Bundeskartellamt geht weiter gegen Preisbindung durch Hersteller gegenüber Händlern vor: Alhambra Gitarren | Fieldfisher
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Bundeskartellamt geht weiter gegen Preisbindung durch Hersteller gegenüber Händlern vor: Alhambra Gitarren

Locations

Germany

Auf Druck des Bundeskartellamts (BKartA) hat der Hersteller Alhambra sich von der Einflussnahme auf die Verkaufspreise von Groß- und Einzelhändlern distanziert.


Verhalten von Alhambra

Das BKartA ermittelte gegen den Gitarrenhersteller wegen des Verdachts, dass dieser Druck auf Großhändler und Händler zur Einhaltung von Mindestpreisen auf dem deutschen Markt ausgeübt und Einzelhändler zur Anhebung der Endkundenpreise aufgefordert hatte. 


Entscheidung 

Alhambra hatte sich auf Druck des BKartA distanziert. Im August 2020 reagierte der Gitarrenhersteller insoweit, dass er eine aktualisierte Preisliste an die deutschen Händler herausgab, die erstmals für VerbraucherInnen nachvollziehbar unverbindliche Preisempfehlungen ("UVPs") auswies. Das Unternehmen traf zudem in einem Rundschreiben die Klarstellung, dass die Preisgestaltung dem Händler obliege und Alhambra hierauf keinen Einfluss nehmen werde.

Daraufhin wurde das Verfahren ohne Verhängung eines Bußgelds eingestellt. 


Hintergrund

Das BKartA war bereits in den vergangenen Jahren im Bereich der Preisbindung sehr aktiv. Es hat etwa strenge Maßstäbe angesetzt, wenn Unternehmen UVPs durchgesetzt haben. Zum Ganzen hat das BKartA im Jahr 2017 ein Hinweispapier veröffentlicht. Das OLG Düsseldorf hatte gerade zu der Thematik eine Entscheidung getroffen.

Eine Auswahl vergangener Fälle des BKartA:

  • Preisbindung im Bereich Fahrräder (Februar 2019)

    Das BKartA hat am 29. Januar 2019 ein Bußgeld von insg. rund € 13,4 Mio. gegen den Fahrradgroßhändler ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG (ZEG), Köln, und deren Verantwortliche verhängt. ZEG hatte nach den Feststellungen des BKartA mit insgesamt 47 Fahrradeinzelhändlern vereinbart, dass die von der ZEG festgesetzten Mindestendverkaufspreise nicht unterschritten werden dürfen. Diese Einhaltung dieser Beschränkung wurde von der ZEG kontrolliert. 

    Pressemitteilung des BKartA vom 29. Januar 2019

  • Preisbindung im Bereich Bekleidung (Juli 2017)

    Das BKartA verhängte Bußgelder von rund € 10,9 Mio. gegen den Hersteller Wellensteyn und das Handelsunternehmen Peek & Cloppenburg Düsseldorf (P&C). Kritisiert wurde, dass Wellensteyn die empfohlenen Verkaufspreise in Deutschland durchsetzte, insb. bei Outdoor-Jacken: Es gab Vereinbarung mit den Händlern, die Preise auch zum Saisonende nicht zu reduzieren. Zur Durchsetzung wurden Sanktionen angedroht und verhängt, es wurden temporäre Liefersperren, bei größeren Kunden wurden im Gegenzug für die Einhaltung der Preise Vorteile wie Warenrücknahmen gewährt.

    Pressemitteilung des BKartA vom 25. Juli 2017
    Fallbericht des BKartA vom 8. August 2017

  • Preisbindung im Bereich Möbel (Januar 2017)

    Das BKartA hat am 12. Januar 2017 Bußgelder in Höhe von insg. € 4,43 Mio. gegen die fünf Hersteller aeris GmbH, hülsta-werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie gegen vier verantwortliche Manager verhängt. Nach den Feststellungen des BKartA haben die Hersteller unzulässigen Druck auf preisgünstigere Händler ausgeübt, insbesondere indem sie Liefersperren angedroht und teilweise auch durchgesetzt haben. Zum Teil haben danach auch konkurrierende Händler die Einhaltung der Mindestpreise überwacht, indem sie Meldungen über „Abweichler“ abgegeben haben und die Hersteller aufforderten, auf die Einhaltung des Preisniveaus zu achten.

    Pressemitteilung des BKartA vom 12. Januar 2017
     
  • Preisbindung im Lebensmittelhandel (Dezember 2016)

    In dem sog. Vertikalfall wurden (Dezember 2016) gegen mehrere Lebensmittelhändler Bußgelder in einer Gesamthöhe von € 18,3 Mio. verhängt. Die Unternehmen haben sich in der Zeit von 2006 bis 2009 an Absprachen über die Ladenpreisgestaltung von Bier beteiligt. Bereits im Mai wurden elf Unternehmen im Lebensmittelhandel wegen vertikaler Absprachen mit Geldbußen in Höhe von € 112 Mio. belegt. Zu den weiteren vom Vertikalfall betroffenen Markenprodukten gehörten Produkte aus den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Insgesamt wurden im Vertikalfall 38 Einzelgeldbußen gegen 27 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von € 260,5 Mio. ausgesprochen. Das Verfahren begann mit den Untersuchungen bereits im Jahr 2010.

    Pressemitteilung des BKartA vom 9. Mai 2016
    Pressemitteilung des BKartA vom 18. Juni 2015

  • Preisbindung bei LEGO-„Highlightartikeln“ (Januar 2016)

    € 130.000 wurden im Januar 2016 gegen die LEGO GmbH verhängt. LEGO hatte beim Vertrieb sogenannter Highlightartikel Händler dazu gedrängt, die Endverkaufspreise anzuheben. LEGO drohte zum einen mit Nichtbelieferung, richtete zum anderen die Höhe von Preisnachlassen an das Befolgen der Vorgaben. Die Händler und Artikel wurden dabei zur Überprüfung in Listen festgehalten.

    Pressemitteilung des BKartA vom 12. Januar 2016

  • Vertikale Preisbindung im Matratzenfall (Oktober 2015)

    Sowohl gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH als auch gegen die Metzeler Schaum GmbH verhängte das BKartA Bußgelder wegen verbotener Preisbindung gegenüber ihren Händlern. Dabei musste Recticel € 8,2 Mio. (August 2014) zahlen und Metzeler € 3,38 Mio (Februar 2015). Das Verfahren wurde mit der Verhängung einer Geldbuße gegen die Tempur Deutschland GmbH in Höhe von € 15,5 Mio. im Oktober 2015 abgeschlossen.

    Pressemeldung des BKartA vom 22. Oktober 2015

  • Vertikale Preisbindung mit „Street Price“ Vorgabe (Mai 2015)

    Die United Navigation GmbH wurde im Mai 2015 mit einem Bußgeld in Höhe von € 300.000 belegt. Das Unternehmen vereinbarte über einen Zeitraum von fünf Jahren mit seinen Händlern (vor allem Online-Händlern), dass diese gewisse Endkundenpreise für portable Navigationsgeräte nicht unterschreiten. Bei Nichteinhaltung des Preisniveaus wurde um Durchsetzung eines neben dem UVP vorgegebenen „Street Prices“ gebeten und mit Lieferstopps oder rechtlichen Schritten gedroht.

    Pressemitteilung des BKartA vom 12. Mai 2015

  • Vertikale Preisbindung im Kosmetikbereich (Juli 2013)

    Gegen die WALA Heilmittel GmbH verhängte das BKartA im Juli 2013 ein Bußgeld in Höhe von € 6,5 Mio. Das Unternehmen hatte nach dem Vorwurf des BKartA seine Händler unter Druck gesetzt und im Falle der Unterschreitung der vorgegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen zum Teil Liefersperren verhängt.  

    Pressemitteilung des BKartA vom 31. Juli 2013

  • Durchsetzung von Preisempfehlungen (August 2012)

    TTS Tooltechnic musste im August 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 8,2 Mio. zahlen. Nach den Feststellungen des BKartA forderte TTS Tooltechnic in Gesprächen mit seinen Händlern die Einhaltung der unverbindlichen Preisempfehlungen und drohte andernfalls mit einer Verschlechterung der Lieferkonditionen oder dem Abbruch der Lieferbeziehung. 

    Pressemitteilung des BKartA vom 20. August 2012

  • Kickback Rabatte (Juni 2010)

    Garmin hatte nach dem Vorwurf des BKartA Händler, die Garmin Navigationsgeräte besonders günstig über das Internet anboten, durch die Gewährung von besonderen Rabatten dazu veranlasst, die unverbindlichen Preisempfehlungen nicht zu unterschreiten. Daher verhängte das BKartA im Juni 2010 ein Bußgeld in Höhe von € 2,5 Mio. 

    Pressemitteilung des BKartA Juni 2010

  • Überwachungssystem (25. September 2009)

    Der Kontaktlinsenhersteller CIBA unterhielt nach dem Vorwurf ein Überwachungssystem, mittels dessen Händlerverkaufspreise im Internet beobachtet wurden. Bei Preisabweichungen wurden die entsprechenden Händler kontaktiert. Sie wurden zur Anhebung der Preise aufgefordert. Bußgeld € 11,5 Mio. (25. Sep. 2009).

    Pressemitteilung BKartA vom 25. September 2009

  • Vereinbarung des Wiederverkaufspreises (April 2009)

    Microsoft musste im April 2009 ein Bußgeld in Höhe von € 9 Mio. zahlen. Microsoft hatte nach den Feststellungen des BKartA für einige Händler den Weiterverkaufspreis für ein Softwarepaket verbindlich festgesetzt. 

    Pressemitteilung des BKartA vom 8. April 2009

  • Preisempfehlung (Jahr 2009)

    Führende Anbieter von Brillengläsern hatten, so das BKartA, im Jahr 2009 unverbindliche Preisempfehlungen unter Einschluss der Handwerksleistung an Optiker herausgegeben. Die Optiker hatten sich größtenteils daran gehalten, so dass die Empfehlungen wie Mindestpreise wirkten. Die Hersteller haben auf Druck des BKartA auf die künftige Herausgabe einer UVP-Liste verzichtet, sodass kein Bußgeld verhängt wurde.

    Pressemitteilung des BKartA vom 25. März 2009

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Spezialgebiete

Kartellrecht