Kapitalmarkt- Compliance | Fieldfisher
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Kapitalmarkt- Compliance

Die Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften schafft Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Erfolgsaussichten sowie in die Qualität und die Professionalität des Managements eines Unternehmens, wodurch die Nachfrage nach der Unternehmensaktie steigt. So die Theorie – tatsächlich kann die Nichteinhaltung von kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zu empfindlichen Sanktionen führen.

Neue Maßnahmen im Kapitalmarkt

Die Implementierung von Regelwerken wie der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) oder der MiFID II/MiFIR hat für die Marktteilnehmer zu einem beachtlichen Komplexitätszuwachs der einzuhaltenden Regelwerke geführt. So müssen Wertpapierfirmen die organisatorischen Anforderungen für Finanzinstitute einhalten und insbesondere eine dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einrichten.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen muss überwacht und regelmäßig bewertet werden – auch Maßnahmen zur Beseitigung von Unzulänglichkeiten müssen ergriffen werden. Besondere Anforderungen gelten bei der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen.

Das Aufsichtsrecht sieht umfassende Dokumentationspflichten, einhergehend mit Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vor.

Hinzu kommen engmaschig geregelte Transparenzvorschriften, sei es für Emittenten das Insider- und Ad-hoc-Recht, das Recht der Director‘s Dealings und der Stimmrechte oder für multilaterale Handelssysteme und für systematische Internalisierer das Vorgabenregime zur Vor- und Nachhandelstransparenz. Alle Maßnahmen müssen schließlich die Vorgaben zur Vermeidung von Marktmanipulationen beachten.