Sektoruntersuchung im Bereich der öffentlich zugänglichen "E-Ladesäulen" | Fieldfisher
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Sektoruntersuchung im Bereich der öffentlich zugänglichen "E-Ladesäulen"

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Germany

Laut der Pressemitteilung vom 9. Juli 2020 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine weitere Sektoruntersuchung eingeleitet. Es geht um die Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 

Die Sektoruntersuchung bezieht sich zunächst auf den Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur. In einem zweiten Schritt sollen Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen geklärt werden.

Für Unternehmen bieten sich hier Chancen, bestehende Hemmnisse bei dem BKartA zu adressieren. Gleichzeitig bestehen hier Risiken, dass das BKartA im Anschluss Verfahren führt gegen bestimmte Unternehmen, sollte deren Verhalten kartellrechtswidrig sein. So nähmen wohl Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen zu.


Hintergrund: Ausbau und Kartellrecht


Nach Plänen der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2030 in Deutschland eine flächendeckende Ladeinfrastruktur entstehen, zu der auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten gehören. Für den Aufbau und Betrieb von Ladesäulen gelten die umfangreichen Regelungen für Stromnetze indes nicht. Etwaige wettbewerbsrechtliche Probleme sollen daher durch das Kartellrecht aufgegriffen werden. Das BKartA führte aus, dass zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs in diesem Bereich insbesondere der im wettbewerbsrechtlichen Sinne diskriminierungsfreie Zugang zu geeigneten Standorten, sowie die konkreten Nutzungsbedingungen von Bedeutung sei.

Andreas Mundt (Präsident des BKartA) betont dabei, dass der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland ist. Weiterhin führte er aus, dass das BKartA schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen erreicht haben.


Umfang der Sektoruntersuchung


Gegenstand der Untersuchung sollen die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen in Hinblick auf die Bereitstellung geeigneter Standorte und deren wettbewerbliche Auswirkungen sein. Auch die Rahmenbedingungen an den Bundesautobahnen sollen in diesem Zusammenhang untersucht werden.  
Im Rahmen der Untersuchung sollen die Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragt werden. So soll in der ersten Phase der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und der sonstigen Anbieter bei der Planung und Zurverfügungstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. Sodann sind für die zweite Phase weitergehende Ermittlungen geplant, die vor allem auch Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen betreffen.
 

Zum Hintergrund


In Sektoruntersuchungen des BKartA werden Wettbewerbsbedinungen und -strukturen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen untersucht und analysiert. Es handelt sich indes nicht um Untersuchungen gegen einzelne Unternehmen in Hinblick auf Kartellverstöße. Sinn und Zweck einer Untersuchung ist es, umfangreiche Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu erlangen. Diese können eine Datengrundlage für weitere Verfahren und Ermittlungen des Bundeskartellamts darstellen.

Das BKartA wird am Ende der Sektoruntersuchung die Ermittlungsergebnisse sowie daraus zu ziehende wettbewerbliche Schlussfolgerungen in einem Bericht veröffentlichen.


Praxishinweis


Auch wenn Sektoruntersuchungen grundsätzlich nicht gegen einzelne Unternehmen gerichtet sind, dürften die Beschwerden - jedenfalls unter Anderem - einen Anlass für das Tätigwerden des BKartA gewesen sein. Das BKartA sieht also offenbar Anzeichen für Fehlentwicklungen und möchte diesen vorgreifen.
Für Unternehmen bieten sich dadurch Risiken und Chancen. Soweit Unternehmen Hemmnisse etwa bei Aufbau der Ladeinfrastruktur oder auch bei Zugängen zur Struktur erkennen, können diese im Rahmen der Sektoruntersuchung adressiert werden. Soweit das BKartA kartellrechtlich kritisches Verhalten erkennt, könnte es im Anschluss gegen bestimmte Unternehmen Untersuchungen einleiten. Zu beachten ist dabei, dass das Risiko eines Bußgeldes deutlich geringer sein kann, wenn das Verhalten bereits vor der Einleitung einer Untersuchung geändert wird.
 

Links 


Pressemeldung des BKartA 
BKartA - Sektorenuntersuchungen

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Spezialgebiete

Kartellrecht