Board Consulting | Fieldfisher
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Board Consulting and Compliance

Die Sicht auf die Organe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten extrem gewandelt. Haftungsprozesse wegen Compliance-Verstößen haben deutlich zugenommen und D&O-Versicherungen sind weniger verlässlich geworden. Compliance-Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben - von Schadensersatz über Kündigung und Abberufung bis hin zu straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Inanspruchnahme. Das erhöhte persönliche Haftungsrisiko kann jedoch effizient vermieden werden.

Organe – eine zunehmend beliebte Haftungszielscheibe

Aufsichts- und Beiräte müssen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit gemäß §111 AktG sicherstellen, dass ein Risikomanagementsystem und/oder ein Compliance-Management-System bestehen und dass diese auch effizient sind. Dabei sind Vorhandensein, Tauglichkeit und Effizienz der Compliance-Organisation zu prüfen. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass das Aufsichtsorgan sicherstellt, dass die Compliance nicht nur schriftlich in einem sogenannten Code of Conduct festgelegt ist, sondern auch praktisch durchgesetzt wird. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt hierfür die Einrichtung eines Prüfungsausschusses, der sich insbesondere mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements sowie der Compliance befasst. Denkbar ist aber auch die Einrichtung eines gesonderten Compliance-Ausschusses.

Den Unternehmensführer trifft die Gesamtverantwortung zur Einhaltung von Compliance. Dies hat das Landgericht (LG) München in seiner sogenannten Siemens/Neubürger-Entscheidung (LG München I v. 10.12.2013 – 5 HK O 1387/10, NZG 2014, 345) ausdrücklich festgehalten. Die Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführung) hat im Rahmen ihrer Legalitätspflicht dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Geschäftsleiter bei entsprechender Gefährdungslage aber nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte – effiziente – Compliance-Organisation einrichtet.

Im Rahmen unseres Board Consulting helfen wir Ihnen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie können uns als Sparringspartner nutzen, mit dem Sie etwaige Risiken Ihrer Organentscheidungen spiegeln. Sie können uns auch als Gutachter einsetzen, um die Erfüllung Ihrer Rechtspflichten zu dokumentieren.

Besonders beliebt sind nach unserer Erfahrung auch Stellungnahmen zur Anwendung der Business Judgement Rule, die – richtig eingesetzt – ein vorzügliches Haftungsschild begründen. Großen Wert legen wir auf die Dokumentation von Organentscheidungen, was insbesondere die sorgfältige Begründung von Organbeschlüssen und die Sitzungsprotokollierung betrifft.

Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen von Organen unterstützen wir Sie mit der Durchführung von Sonderuntersuchungen sowie der Geltendmachung oder Abwehr von Organhaftungsansprüchen. Dabei stützen wir uns nicht nur auf unsere langjährige rechtliche Beratererfahrung, sondern auch auf eigene Organerfahrung in der Praxis – sie führt zu einem praktischen Beratungsansatz mit Augenmaß und Mehrwert.