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Fördermittelprogramme für Modernisierungsmaßnahmen

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Das neue Bundesprogramm für effiziente Gebäude und 4 weitere Fördermittelprogramme, mit denen Ihre energetische Modernisierung von Gebäuden gelingt.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss innerhalb Deutschlands ein erheblicher Teil von Gebäuden energetisch saniert werden. Um Anreize für die Eigentümer zu schaffen, greift die Bundesregierung tief in die Tasche. Allein 2020 wandte die staatliche Förderbank KfW zweistellige Milliardenbeträge auf, um Sanierungskonzepte zu unterstützen. Doch auch auf Landesebene gibt es zahlreiche Förderprogramme, die bereits heute Ihre energetische Modernisierung fördern könnten. Insbesondere kommt es am 20. April 2022 zu einem vollständigen "Comeback" der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Dieses und vier weitere Programm wollen wir uns heute mit Ihnen anschauen.

Wir ermitteln für Sie auch gerne das passende Programm im Rahmen eines Fördermittel-Quick-Checks. Diesen bieten wir kostengünstig und schnell an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Der Beitrag gibt den Stand zum 06.04.2022 wieder.
 


Wo sind Fördermittel zu finden?

Es ist oftmals nicht leicht, Fördermittel zu finden. Die bekannteste Anlaufstelle dafür ist www.foerderdatenbank.de – ein Angebot des Bundes. Die Plattform ist bewährt, enthält die wichtigsten Fördermittel – und ist leider auch sehr unübersichtlich.

Die Autoren haben daher auch die Plattform www.foerdermittelnetzwerk.de gegründet. Dort gibt es nicht nur umfangreiche Übersichten zu Fördermitteln in verschiedenen Bereichen, sondern auch viele grundlegende Materialien zu Fördermitteln. Sie helfen Unternehmen bei der Antragstellung. Sie können sich dort kostenlos registrieren.
 


Förderprogramme auf Bundesebene

Zunächst werfen wir einen umfangreichen Blick auf die Bundesebene – hier erfolgt die Förderung aus Bundesmitteln.
 

1. "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)"

Die prominente "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" kehrt zum 20. April 2022 vollständig aus dem Winterschlaf zurück. Nachdem eine Antragsflut bei der KfW im Januar 2022 die bereitgestellten Mittel deutlich überstieg, wurde dieses Programm zum 24. Januar 2022 vorläufig gestoppt. Nun startet Bundesminister Robert Habeck ab dem 20. April 2022 einen neuen Anlauf und stellt zu diesem Zweck eine Milliarde EUR für die Neubauförderung zur Verfügung. Die drei Säulen der der BEG wollen wir uns nun ihm Einzelnen anschauen.
 
a) "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)"
Wollen Sie ein Nichtwohngebäude errichten (Neubau) oder ein neu errichtetes energieeffizientes Nichtwohngebäude erwerben, das bestimmte energetische Standards erreicht oder denken Sie über eine energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes nach, so ist für Sie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" besonders attraktiv. Die Einzelheiten zu dem umfangreichen Programm erhalten Sie hier.

Die wichtigsten Eckdaten:
  • Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK).
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen sowie gemeinnützige Organisationen.
  • Sie erhalten die Förderung wahlweise als Zuschuss oder als Kredit mit Zinsverbilligung und Teilschuldenerlass. 

Gefördert werden:
  • der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Nichtwohngebäude sowie
  • die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Folgende energetische Standards werden gefördert:
  • Beim Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Nichtwohngebäude: 40, 40 EE oder 40 NH
  • Bei der Sanierung und dem Ersterwerb von Bestandsgebäuden: Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH; 100, 100 EE oder 100 NH; 70, 70 EE oder 70 NH; 55, 55 EE oder 55 NH; 40, 40 EE oder 40 NH.

Weitere Voraussetzungen:
  • Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die geförderten Gebäude sind zweckentsprechend mindestens zehn Jahre zu nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden.
 
Die Höhe der Förderung durch Zuschuss oder Kredit variiert stark mit dem konkreten Vorhaben und dem energetischen Standard.  Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt für Neubau und Sanierung maximal 2.000 EUR pro m² Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, insgesamt 30 Millionen EUR pro Vorhaben, durch das eine neue Energieeffizienzstufe erreicht wird.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ein Vorhaben planen, das unter die konkreten Fördervoraussetzungen fällt. Das konkrete Programm zeichnet sich dabei durch hohe Flexibilität in der Art der Förderung aus. Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten besondere Ausnahmeregelungen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere kann die zehnjährige Nutzungsbindung unliebsam sein. Ferner ist laut BMWK davon auszugehen, dass die Mittel für die Neubauförderung sehr schnell ausgeschöpft werden. Die gute Nachricht: Im Fall der Ausschöpfung des Budgets für 2022 soll sich nahtlos ein neues Neubauförderungsprogramm der BEG anschließen.


b) "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)"
Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" erhalten. Details des ausführlichen Programms finden Sie hier.
 
Die wichtigsten Kernpunkte:
  • Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Einen Antrag können Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Kommunen oder Verbände sowie Vereinigungen stellen.
  • Auch hier erhalten Sie die Förderung wahlweise als Zuschuss oder als Kredit mit Zinsverbilligung und Teilschuldenerlass.
 
Gefördert werden:
  • der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Wohngebäude sowie
  • die Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden und
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
 
Folgende Standards werden gefördert:
  • Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Wohngebäude: 40, 40 EE oder 40 NH; 40 Plus
  • Sanierung und Ersterwerb von Bestandsgebäuden: Denkmal oder Denkmal EE; 100 oder 100 EE; 85 oder 85 EE; 70 oder 70 EE; 55 oder 55 EE; 40 oder 40 EE
 
Weitere Voraussetzungen:
  • Gefördert werden ausschließlich Investitionsvorhaben innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die geförderten Gebäude sind zweckentsprechend mindestens zehn Jahre zu nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie müssen eingehalten werden.
 
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Maßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.
 
Die Höhe der Förderung durch Zuschuss oder Kredit variiert stark mit dem konkreten Vorhaben und dem energetischen Standard.  Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt für Neubau und Sanierung maximal 120.000 EUR pro Wohneinheit bei Erreichen einer "EE-Klasse". Bei Erreichen einer "NH" oder "Plus"-Klasse maximal 150.000 EUR. Unter Umständen können Boni gewährt werden.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ein Vorhaben planen, das unter die konkreten Fördervoraussetzungen fällt. Das konkrete Programm zeichnet sich dabei durch hohe Flexibilität in der Art der Förderung aus. Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten besondere Ausnahmeregelungen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere kann die zehnjährige Nutzungsbindung unliebsam sein. Insbesondere ist laut BMWK davon auszugehen, dass die Mittel für die Neubauförderung sehr schnell ausgeschöpft werden.


c) "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, kommt für sie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" in Betracht. Details finden Sie hier.

Die Kernpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Einen Förderantrag können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen sowie Verbände/Vereinigung stellen.
  • Die Förderung wird im Teilprogramm BEG EM als Zuschuss i. H. v. 20 – 50% der Kosten des Vorhabens gewährt; max. 60.000 EUR pro Wohneinheit und 1.000 EUR pro m² bei Nichtwohngebäuden; insgesamt max. 15 Mio. EUR.
 
Gefördert werden:
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Anlagentechnik, zum Beispiel Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (Austausch von Ölheizungen und Wärmepumpen)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
 
Insofern werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Z. B. der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung. Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ein nachhaltiges Immobilienvorhaben planen oder durchführen. Gerade für Antragsteller bei denen eine Sanierung mit umfangreichen aber notwendigen Umfeldmaßnahmen verbunden ist, ist das Programm von besonderer Bedeutung.

Was spricht gegen diese Förderung? Es ist nur eine Förderung für Maßnahmen an Bestandsgebäuden möglich.

 

2. "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden"

Wenn Sie stationäre Brenn­stoff­zellen­systeme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Programm "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden" einen Zuschuss von bis zu 34.300 EUR erhalten. Einzelheiten zu diesem Programm erhalten Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Zuwendungsempfänger können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Verbände/Vereinigungen sein.
  • Noch bis zum 31.12.2022 können Anträge vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der KfW gestellt werden.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss i. H. v. max. 40 % der förderungsfähigen Kosten; insgesamt maximal 34.300 EUR.
 
Gefördert werden:
  • Innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von mindestens P = 0,25 kWel und maximal P = 5,0 kWel
  • Mit dem Einbau verbundene Materialkosten
  • Etwaige Kosten zur Durchführung der erforderlichen Umfeldmaßnahmen
  • Installation der Brennstoffzellenheizung sowie regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
 
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Festbetrag i. H. v. 6.800 EUR (Grundförderung) und einem leistungsabhängigen Betrag i. H. v. 550,50 EUR je angefangene 100 Watt elektrische Leistung (Zusatzförderung). Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ihr Bauvorhaben oder Bestandsgebäude mit innovativen stationären Brennstoffzellensystemen ausstatten wollen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.

 

3. "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung"

Wenn Sie quartiersbezogene Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, in den Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, sollten Sie sich das Förderprogramm "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" näher anschauen. Details finden Sie hier.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick:
  • Fördergeber ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
  • Die Förderung ist an Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen adressiert.
  • Anträge sind über die Hausbank oder andere Kreditinstitute zu stellen, die diese an die KfW weiterleiten.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt. 100 % der förderungsfähigen Kosten können übernommen werden; insgesamt max. 50 Mio. EUR. Je nach Art der förderungsfähigen Maßnahme können Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % gewährt werden.
 
Gefördert werden:
  • Vorhaben des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur (bspw. Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Dächern, Fassaden, Straßen und Plätzen)
  • Klimafreundliche Mobilität im Quartier (z. B. Umgestaltung öffentlicher Straßenräume zu autoreduzierten Quartieren)
  • Wärme- und Kälteversorgung im Quartier (z. B. gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher)
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
 
Der jeweilige Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tage der Zusage verbindlich festgesetzt. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze finden sich hier.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen mit kostenintensiven förderungsfähigen Vorhaben, die nicht nur eine Anteilsfinanzierung anstreben, sondern eine 100 % Finanzierung.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist unzulässig.

 

4. "Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt"

Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das ausführliche Programm finden Sie hier.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zuwendungsgeber ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).
  • Eine Förderung können Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Verbände/Vereinigungen erhalten.
  • Anträge sind vor der jeweiligen Maßnahme direkt bei der DBU zu stellen.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der je nach Projekt und Antragsteller variiert (KMU werden bevorzugt gefördert). Regelmäßig werden 50 % der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.


Eine Förderung erhalten Sie für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden überblicksartig aufgeführten Themenfeldern:

  • Energieschonende Quartiersentwicklung und –erneuerung, Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und –handeln
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und –effizienz
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen


Selbst wenn Ihr konkretes Vorhaben zu keinem der genannten Förderungsfelder gehört, besteht die Möglichkeit einer themenoffenen Förderung, sofern ein hoher Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen angestrebt wird.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Gerade für KMU von besonderer Relevanz, da diese bevorzugt gefördert werden. Insbesondere erfolgt die Förderung unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese sogar ergänzen. Darüber hinaus ist auch eine themenoffene Förderung möglich.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Antragstellung kann Zeit in Anspruch nehmen.

 

Förderprogramme auf Landesebene

Auf Landesebene gibt es überaus viele Förderprogramme für energetische Modernisierungen. Daher würde es den Rahmen dieses Beitrages sprengen, jedes Programm einzeln darzustellen. Häufig weisen die Landesprogramme aber Schnittmengen auf. Schauen Sie sich daher unbedingt auch die Förderprogramme Ihres Bundeslandes an.
 

5. "Erneuerbare Wärme"

Wenn Sie für die Wärmebereitstellung erneuerbare Energien einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Hamburgischen Programm "Erneuerbare Wärme" erhalten. Ausführliche Details erhalten Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckdaten:

  • Fördergeber ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Unternehmen, Privatpersonen und Verbände sowie Vereinigungen könne eine Förderung beantragen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der von Art und Umfang der Maßnahme abhängig ist. Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 200.000 EUR.


Sie erhalten die Förderung z.B. in den folgenden Fördermodulen:

  • Solarthermie und Heizungsmodernisierung (mind. 20m² Bruttokollektorfläche)
  • Bioenergie-Anlagen
  • Wärmepumpen-Anlagen
  • Geothermie und Wärme als Abwasser
  • Errichtung oder Modernisierung von Wärmeverteilernetzen und –speichern
  • Investitionskosten i. H. v. mind. 100.000 EUR, die bei der Mehrfachnutzung von Flächen für erneuerbare Wärme entstehen.


Insofern werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. Das Erreichen einer neuen Effizienzgebäudestufe ist nicht erforderlich. Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Modernisierungsvorhaben in Hamburg.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Antragstellung kann Zeit in Anspruch nehmen.

 

Ausblick

Hier konnten nur einige wenige Programme vorgestellt werden. Es gibt sehr viele für die energetische Modernisierung interessante Fördermittelprogramme. Sprechen Sie uns gerne an, Dennis Hillemann und Tanja Ehls unterstützen Sie gerne bei der Identifikation von geeigneten Programmen und bei der Antragstellung.

 

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