Gefälschte Songs und Interviews – Generative KI und Persönlichkeitsrechte | Fieldfisher
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Gefälschte Songs und Interviews – Generative KI und Persönlichkeitsrechte

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Jüngsten Medienberichten zufolge wurde per generativer KI nicht nur ein brandneuer Song von Drake, sondern auch ein Interview mit dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher produziert und veröffentlicht. Dies zeigt, dass es neben der urheber- und datenschutzrechtlichen Diskussion hinsichtlich KI-Trainingsdaten bei von einer KI generierten Inhalten auch persönlichkeitsrechtliche Aspekte zu beachten sind.
 
Weder der Song noch das Interview verletzten dabei die Urheberrechte von Drake oder Herrn Schuhmacher. Der Song wurde unabhängig von mittels einer generativen KI komponiert. Dennoch klang der Song eindeutig wie ein Drake-Song und auch seine Stimme wurde täuschend echt künstlich imitiert. Das Interview wurde ebenfalls komplett von einer KI produziert und enthielt kein einziges Wort von Herrn Schuhmacher, wurde aber dennoch auf der Titelseite einer Boulevardzeitschrift als "Weltsensation" und "erstes Interview" beworben.
 
Auch wenn durch solche KI-Inhalte nicht in Urheberrechte eingegriffen wird, sind die Betroffenen keinesfalls rechtlos. Die (falsche) Behauptung, ein Lied stamme von einer Person oder Interviewaussagen seien von einer bestimmten Person gemacht worden, verletzt diese in ihren Persönlichkeitsrechten. Zudem ist nicht nur das Bildnis, sondern auch die Stimme einer Person durch deren Persönlichkeitsrechte geschützt. Darüber hinaus können auch die Namen berühmter Künstler als eingetragene Marken geschützt sein.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich erst entschieden, dass Look-a-Likes-Shows über berühmte Künstler durch die Kunstfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz gerechtfertigt sein können, sofern diese nicht den irreführenden Eindruck erwecken, dass es in der Show der "echte" Künstler auftritt. Dieses Urteil kann auch auf KI-Inhalte angewandt werden. Demnach ist auch die Vortäuschung einer Verbindung zwischen KI-Inhalten und einem Künstler oder Rennfahrer eine eindeutige Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

 

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