EU- und US-Sanktionen gegen Russland: Was Hochschulen und Forschungseinrichtungen jetzt wissen müssen | Fieldfisher
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EU- und US-Sanktionen gegen Russland: Was Hochschulen und Forschungseinrichtungen jetzt wissen müssen

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Die militärische Invasion der Russischen Föderation gegen die Ukraine provozierte eine Reihe umfangreicher Sanktionsmaßnahmen. Die US-amerikanische Regierung legte noch am 24.02.2022 scharfe Strafmaßnahmen fest. Die Europäische Union beschloss einen Tag später das zweite von insgesamt drei Sanktionspaketen.
 

Bereits im Sommer 2014 hatte die EU infolge der Annexion der Krim durch Russland ein Embargo beschlossen, das in Teilen bis heute noch gilt. Ein drittes Sanktionspaket wurde in enger Zusammenarbeit mit den USA und weiteren internationalen Partnern am 26.02.2022 auf den Weg gebracht.

Die Maßnahmen treffen in erster Linie den Energie-, Finanz- und Transportsektor. Es wird beabsichtigt, russische Bankinstitute von den internationalen Finanzmärkten auszuschließen sowie Russland den Zugang zu Spitzentechnologien zu verwehren. Von den finanziellen Sanktionen sind unter anderem zwei der größten Finanzinstitute Russlands, die Sberbank und die VTB Bank, betroffen. Ferner einigte man sich darauf, ausgewählte russische Banken aus dem SWIFT-Nachrichtensystem auszuschließen. Schließlich verpflichtete man sich, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, um die russische Zentralbank daran zu hindern, ihre internationalen Reserven in einer Weise einzusetzen, die ein Unterlaufen der beschlossenen Sanktionen möglich machen würde. Auch die umfangreichen Visaerleichterungen für russische Staatsangehörige werden etwa von deutscher Seite vollumfänglich eingestellt. Betroffen sind dabei vornehmlich Diplomaten und Mitglieder von Delegationen, Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts sowie Vertreter der regionalen Regierungen und Parlamente. Die Sanktionspakete zielen somit vor allem auf eine ernsthafte Schwächung der russischen Wirtschaft.

 

Auswirkungen auf die Wissenschaft

Die gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklungen werden sich allerdings auch auf andere Bereiche der internationalen Zusammenarbeit auswirken. Wissenschaftsverbände in Deutschland rechnen – anders als noch in Folge der russischen Annexion der Krim – mit baldigen Sanktionen gegen Russland auch im Wissenschaftsbereich. Seit 2014 waren russische Studierende und Wissenschaftler von dem ersten Sanktionspaket weitgehend unberührt geblieben. Das US-amerikanische Innenministerium etwa hatte damals die Frage des Zugangs zu amerikanischen Universitäten als eine rein private Angelegenheit zwischen den einzelnen Personen und den jeweiligen Universitäten eingeordnet. Nach dem aktuellen Stand der Dinge ist es aber wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch die wissenschaftlichen Beziehungen zwischen dem Westen und Russland ernsthaften Schaden nehmen.

 

Umfangreiche Kooperationen mit Russland

Allein der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert 750 Kooperationsprojekte zwischen deutschen Hochschulen und russischen Partnern, an denen Wissenschaftler und Studierende aus beiden Ländern beteiligt sind. Die Russische Föderation trägt zu einigen der größten europäischen Forschungsprojekten bei. Dazu zählt der International Thermonuclear Experimental Reactor, ein experimenteller Kernfusionsreaktor, der dem Fernziel der Stromerzeugung aus Fusionsenergie dient. Ferner beteiligt sich Russland an der European Synchrotron Radiation Facility, einer multinationalen Großforschungseinrichtung in Grenoble, die die Synchrotronstrahlung erforscht.

Bis zum heutigen Tag haben weder die EU noch die USA Sanktion beschlossen, die sich explizit auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Russland beziehen. Allerdings wirken sich die bisher festgelegten Strafmaßnahmen jedenfalls mittelbar bereits auf die außenwissenschaftlichen Beziehungen aus.


Es gibt damit noch keine spezifisch gegen die Wissenschaft gerichteten Sanktionen. Die allgemeinen Sanktionen gelten aber auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Verstöße gegen die Sanktionen treffen die Einrichtungen als Ganzes und können erhebliche Auswirkungen haben. Spezifische Beschränkungen in der Wissenschaft sind noch möglich. Tagesaktuelle Meldungen müssen im Auge behalten werden. Wir empfehlen die Beauftragung eines „Kümmerers“ in der Einrichtung, der die Rolle erhält, aktiv die Sanktionsmaßnahmen zu verfolgen


 

Auswirkungen von Verstößen gegen Sanktionen

Sollten Hochschulangehörige oder -leitungen gegen das Sanktionsregime der USA oder der EU verstoßen, kann das auch bei Fahrlässigkeit weitreichende Folgen haben. Der Ausschluss von einer Zusammenarbeit mit amerikanischen Institutionen oder sogar Einreisebeschränkungen für alle Hochschulangehörigen in die USA sind ebenso denkbar wie der Ausschluss von europäischen Förderprogrammen. Insbesondere die USA nehmen nach Erfahrung der Verfasser keine Rücksicht darauf, wer gegen die Sanktionen verstoßen hat – es reicht, wenn eine Forscherin oder ein Forscher der Einrichtung fahrlässig gegen Sanktionen verstößt. Viele Hochschulleitungen und Vorstände von Forschungseinrichtungen haben dabei keine ausreichende Übersicht über die Zusammenarbeit mit russischen Einrichtungen. Das Wissensdefizit ist oft groß.


Daher raten wir aus unserer Erfahrung:

Stellen Sie intern zunächst fest, welche Projekte in ihrer Einrichtung Russlandbezug haben – personell (z.B. Gastdozenten) wie auch materiell (z.B. Versand von Infrastruktur oder Daten nach Russland). Ein oder mehrere „Kümmerer“ sollen die Informationen zusammenführen und mögliche Risiken bewerten. Ein Ampel-System hat sich für eine schnelle Übersicht etabliert zur Klassifizierung von Projekten (grün: unbedenklich / gelb: Besondere Aufmerksamkeit bei Fortführung / rot: Projekt stoppen).

Sensibilisieren Sie Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie das wissenschaftsunterstützende Personal, diese Sachverhalte zu erkennen und sensibel zu behandeln. Übersichtliche, prägnante Informationen sowie Schulungsangebote sind Handlungsoptionen. Verbinden Sie das mit der Warnung: Verstöße gegen Sanktionen treffen die Einrichtung als Ganzes (und damit auch alle unbeteiligten Kolleginnen und Kollegen wie den Sanktionsbrecher auch persönlich!).


 

Unmittelbare Auswirkungen im Finanzsektor

Von der eingangs beschriebenen Blockade zahlreicher russischer Großbanken sind auch internationale Studierende und Wissenschaftler betroffen, die etwa die Sberbank besonders häufig für finanzielle Transaktionen nutzen. Hierzu kann auch die Weiterleitung von Fördermitteln gehören. Daher unser Ratschlag:

Bitte holen Sie sich vor jeder Überweisung nach Russland oder Belarus, auch wenn es um die Weiterleitung von Fördermitteln geht, unmittelbar Rechtsrat ein bzw. prüfen Sie einen möglichen Verstoß gegen Sanktionen.


Möglich ist auch, dass Hochschulen mit Firmen zusammenarbeiten und sich von diesen beliefern lassen, die entweder selbst oder deren Eigner auf Sanktionslisten stehen. Dabei darf nicht in Panik verfallen werden: Nicht jede deutsche Tochter einer russischen Firma steht nun unter einem Generalverdacht. Doch sollte der Einkauf sensibilisiert werden und gegebenenfalls geeignete Compliance-Maßnahmen ergreifen, wenn Risiken erkannt werden. Auch hier kann eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen.

 

Exportbeschränkungen

Unter der Exportbeschränkung von Technologiegütern wie Halbleitern oder Chips werden nicht zuletzt auch internationale Forschungsprojekte unter Beteiligung russischer Forscherinnen und Forscher leiden.

Unter den Sanktionen ist die Ausfuhr von dual-sise-Gütern, die auch militärisch genutzt werden können, verboten. Das kann auch auf wissenschaftliche Infrastruktur zutreffen. In Kriegszeiten gilt noch größere Aufmerksamkeit. Sind Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult?
Wichtig: Auch das Versenden von Daten kann in den Anwendungsbereich von Sanktionen fallen. Daher sollten auch E-Mails an russische Kolleginnen und Kollegen aus der Wissenschaft mit ihren Anhängen besonders sensibel behandelt werden. Schaffen Sie hier ein entsprechendes Bewusstsein bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


 

Aussetzung von Kooperationen

Weitergehende explizite Konsequenzen für die wissenschaftlichen Beziehungen mit Russland werden gegenwärtig diskutiert oder wurden bereits in die Wege geleitet.

Der DAAD teilte mit, den wissenschaftlichen Austausch mit Russland einzuschränken. So seien die Bewerbungsmöglichkeiten für Russland-Stipendien gestoppt und alle Auswahlen für DAAD-Stipendien nach Russland abgesagt worden. Auch würden bereits ausgewählte deutsche Stipendiatinnen und Stipendiaten für geplante Aufenthalte in Russland derzeit keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Von deutschen Hochschulen werde erwartet, alle geförderten Projektaktivitäten mit Partnerinstitutionen in Russland und Belarus auszusetzen. Außerdem sei noch eine weitere Anpassung der getroffenen Maßnahmen in Abstimmung mit der Bundesregierung und nach Erörterung mit der Hochschulrektorenkonferenz und den deutschen Hochschulen geplant.   

Auch das Bundesforschungsministerium hat seine langjährige Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung mit Russland auf Eis gelegt. Die Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) teilte am 28.02. 2022 in Berlin mit, dass jede laufende und geplante Maßnahme eingefroren und kritisch überprüft werde.


Die Allianz der Wirtschaftsorganisationen hat ebenfalls empfohlen, wissenschaftliche Kooperationen mit staatlichen Institutionen und Wirtschaftsunternehmen in Russland mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres einzufrieren sowie neue Kooperationen nicht zu initiieren.


 

Internationale Folgen

Auch in den USA sind solche Vorgänge zu beobachten, so kappte das MIT (Massachusetts Institute of Technology) die Beziehungen zum russischen akademischen Partner.

Im Ergebnis wird deutlich, dass bereits erhebliche Beeinträchtigungen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland eingetreten sind. Nach dem Vorstehenden und vor dem Hintergrund der allseits bekundeten Solidarität mit der Ukraine seitens der wissenschaftlichen Einrichtungen sind weitergehende negative Auswirkungen zu erwarten.

Bei alledem gilt es zu bedenken, dass in Erwiderungen der zu erwartenden Sanktionen im Wissenschaftsbereich seitens der USA und der EU mit vergleichbaren oder gar weitergehenden Strafmaßnahmen Russlands zu rechnen ist. Russland hat bereits "harte Vergeltungsmaßnahmen" als Reaktion auf entsprechende Sanktionen angekündigt, die es gemäß dem völkerrechtlichen "Prinzip der Gegenseitigkeit" ergreifen werde. Mithin droht eine Eskalationsspirale, an deren Ende eine schwerwiegende Beeinträchtigung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu befürchten ist.

 

Kontakt

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Dennis Hillemann und Tanja Ehls stets zur Verfügung.


 

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