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Der Status der Uber Fahrer - Hat das Vereinigte Königreich es falsch verstanden?

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Germany, Ireland, United Kingdom

Der Status der Uber Fahrer - Hat das Vereinigte Königreich es falsch verstanden? Nach einer zweijährigen Untersuchung hat die australische Arbeitsregulierungsbehörde festgestellt, dass die Fahrer von Uber Australia keine Angestellten sind und dementsprechend keinen Anspruch auf Mindestlöhne oder Arbeitsbedingungen haben - eine Entscheidung, die der Position des Vereinigten Königreichs etwas zuwiderläuft.

Der australische Ombudsmann für faire Arbeit sagte, "damit ein Arbeitsverhältnis bestehen kann, haben die Gerichte festgestellt, dass es mindestens eine Verpflichtung für einen Arbeitnehmer geben muss, Arbeit zu verrichten, wenn es vom Arbeitgeber verlangt wird", und dass sie keine Arbeitnehmer sind, da "die Fahrer keiner formellen oder betrieblichen Verpflichtung zur Arbeitsverrichtung unterliegen".

Das Urteil ist ein großer Gewinn für Uber Australia, da es bedeutet, dass die australische Regulierungsbehörde keine Maßnahmen gegen Uber Australia ergreifen wird.  Sie scheint jedoch mit der Entscheidung, die in einer Reihe anderer Rechtsordnungen, insbesondere im Vereinigten Königreich, getroffen wurde, unvereinbar zu sein.  Das britische Berufungsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind und daher Anspruch auf Mindestlohn und bezahlten Urlaub haben, eine Entscheidung,  die Uber weiterhin für falsch hält und beabsichtigt, beim höchsten Gericht des Vereinigten Königreichs Berufung einzulegen.
Wer hat es also falsch verstanden - Australien oder Großbritannien?  Vielleicht keiner.

Obwohl das Geschäftsmodell von Uber in Australien und Großbritannien im Wesentlichen das gleiche ist, sind die Arbeitsrechte dies nicht.  Ein großer Unterschied ist, dass australische Arbeitsrechte keinen "Arbeiter"-Status haben, was bedeutet, dass Sie entweder als Angestellter oder als unabhängiger Auftragnehmer eingestuft werden, ohne etwas dazwischen.

Während die britischen Gerichte immer wieder entschieden haben, dass Uber-Fahrer Arbeiter sind, ist es wichtig anzuerkennen, dass sie noch nie so weit gegangen sind, zu bestimmen, dass Uber-Fahrer Angestellte sind, was ihnen eine Fülle von zusätzlichen Rechten im Vergleich zu Arbeitnehmern einräumen würde.  Angesichts der Wahl, ob es sich nur um einen Angestellten oder einen unabhängigen Auftragnehmer handelt, kann es sein, dass Uber-Fahrer in Australien und Großbritannien tatsächlich eher unabhängigen Auftragnehmern als Mitarbeitern ähneln.

Die Existenz der Option des "Arbeiter"-Status im Vereinigten Königreich bedeutet, dass Uber in einem ganz anderen Umfeld operiert als sein australisches Gegenstück, und die Position wird im Vereinigten Königreich wahrscheinlich keinen Einfluss haben.  Darüber hinaus hat die australische Gig-Economy den Anstieg der Rechtsstreitigkeiten, mit denen Großbritannien konfrontiert ist, nicht erlebt, so dass dies wahrscheinlich nicht das letzte Wort über die Arbeitnehmerrechte in der Gig-Economy in Australien sein wird.

Was Europa betrifft, so sind die Regeln wieder anders.  So ist beispielsweise die Rechtslage in Irland und Deutschland zum Beschäftigungsstatus näher an Australien, da es keinen "Arbeiter"-Status gibt und jemand nur als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer klassifiziert werden kann.  Auch in Irland und Deutschland ist Uber sehr unterschiedlich tätig.  In Irland werden Uber-Fahrten von gewöhnlichen Taxifahrern durchgeführt, so dass die zugrunde liegenden Probleme nicht wirklich im gleichen Maße bestehen.  Was Deutschland betrifft, so hatte Uber SchwierigkeitenFuß zu fassen, da die deutschen Gerichte Uber aufgrund spezifischer gesetzlicher Beschränkungen für die Personenbeförderung in Deutschland erfolgreich daran gehindert haben, ihre Geschäftstätigkeit dort zu etablieren.  Die deutschen Behörden gehen jedoch sehr aggressiv bei der Untersuchung der korrekten Einstufung von Mitarbeitern vor.   

Aus diesem Fall geht hervor, dass sich mit dem Entstehen der Gig Economy jede Gerichtsbarkeit mit der Frage des "Status" auseinandersetzt und die in einer Gerichtsbarkeit getroffenen Schlussfolgerungen (basierend auf ihrem Rechtsrahmen und ihrer Rechtsprechung) nicht unbedingt auf eine andere zutreffen müssen.  Neue Marktteilnehmer sollten sich daher über ihr Modell und seine potenziellen Auswirkungen auf den Status beraten lassen - unabhängig davon, ob sie in das Vereinigte Königreich, das europäische Festland oder eine andere Rechtsordnung expandieren wollen.  Dies ist vor allem im Vereinigten Königreich angesichts der bevorstehenden Änderungen der Steuergesetzgebung (bekannt als IR35) von besonderer Bedeutung, die erhebliche Auswirkungen auf die Kosten vieler "Off-Payroll"-Betriebsmodelle haben könnten.

Für Ratschläge zu Statusfragen in Europa oder zu den bevorstehenden Änderungen an IR35 im Vereinigten Königreich wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Teams Employment, Pensions, Immigration and Compliance (EPIC).

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Spezialgebiete

Arbeitsrecht