Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten: Bundeskartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen Bauunternehmen | Fieldfisher
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Insight

Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten: Bundeskartellamt verhängt Millionen-Geldbuße gegen Bauunternehmen

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH Geldbußen in Höhe von knapp einer Mio. Euro wegen unerlaubter Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten durch die Stadt Dortmund verhängt.
 
Gegen ein fünftes Unternehmen, die Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, welches ebenfalls an dem Kartell beteiligt war, wurde keine Geldbuße verhängt, da dieses einen Kronzeugenantrag gestellt und das Kartell gegenüber der Kommission aufgedeckt hatte.

Die anderen vier Unternehmen kooperierten ebenfalls mit dem Bundeskartellamt, sodass mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte.

 

Begründung der Entscheidung

Nach den Ermittlungen des BKartA waren die Unternehmen regelmäßig zu persönlichen Treffen zusammengekommen, um sich über die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich von Straßenbauarbeiten und das Interesse an der Teilnahme daran auszutauschen. Während dieser Treffen sei es häufig zu Absprachen gekommen, welches der Unternehmen zu welchen Konditionen das beste Angebot abgeben soll. Teil der Absprache war es zudem, dass die übrigen Kartellbeteiligten bewusst teurere Schutzangebote einreichten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärte dazu, dass von den Absprachen mehrere hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 bis 2018 mit einem Auftragsvolumen von insgesamt etwa 18 Millionen Euro betroffen seien. "Die Bauunternehmen haben sich die Aufträge gegenseitig zugeschanzt."

 

Hintergrund

Die Ausschreibungen betrafen sowohl Einzelaufträge, als auch Zeit- oder Unterhaltungsverträge.

Bei Einzelaufträgen müssen zahlreiche Einzelpositionen kalkuliert und im Angebot mit Preisen versehen werden. Bei den Zeit- oder Unterhaltungsverträgen handelt es sich um Verträge, mit denen die Stadt und das jeweilige Unternehmen die Unterhaltung von Bauwerken über eine festgelegte Zeitspanne vereinbaren.

Die Kartellanten legten im vorliegenden Fall bei Einzelverträgen fest, mit welchem Preis das Angebot abgegeben werden sollte. Bei Zeitverträgen einigten sie sich darüber, mit welchen Auf- und Abschlägen auf den von der Stadt Dortmund vorgegebenen Kostenanschlag das beste Angebot abgegeben werden sollte.

 

Kommentar

Da die Bescheide gegen die Kartellanten bereits rechtskräftig geworden sind, kommt der Entscheidung gegenüber den beteiligten Unternehmen eine Bindungswirkung im Hinblick auf die Feststellung des Verstoßes bei etwaigen Schadensersatzprozessen zu.

 

Links

Bundeskartellamt - Homepage - Geldbußen wegen Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten

Fallbericht - Bundeskartellamt

 

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