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3 Fördermittelprogramme, mit denen Bund und Länder den Bau von Ladestationen fördern

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Germany

Nach Aussage des EU-Kommissars Frans Timmermans, droht den Verbrennermotoren ab 2035 das Aus. Damit diese Aussage Wirklichkeit wird, bedarf es hingegen eines massiven Ausbaues der Ladestationen für Elektroautos. Zu diesem Zweck wurden in Deutschland verschiedene Fördertöpfe geschaffen, die speziell den Bau von Ladestationen fördern. Drei solcher Programme wollen wir Ihnen heute überblicksartig vorstellen.

Wir ermitteln für Sie auch gerne das passende Programm im Rahmen eines Fördermittel-Quick-Checks. Diesen bieten wir kostengünstig und schnell an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Der Beitrag gibt den Stand zum 05.04.2022 wieder.
 
 

Wo sind Fördermittel zu finden?

Es ist oftmals nicht leicht, Fördermittel zu finden. Die bekannteste Anlaufstelle dafür ist www.foerderdatenbank.de – ein Angebot des Bundes. Die Plattform ist bewährt, enthält die wichtigsten Fördermittel – und ist leider auch sehr unübersichtlich.

Die Autoren haben daher auch die Plattform www.foerdermittelnetzwerk.de gegründet. Dort gibt es nicht nur umfangreiche Übersichten zu Fördermitteln in verschiedenen Bereichen, sondern auch viele grundlegende Materialien zu Fördermitteln. Sie helfen Unternehmen bei der Antragstellung. Sie können sich dort kostenlos registrieren.

 

Förderprogramme auf Bundesebene

Zunächst werfen wir einen Blick auf die Bundesebene – hier erfolgt die Förderung aus Bundesmitteln.
 

1. "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen"

Wenn Sie Ladestationen für Elektroautos an nicht öffentlich zugänglichen Stellen errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Programm "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge" erhalten. Eine ausführliche Beschreibung des Programmes finden Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
  • Fördergeber ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
  • Die Förderungen können Kommunen und Unternehmen beantragen.
  • Sie wird als Investitionszuschuss gewährt, der bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben betragen kann.
 
Gefördert werden:
  • der Kaufpreis der neuen Ladestation mit maximal 22 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher,
  • dazugehöriger Energiemanagementsysteme beziehungsweise Lademanagementsysteme zur Steuerung der Ladestation,
  • der Netzanschluss sowie notwendige technische und bauliche Maßnahmen sowie
  • Ertüchtigungs-/ Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung.
 
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Die nicht öffentlich zugängliche Ladestation wird zum Aufladen von gewerblich oder kommunal genutzten E-Autos genutzt.
  • Wenn die Ladestation im öffentlichen Raum errichtet wird, stellen Sie sicher, dass die Ladestation ausschließlich und exklusiv nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung steht.
  • Die Ladestation wird mindestens 6 Jahre in Deutschland genutzt.
  • Sie beziehen Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.
 
Wenn Sie als Unternehmen investieren, müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 1.285,71 EUR betragen. Es werden maximal 45.000 EUR je Standort gefördert.

Wenn Sie als Kommune investieren, müssen Ihre Gesamtkosten mindestens 12.857,14 EUR und die Höhe des Zuschusses mindestens 9.000 EUR betragen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die nicht öffentliche Ladestationen errichten wollen, um beispielsweise ein Ladeangebot für ihre Beschäftigten zu schaffen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere können ausschließlich nicht öffentlich zugängliche Ladestationen gefördert werden.
 
 

2. "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

Wenn Sie hingegen die Ladestation für die breite Öffentlichkeit einrichten wollen, passt das Programm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" besser zu Ihnen. Das Ausführliche Förderprofil erhalten Sie hier.

Kernpunkte:
  • Förderungsgeber ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie Öffentliche Einrichtungen.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe ist abhängig von der konkreten Ladestation und kann bis zu 20.000 EUR pro Ladepunkt betragen.

Gefördert werden:
  • Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastrukturen bis einschließlich 22 Kilowatt und
  • Öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur größer als 22 Kilowatt.
 
Sie erhalten die Förderung für:
  • die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an neuen Standorten,
  • die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an vorhandenen Standorten, wenn ein zusätzlicher Mehrwert nachgewiesen werden kann,
  • den Netzanschluss für neu zu errichtende Ladeinfrastruktur sowie die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die öffentliche Ladestationen errichten wollen. Das Gute dabei: Auch DC-Schnellladepunkte sowie der Netzanschluss als solcher können bezuschusst werden.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.
 
 

Landesebene

Auf Landesebene gibt es überaus viele Förderprogramme. Daher würde es den Rahmen dieses Beitrages sprengen, jedes Programm einzeln darzustellen. Häufig weisen die Landesprogramme aber Schnittmengen auf. Schauen Sie sich daher unbedingt auch die Förderprogramme Ihres Bundeslandes an.
 

3. "Ladeeinrichtungen an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien"

Wir wollen ihn daher exemplarisch das Hamburgische Förderprogramm "Ladeeinrichtungen an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien" vorstellen. Details finden Sie hier.

Die wichtigsten Eckdaten:
  • Fördergeber ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  • Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen können sich über die Förderung freuen.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Er beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. KMU werden bevorzugt gefördert mit einem Zuschlag bis zu 45%.
 
Gefördert werden:
  • Hardware-Beschaffung der Ladeeinrichtung durch Kauf oder Leasing
  • Vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses
  • Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung
  • Der Betrieb der Ladestation
 
Die Förderung setzt voraus, dass mit einem am Projekt "Electrify Buildings for Evs (ELBE)" beteiligten Ladeinfrastrukturbetreiber (CPO) oder mit einem Drittanbieter zusammengearbeitet wird, der Ladeeinrichtungen bereitstellt, die die projektbezogenen technischen Anforderungen erfüllen.

Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude als auch gewerblich genutzte Flächen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die Ladestationen in Hamburg errichten wollen. Besonders attraktiv für KMU, die sich über eine bevorzugte Förderung freuen können.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen. Es muss zwingend mit spezifischen Ladeinfrastrukturbetreiber zusammengearbeitet werden.

 

Ausblick

Hier konnten nur einige wenige Programme vorgestellt werden. Insbesondere auf der Landesebene gibt es für den Bau von Ladestationen eine Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen. Sprechen Sie uns gerne an, Dennis Hillemann und Tanja Ehls unterstützen Sie gerne bei der Identifikation von geeigneten Programmen und bei der Antragstellung.
 

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