Bundesgerichtshof erklärt "Sammelklage-Inkasso" für zulässig | Fieldfisher
Skip to main content
Publication

Bundesgerichtshof erklärt "Sammelklage-Inkasso" für zulässig

Locations

Germany

Der Bundesgerichtshof hat am 13. Juli 2021 entschieden, dass Sammelklagen-Inkasso nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.
 

In der Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof über das Geschäftsmodell eines Legal-Tech Unternehmens zu entscheiden, das als registrierter Inkassodienstleister Entschädigungsansprüche mehrerer Kunden gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin einklagt. Die Kunden hatten ihre Ansprüche zur Durchsetzung an den Anbieter abgetreten, der nur im Erfolgsfall eine Vergütung in Höhe von 35% des Nettoerlöses der Forderungseinziehung bekommen sollte. Diese Art von Vergütungsabreden ist für Verbraucher besonders attraktiv, weil ein möglicher Prozessverlust kein finanzielles Risiko bedeutet.

Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Die Gerichte sahen in der gebündelten Durchsetzung der Forderungen mehrerer Kunden eine Überschreitung der Inkassoerlaubnis. Die Forderungsabtretungen an den Inkassodienstleister seien daher unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass Bündelungsmodelle wie das "Sammelklagen-Inkasso" selbst dann von der Inkassoerlaubnis gedeckt sind, wenn das Geschäftsmodell des Inkassounternehmens ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielt. Der Inkassodienstleister unterliege außerdem keinem unzulässigen Interessenkonflikt.

Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ist bereits jetzt klar, dass die Entscheidung einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit im Legal-Tech-Markt leistet. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zu wenigermiete.de bereits eine weite Auslegung des Inkassotatbestands gefordert und die Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Inkassounternehmen für zulässig erachtet. Dennoch sind längst nicht alle Rechtsfragen zum Inkassotatbestand geklärt und regelmäßig werden Geschäftsmodelle im Bereich des Verbraucherinkassos als unzulässig angesehen. In letzter Zeit haben Gerichte insbesondere solche Angebote kritisch gesehen, bei denen Inkassodienstleister von vornherein auf eine gerichtliche Durchsetzung der Kundenforderungen abgezielt und – vertreten von einem Rechtsanwalt – gebündelt gerichtlich geltend gemacht haben. Dadurch entsteht eine Art Sammelklage, die nach den Regelungen des Zivilprozessrechts nicht vorgesehen, aber auch nicht verboten ist.

Erst mit Veröffentlichung der Urteilsgründe wird sich zeigen, inwieweit das Urteil über den Einzelfall hinaus auch auf andere Legal-Tech-Modelle übertragbar ist. Soweit aus der Pressemitteilung ersichtlich, hat sich der Bundesgerichtshof nicht zu der Frage verhalten müssen, inwieweit die externe Refinanzierung von Sammelklagen zu einem Interessenkonflikt führen kann.

Die Pressemitteilung ist hier veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe werden hier folgen.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Klicken Sie hier, um den Newsletter zu abonnieren oder Ihre E-Mail-Einstellungen zu verwalten.

ABONNIEREN