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Insight

Bundeskartellamt stuft Amazon als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein

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Das Bundeskartellamt hat am 6. Juli 2022 festgestellt, dass die Amazon.com Inc. ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit hat die Kartellbehörde nach ähnlichen Entscheidungen gegen Google/Alphabet im Januar 2022 und gegen Meta (ehemals Facebook) im Mai 2022 nun einen weiteren großen Digitalkonzern der besonderen Missbrauchsaufsicht von § 19a Abs. 1 GWB unterworfen.

Es wird nun erwartet, dass das Bundeskartellamt Verfahren gegen Amazon eröffnet, um bestimmte Verhaltensweisen kritisch untersuchen. Das Bundeskartellamt leitet Verfahren nach Beschwerden von Marktteilnehmern und auch aus eigener Initiative ein.

Die Entscheidung
Amazon gehört mit einem weltweiten Umsatzerlös im Jahr 2021 von ca. 400 Mrd. Euro, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Bei Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler in Deutschland verfügt Amazon über einen umsatzbezogenen Marktanteil von über 70 Prozent und ist damit nach Auffassung des Bundeskartellamtes marktbeherrschend. Diese enorme Bedeutung der Handelsplattform werde durch die eigene Einzelhändlertätigkeit von Amazon auf der Plattform noch verstärkt, sodass eine "Hybridstruktur" vorliege. Neben der E-Commerce Plattform gehört zu den Angeboten gegenüber Endkunden die Bereitstellung von digitalen Inhalten (z.B. Filme, Serien oder Musik). Dabei besitzen nach Aussage des Bundeskartellamtes mehr als 17 Mio. registrierte Nutzerinnen und Nutzer ein kostenpflichtiges Prime-Abonnement. Für Unternehmen bietet Amazon mittlerweile Dienstleistungen im Bereich der Werbung, Logistik, Zahlungsabwicklung sowie des Cloud-Computings (AWS) an, mit dem das Unternehmen den Großteil seiner Konzerngewinne erzielt.

Amazon ist nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt der "zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce". Dabei seien die Angebote des Unternehmens zu einem "digitalen Ökosystem verbunden". "Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist".

Weitere Verfahren gegen Amazon
Gegen Amazon führt das Bundeskartellamt aktuell zwei Verfahren.

  • In einem Verfahren untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt.
  • In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen.
Schon 2018 hatte das Bundeskartellamt mit einem Missbrauchsverfahren Amazons Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber Dritthändlern aufgegriffen.

Der Hintergrund
§ 19a GWB wurde im Zuge der 10. GWB-Novelle in das GWB aufgenommen. Ziel dieser Vorschrift ist es, dass das Bundeskartellamt schneller und effektiver gegen die großen Unternehmen der Digitalwirtschaft vorgehen kann. Sobald das Bundeskartellamt eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Bezug auf ein Unternehmen festgestellt hat, kann es den Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb gefährden könnten, untersagen. Ziel ist es, trotz der "Gatekeeper"-Funktion der großen Digitalunternehmen, einen funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen.

Kommentar
Aufgrund der vorangegangen Entscheidungen gegen Alphabet/Google und gegen Meta war zu erwarten, dass das Bundeskartellamt auch gegenüber dem großen Digitalkonzern Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb feststellen würde.
In einem nächsten Schritt ist zu erwarten, dass das Bundeskartellamt Amazon bestimmte Verhaltensweisen detailliert aufgreifen und untersuchen wird.

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Kontakt

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Dr. Sascha Dethof gerne zur Verfügung.

Dr. Sascha Dethof
Partner
+49 211 950 749 21
sascha.dethof@fieldfisher.com

 

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