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Insight

Investitionskontrolle: BMWK plant Verschärfung der Investitionsprüfung

29.08.2023

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Germany

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant, das Investitionsprüfverfahren zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Deutschland weiter zu verschärfen. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des BMWK für ein entsprechendes "Investitionsprüfgesetz" hervor.

 
Hintergrund und Einordnung
Bereits nach geltender Rechtslage kann das BMWK den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb eines inländischen Unternehmens oder die Investition in ein solches durch einen nicht-EU Investor im Einzelfall prüfen. Es soll damit sichergestellt werden, dass derartige Investitionen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit und Ordnung in Deutschland bzw. der EU haben. Ist die öffentliche Sicherheit gefährdet, kann die Genehmigung für die Beteiligung eines ausländischen Investors an einem deutschen Unternehmen versagt werden (hierzu berichtete Fieldfisher bereits).

In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen zur Prüfung ausländischer Investitionen vor dem Hintergrund ihrer wachsenden Bedeutung kontinuierlich verschärft, zuletzt mit der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung Mitte 2021. Diese hat die prüfpflichtigen Beispielsfälle von vorwiegend militärnahen Bereichen auf zahlreiche zivile Bereiche ausgeweitet.


Vorgesehene Neuerungen
Nun sollen die Regelungen zur Investitionskontrolle, insbesondere vor dem Hintergrund einer drohenden Einflussnahme von ausländischen (nicht-EU) Investoren auf die deutsche Infrastruktur und eines möglichen Abflusses deutschen Know-hows erneut deutlich ausgeweitet werden. Dabei soll die Gruppe der kritischen Sektoren vergrößert werden, für die besonders strenge Prüfregeln gelten. Dazu zählt insbesondere die Halbleiter-Branche. Eine weitere sensible Neuerung betrifft die Umkehr der Beweislast bei Investitionen in "besonders sicherheitsrelevante Sektoren": Nach dem derzeitigen Entwurf würde das BMWK zunächst davon ausgehen, dass Geschäfte in diesen Bereichen "sicherheitskritisch" sind. Es wäre dann an den betroffenen Unternehmen, das Gegenteil zu beweisen.

Nach Angaben einer Sprecherin des BMWK befinden sich die Eckpunkte des Gesetzes derzeit in der Ressortabstimmung.


Ausblick
Das Vorhaben des BMWK knüpft an einen generellen europäischen Trend an. Auch die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine stärkere Regulierung außereuropäischer und speziell chinesischer Investitionen vorzulegen. Im Zentrum der Bestrebungen stehen vor allem der Schutz europäischer Sicherheits- und Wirtschaftsunteressen.


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