Legal Tech Schadensregulierer VINQO setzt sich gegen HUK Coburg im Streit um Inkassogebühren durch (Amtsgericht Coburg) | Fieldfisher
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Legal Tech Schadensregulierer VINQO setzt sich gegen HUK Coburg im Streit um Inkassogebühren durch (Amtsgericht Coburg)

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Germany

Die Entscheidung ist spannend, weil der Bereich der Abwicklung von Verkehrsschäden rasant an Bedeutung im Legal Tech Markt gewinnt. Nachdem der Bundesgerichtshof Ende 2019 mit "wenigermiete.de" (BGH, Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 285/18) den Weg frei gemacht hat für neue Geschäftsmodelle im Bereich der Forderungsdurchsetzung, stehen nun immer wieder konkrete Angebote auf dem Prüfstand. In diesem Fall war es das Angebot VINQO der Legal Data Technology GmbH, die als sogenannter Schadensabwickler am Markt tätig ist. Schadensabwickler regulieren die Ansprüche ihrer Kunden gegen Kfz-Haftpflichtversicherungen. Das Vergütungsmodell ist in der Regel so ausgestaltet, dass die Anbieter nicht gegenüber ihren Kunden abrechnen, sondern sich den Schadensersatzanspruch ihrer Kunden gegen den Haftpflichtversicherer abtreten lassen. Nach einem Verkehrsunfall sind die Kosten der Beauftragung eines Rechtsbeistands Teil des erstattungsfähigen Schadens. Der Kunde kann seine Schäden so durch einen Schadensabwickler regulieren lassen, ohne die Kosten für dessen Beauftragung übernehmen zu müssen.

Wie immer dreht sich der Streit darum, ob die Inkasso-Registrierung dieses Geschäftsmodell deckt.  Inkassounternehmen haben sowohl bei der Gestaltung ihrer Vergütungsmodelle als auch bei der Ansprache potentieller Kunden größere Spielräume als Rechtsanwälte und sind damit attraktiv, wenn es um die Akquise von Kunden geht.

Das Geschäftsmodell der Schadensregulierung bleibt als Forderungsdurchsetzung im Kernbereich von Inkasso – sagt das Amtsgericht Coburg. Das Gericht stützt sich weitgehend auf die wenigermiete.de-Entscheidung und betont die nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes gebotene weite Auslegung der Inkassoerlaubnis. Auch im Rahmen der Einziehung von Haftpflichtpflichtversicherungsschäden sei eine umfassende rechtliche Forderungsprüfung und substantiellen Beratung von Kunden über den Forderungsbestand zulässig. Die Abtretung des Vergütungsanspruchs sei daher nicht zu beanstanden.

Das Urteil interpretiert die Vorgaben des Bundesgerichtshofes konsequent. Es wirft zugleich aber ein Schlaglicht auf die Rechtsunsicherheiten, welche die Entscheidung hinterlassen hat. Mit dem Gesetz zum "Legal Tech Inkasso" vom Juni 2021, das im Oktober in Kraft tritt, sind einige wichtige Lücken, die der BGH gelassen hat, geschlossen worden. Das Urteil des Amtsgerichts Coburg nimmt insofern die künftige Rechtslage vorweg, in einer Entscheidung zur alten Rechtslage.

Das Urteil ist hier bei VINQO veröffentlicht.
 

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