Bundeskartellamt stellt Jahresbericht 2020 / 2021 vor: Warnung vor kartellrechtswidrigem Verhalten hinsichtlich Preissteigerungen und Ausnutzung von Lieferengpässen | Fieldfisher
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Insight

Bundeskartellamt stellt Jahresbericht 2020 / 2021 vor: Warnung vor kartellrechtswidrigem Verhalten hinsichtlich Preissteigerungen und Ausnutzung von Lieferengpässen

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 30. August den Jahresbericht 2020 / 2021 vorgestellt. In Jahresberichten fasst die Behörde ihre Tätigkeiten rückblickend zusammen.

Im Bereich der Kartellverfolgung betont die Behörde, dass nun wieder mit mehr Durchsuchungen und Kartellverfahren zu rechnen ist. Zuletzt war die Kartellverfolgung durch die Pandemie erschwert. Außerdem warnt die Behörde, die derzeitigen Zeiten auszunutzen für Kartellabsprachen oder den Missbrauch von Marktmacht. Dazu der Präsident des BKartA, Mundt:

"Der schreckliche Krieg Russlands gegen die Ukraine und seine furchtbaren Folgen gehen mit Unwägbarkeiten auf den Märkten, mit Knappheiten und mit Preissteigerungen in vielen Branchen einher. Die Inflation führt seit Frühjahr 2022 zu großen Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unternehmen dürfen die Krise nicht dazu nutzen, ihre Gewinne durch Kartellrechtsverstöße zu erhöhen. Wir schauen deshalb genauestens hin: Gegen illegale Absprachen oder Marktmachtmissbrauch werden wir konsequent vorgehen."

Weitere Schwerpunkte setzt das BKartA im Jahresbericht etwa im Bereich der Digitalwirtschaft. Hier hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem neuen § 19a GWB dem BKartA ein neues Instrument gegeben, um gegen die Macht der Digitalkonzerne vorzugehen. Das BKartA hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nach diesem neuen § 19a Abs. 1 GWB für Alphabet/Google, Amazon und Meta/Facebook bereits festgestellt. Ein entsprechendes Verfahren gegen Apple läuft derzeit noch. Darüber hinaus geht das BKartA derzeit in weiteren Verfahren gegen diese Digitalkonzerne der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen der Unternehmen untersagt werden müssen, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen bzw. ihre Machtposition absichern.

Der Jahresbericht ist abrufbar unter dem folgenden LINK.


 

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Spezialgebiete

Kartellrecht