deutschland sei aufgrund seiner Innovations- und Technologiekraft ein attraktives Ziel für ausländische Investoren, so das BMWK. Allerdings gäbe es auch Investitionen, die für die Sicherheit des Landes schädlich seien könnten, sodass die Bundesregierung sicherstellen müsse, dass derartige negative Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vermieden werden.

Bundesminister Dr. Robert Habeck erklärte diesbezüglich, man müsse "bei Firmenübernahmen dann genau hinschauen, wenn es um wichtige Infrastrukturen geht oder wenn die Gefahr besteht, dass Technologie an Erwerber aus Nicht-EU-Ländern abfließt. Gerade im Halbleiterbereich ist es uns wichtig, die technologische und wirtschaftliche Souveränität Deutschlands und auch Europas zu schützen." Deutschland bleibe jedoch auch weiterhin ein offener Investitionsstandort.

Insbesondere in den Sektoren der Mikrochipfertigung und im Bereich von Halbleitern gehe China strategisch vor, so Habeck. Dabei gehe es zum einen um die "Produktionsbeherrschung", aber auch um den "Einfluss zur Erkenntnisgewinnung."

Kommentar

Diese Entscheidung ist auf einer Linie mit der Ansicht des Bundesverfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz hatte davor gewarnt, dass China sich gezielt in bestimmte Industrien einkaufe, um diese als politisches Druckmittel zu verwenden.

Diese Entscheidung zeigt einmal mehr die gestiegene Relevanz der Investitionskontrolle und spiegelt die Position des BMWK in vorangegangenen Verfahren wider.

So platzte erst im Februar dieses Jahres die Übernahme eines deutschen Herstellers, der wichtige Bauelemente für Halbleiter produziert, durch einen taiwanesischen Konzern, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Freigabe für die Übernahme nicht rechtzeitig erteilte.

Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung Mitte des Jahres 2021, welche weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle in Deutschland beinhaltet und insbesondere deren Anwendungsbereich stark ausweitet, hat die Investitionskontrolle erheblich an Bedeutung gewonnen. So beschränken sich Investitionskontrollverfahren seit der Novelle nicht mehr nur auf militärnahe Bereiche, sondern betreffen zahlreiche Investitionen in verschiedensten Bereichen.

Es ist daher zu erwarten, dass künftig vermehrt Anträge im Rahmen des Investitionskontrollverfahrens zu stellen sind und Unternehmen entsprechende Aspekte im Vorfeld sorgfältig prüfen sollten.
 
Bei Fragen rund um das Thema Investitionskontrolle wenden Sie sich gerne an Raoul Schätzler oder das Team von Fieldfisher.

Links
Pressemitteilung: BMWK - Chipfabrik Elmos darf nicht an chinesischen Investor verkauft werden – Bundeskabinett untersagt Verkauf
Handelsblatt : BMWK - Chipfabrik Elmos darf nicht an chinesischen Investor verkauft werden

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