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Insight

Marktbeherrschung im Bereich der Wartung: Bundeskartellamt interveniert zur Sicherung des Wettbewerbs im Bereich von Wartungssoftware

Anita Malec
14.03.2023

Locations

Germany

Mit einer Pressemitteilung vom 13.03.2023 informiert das Bundeskartellamt (BKartA) darüber, dass Rheinmetall seine Wartungssoftware für Radpanzer aus kartellrechtlichen Gründen mit der Konkurrenz teilen muss.

 

Hintergrund

Das BKartA hat im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens erwirkt, dass die Rheinmetall Landsysteme GmbH eine von Rheinmetall entwickelte Fehlerdiagnose-Software für den „GTK-Boxer“ Radpanzer an die FFG Flensburg Fahrzeugbau GmbH liefert. Das Verfahren konnte jedoch aufgrund einer Einigung zwischen den beteiligten Unternehmen eingestellt werden.

Der Präsident des BKartA Andreas Mundt betont, dass Dritte (wie die FFG Flensburg) auf das Prüfsystem von Rheinmetall angewiesen seien. Besonders wichtig sei ein funktionierender Wettbewerb für die Bundeswehr als Kundin, um bei der Wartung ihrer Fahrzeuge im Sinne einer wirtschaftlichen Vergabe möglichst viel Auswahl zu haben.

Grundsätzlich kann ein Unternehmen selbstständig entscheiden, mit wem und zu welchen Konditionen es eine geschäftliche Vereinbarung abschließt. Verfügt ein Unternehmen allerdings über eine marktbeherrschende Stellung, unterliegt dessen Verhalten gem. §§ 19 ff. GWB einer besonderen Missbrauchskontrolle durch das BKartA. Das Missbrauchsverbot des § 19 GWB richtet sich gegen die Ausnutzung der vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Handlungsspielräume marktmächtiger Unternehmen und schränkt insoweit die Handlungs- und Vertragsfreiheit ein. Ein Unternehmen ist marktbeherrschend gem. § 18 GWB, wenn es nach einer Gesamtbetrachtung aller wettbewerbsrelevanten Kriterien keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Vergleich zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat. Eine gesetzliche Vermutung für eine marktbeherrschende Stellung besteht ab einem Marktanteil von 40%.

Rheinmetall steht zwar international "nur" auf Platz 25 der größten Rüstungsunternehmen. In Deutschland ist das Unternehmen jedoch der mit Abstand größte Rüstungskonzern mit einem Umsatz von 6,4 Mrd. EUR im Jahr 2022. Nach der ersten Einschätzung des BKartA ist Rheinmetall auf dem nationalen Markt der für Wartung und Instandsetzung an „GTK Boxern“ benötigten Sonderwerkzeuge – dies umfasst insbesondere sog. DAS-Prüfsysteme – marktbeherrschend.

Um auf dem nachgelagerten Markt für die Wartung des Radpanzers in einen Wettbewerb treten zu können, seien Dritte auf die Wartungssoftware von Rheinmetall angewiesen. Rheinmetall weigerte sich, der FFG Flensburg ein verbindliches Angebot für die Lieferung des DAS-Prüfsystems gegen angemessenes Entgelt vorzulegen. Darin sah das BKartA ein missbräuchliches Verhalten, das nicht sachlich gerechtfertigt werden konnte.

Durch die vom BKartA vermittelte Einigung konnten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Amtes ausgeräumt werden. Rheinmetall hat die Lieferung des benötigten Prüfsystems FFG Flensburg vertraglich zugesichert und bereits umgesetzt. Das BKartA kündigt jedoch an, den Markt für die Instandsetzung von gepanzerten Fahrzeugen weiterhin aufmerksam zu beobachten.

 

Ausblick

Neben den vom BKartA besonders priorisierten Verfahren im Bereich der Digitalwirtschaft beispielsweise gegen Google, Meta, Amazon und Paypal unterzieht das BKartA offenbar nun auch den Wettbewerb im sensiblen Bereich der Verteidigungsindustrie einer genaueren kartellrechtlichen Prüfung.

 

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