Künstliche Intelligenz im Rechtsbereich: Sollte die Bereitstellung von Rechtsberatung durch generative KI reguliert werden? | Fieldfisher
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Künstliche Intelligenz im Rechtsbereich: Sollte die Bereitstellung von Rechtsberatung durch generative KI reguliert werden?

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In den letzten Jahren hat die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) in vielen Bereichen des täglichen Lebens, einschließlich der Rechtsbranche, große Fortschritte gemacht. Eine dieser Entwicklungen ist der Einsatz von generativen KI-Systemen wie ChatGPT im Bereich der Rechtsberatung. In diesem Artikel soll thematisiert werden, welchen Einfluss diese Art von Entwicklung in das Vertrauen von Rechtsberatung aufweist und ob Regulierungsbehörden den Einsatz solcher KI-Systeme verbieten oder einschränken sollten. 

 

I. Kulturelle und philosophische Risiken

Die Frage, ob KI-Systeme Rechtsberatung anbieten sollten, wirft zunächst grundlegende ethische und philosophische Fragen auf. Wir sind an einem Punkt der Digitalisierung, besonders der KI, der uns zwingt, unsere traditionellen Vorstellungen von Rechtsberatung und menschlicher Expertise disruptiv zu überdenken.

Allerdings könnte der Einsatz von KI im Bereich der Rechtsberatung auch dazu führen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität und Zuverlässigkeit von Rechtsdienstleistungen beeinträchtigt wird. Wie der deutsche Philosoph Immanuel Kant betonte, ist es wichtig, dass wir Menschen als Zweck an sich selbst betrachten und nicht nur als Mittel zum Zweck. In der Konsequenz sollte die Grundrichtung von KI in der Rechtsberatung stets darauf abzielen, den Menschen und seinen Bedürfnissen im Rahmen von rechtlichen Fragestellungen zu unterstützen, anstatt Menschen in diesen Bereichen zu ersetzen oder zu täuschen.

 

II. Mögliche Probleme und Lösungen

Eines der Hauptprobleme bei der Verwendung von generativen KI-Systemen für die Rechtsberatung ist die Frage der rechtlichen Haftung. Wenn ein KI-System fehlerhafte oder ungenaue Rechtsberatung gibt, wer ist dann verantwortlich? In den aktuellen Diskussionen in der Rechtslandschaft ist es bisher jedoch schwierig, klare Antworten auf diese Frage zu finden. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, spezifische Haftungskorrektive einzuführen, die die Verantwortung der Anbieter solcher KI-Dienste klarstellen und möglicherweise dadurch die Anwender etwas aus dem unmittelbaren Haftungsfeld entfernen können.

Ein weiteres Problem ist die Frage des Datenschutzes. Die Verwendung von KI-Systemen zur Rechtsberatung erfordert oft den Zugriff auf vertrauliche Informationen, wie z.B. persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit in solche Systeme zu gewährleisten, müssen strenge Datenschutzmaßnahmen getroffen werden. Hier besteht aktuell noch enormer Handlungsbedarf und es bleibt abzuwarten, wie sich diese Thematik in der Zukunft entwickeln und ausgestalten wird.
 
 

III. Die Rolle der Regulierungsbehörden

Angesichts der oben genannten Herausforderungen ist es wichtig, dass die zuständigen Regulierungsbehörden aktiv werden, um den Einsatz von KI-Systemen in der Rechtsberatung zu überwachen und gegebenenfalls zu regulieren. Auch die Rechtsanwaltskammern sind hier gefragt. Dies könnte beispielsweise durch die Einführung von Zertifizierungsverfahren für KI-Systeme erfolgen, die sicherstellen, dass die jeweiligen Systeme bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. In jedem Fall bedarf es eines Problembewusstseins für die Thematik.

 

III. Fazit

Die Verwendung von generativen KI-Systemen wie ChatGPT zur Rechtsberatung wirft sowohl ethische als auch rechtliche Fragen auf. Grundsätzlich lässt sich jedoch jetzt schon festhalten, dass Regulierungsbehörden eine aktive Rolle bei der Überwachung und Regulierung dieser Technologie spielen sollten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsbranche zu erhalten und sicherzustellen, dass KI-Systeme den Menschen helfen sowie unterstützen können und diese nicht ersetzen oder täuschen.

Die Entwicklung der KI im Bereiche der Rechtsberatung ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie dazu beiträgt, den Zugang zu qualitativ hochwertiger Rechtsberatung für alle zu verbessern und die Effizienz und Qualität der Rechtsdienstleistungen insgesamt zu erhöhen.
 

Über den Autor       

Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner im Verwaltungsrecht (vor allem Verwaltungsprozessrecht) im Hamburger Büro von Fieldfisher. Er berät Unternehmen und den öffentlichen Sektor, vor allem in komplexen Rechtsfragen des Öffentlichen Rechts und bei Streitigkeiten. Er berät seit 2020 schwerpunktmäßig auch in den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder.     

 

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