Plattformen weiter im Fokus der Kartellbehörden: Amazon vs. Marktplatzhändler? Das Bundeskartellamt ermittelt. | Fieldfisher
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Plattformen weiter im Fokus der Kartellbehörden: Amazon vs. Marktplatzhändler? Das Bundeskartellamt ermittelt.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) untersucht derzeit, ob Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Amazon-Marktplatz beeinflusst. Zahlreiche Händler haben sich beim BKartA über Amazon beschwert, so die Behörde.

Die Untersuchung reiht sich ein in eine Vielzahl kartellrechtlicher Maßnahmen im Hinblick auf marktmächtige Plattformen (zB Facebook, booking.com). Auch der deutsche Gesetzgeber ist aktiv geworden und hat Sonderbestimmungen für mächtige Plattformen in das kommende Kartellrecht aufgenommen. Dazu wird Fieldfisher am 03. November ein Webinar anbieten (Registrierung).

Hintergrund: Aktuelle Untersuchungen

Die Beschwerden der Händler auf dem Amazon-Marktplatz fußten im Kern darauf, dass Angebote und Produkte aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt wurden. Diese Sperrungen wurden, trotz Beschwerden der Händler, wohl nicht (rechtzeitig) aufgehoben. Problematisch seien danach insbesondere Eingriffe seitens Amazon hinsichtlich der Sperre von Produkten. Diese würden in letzter Zeit oftmals damit begründet, dass Preisspitzen aufgrund von Corona verhindert werden müssten.

Diesbezüglich erklärt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt: "Aktuell gehen wir der Frage nach, ob und in welcher Form Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marktplatz beeinflusst." und "Wir wollen generell verstehen, ob es ein systematisches Preismonitoring gibt, wie es funktioniert und welche Eingriffsmöglichkeiten sich Amazon vorbehält."

Frühere Verfahren gegen Amazon

Schon in der Vergangenheit ist das Bundeskartellamt bezüglich Amazon tätig geworden. Bereits im Jahr 2013 verbot das Bundeskartellamt Amazon die Durchsetzung der "Preisparität". Diese untersagte es den Händlern im Wesentlichen, alle Produkte die auf Amazon angeboten wurden, an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten.

Im Jahr 2019 änderte Amazon, aufgrund kartellrechtlicher Bedenken des BKartA, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") insbesondere dahingehend, dass Rechte der Dritthändler gestärkt wurden. Daraufhin wurde das damalige Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingestellt.

Ausblick

Das Vorgehen des BKartA ordnet sich in größere Anstrengungen der nationalen und internationalen Wettbewerbsbehörden bezüglich der großen Digitalunternehmen ein. In diesem Rahmen versuchen die Wettbewerbsbehörden auch in der "digitalen Welt", bestmöglich freien Wettbewerb zu gewährleisten.

So hat der deutsche Gesetzgeber mit der 10. GWB Novelle Sonderbestimmungen für mächtige Plattformen in das Gesetz aufgenommen (noch nicht in Kraft). Auch das Europäische Kartellrecht könnte derart geändert werden. Die Europäische Kommission testet das derzeit unter dem Stichwort New Competition Tool.

Weiterhin soll durch die "P2B-Verordnung" für Teilbereiche der Plattformmodelle mehr Transparenz und Fairness gewährleistet werden.

Links

Bundeskartellamt, Meldung vom 26.11.2013: Amazon gibt Preisparität endgültig auf

Bundeskartellamt, Meldung vom 17.07.2019: Bundeskartellamt erwirkt für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen weitreichende Verbesserungen der Geschäftsbedingungen 

Bundeskartellamt, 4.10.2018: Was kann und soll die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht? 

Handelsblatt, 12.08.2020: Amazon startet neue Offensive bei Lieferung von Lebensmitteln

Die P2B-Verordnung ist in Kraft getreten: Neue Pflichten für Online-Plattformen und Suchmaschinen 

Handelsblatt, 31.08.2020: Angriff auf das Monopol: Streit von Amazon mit Marktplatzhändlern eskaliert

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