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Insight

Bundeskartellamt zu Wettbewerberkooperation bei Kabelbäumen: Trennung von Normierung und F&E erforderlich

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Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) gab mit Pressemitteilung vom 05.09.2023 bekannt, dass es nunmehr nach entsprechender Nachbesserung keine kartellrechtlichen Einwände gegen die im Rahmen des Projekts "Standardisierungsinitiative Leitungssatz" geplante DIN-Norm für Aspekte der Fertigung von Leitungssätzen (sog. "Kabelbäume") für Autos erhebt.

 
Das Vorhaben
Bei der Initiative handelt es sich um eine Kooperation verschiedener Unternehmen aus allen Wertschöpfungsstufen der Automobilindustrie, in deren Rahmen Möglichkeiten zur Automatisierung der Fertigung von Kabelbäumen untersucht werden. Der Kabelbaum erfüllt eine zentrale Rolle im Fertigungsprozess: Er verbindet alle elektronischen Komponenten im Fahrzeug miteinander, von Displays über Sensoren bis hin zu den Antriebsmodulen.

Das Projekt zielt darauf ab, die Fertigung von Kabelbäumen in Kraftfahrzeugen zu automatisieren, da diese Komponenten aufgrund der zunehmenden Digitalisierung im Fahrzeugbereich immer wichtiger und komplexer werden. Bisher erfolgt die Herstellung weitgehend manuell und fällt für jeden Fahrzeugtyp individuell aus. Mit der Standardisierung sollen nun unter anderem Gestaltungen von Steckverbindungen und Leitungsführung erstellt werden, die automatisierungsfreundlich sind. Damit stellt der neue DIN-Standard die weltweit erste technische Normierung von Komponenten der Produktionsprozesse bei Kabelbäumen für Autos dar.

Inhaltlich sind bei dem Projekt sowohl Elemente aus dem Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) als auch ein Element der Normierung betroffen. Bei einer solchen "gemischten" Kooperation müssen die Voraussetzungen, unter denen im Regelfall von Wettbewerbskonformität ausgegangen werden kann, für die jeweiligen Bereiche unterschieden werden. So ist es im Bereich der F&E etwa regelmäßig unerwünscht, wenn der Großteil des Marktes schon bei der Suche nach Lösungen für die Zukunft einen einzigen Technologiepfad beschreitet. Die beteiligten Unternehmen der Automobilindustrie haben ihre ursprünglichen Pläne umstrukturiert und eine eindeutigere Trennung zwischen den F&E-Teilen und dem Normierungs-Teil vorgenommen, nachdem das BKartA entsprechende Hinweise zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen gegeben hatte.


Die Entscheidung des BKartA
Dem BKartA kommt bei der kartellrechtlichen Prüfung ein Aufgreifermessen zu, welches es in der Regel ausübt, wenn die wettbewerbsbeschränkenden Aspekte der Kooperation erheblich oder für den betroffenen Markt signifikant sind und eine Freistellung nicht in Frage kommt.

Laut dem Präsidenten des BKartA, Andreas Mundt, ist ein Vorhaben zur Standardisierung in Konformität mit dem Kartellrecht grundsätzlich möglich. Allerdings müsse "sichergestellt sein, dass eine solche Kooperation objektiv die Förderung einer Standardisierung bezweckt und dass der Standardisierungsprozess diskriminierungsfrei, transparent und offen für davon betroffene Unternehmen ist".


Kommentar
Das Kartellrecht sieht insbesondere in den Horizontal-Leitlinien der Europäischen Kommission Vorgaben für Wettbewerberkooperationen vor. Unternehmen sollten sich im Vorfeld einer Kooperation (Beispiele: Normierung, F&E, Einkaufskooperation, Vermarktung) über diese Anforderungen informieren. Außerdem ist zu beachten, dass diese Leitlinien auch Vorgaben zum Informationsaustausch enthalten. Gerade in Anbahnung einer möglichen Kooperation sollten diese beachtet werden.


Quellen
Bundeskartellamt - Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Kooperation der Automobilindustrie bei Kabelbäumen

 

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Spezialgebiete

Kartellrecht