7 Fördermittelprogramme, die die Immobilienbranche jetzt kennen sollte | Fieldfisher
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7 Fördermittelprogramme, die die Immobilienbranche jetzt kennen sollte

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Fieldfisher berät in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Zu unseren Mandanten gehören nationale und internationale Investoren, Projektentwickler, Finanzinstitute und Industrieunternehmen. Unsere Mandanten schätzen unsere pragmatische, innovative und lösungsorientierte Beratung – in jeder Phase eines Immobilienzyklus.

Neben herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten richten wir unseren Blick auch auf die verschiedenen europäischen und nationalen Fördertöpfe, aus denen Sie als Teil der Immobilienbranche unter Umständen bereits heute Mittel beziehen könnten. Sieben verschiedene Programme wollen wir Ihnen heute überblicksartig vorstellen.
 
Wir ermitteln für Sie auch gerne das passende Programm im Rahmen eines Fördermittel-Quick-Checks. Diesen bieten wir kostengünstig und schnell an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Der Beitrag gibt den Stand zum 01.04.2022 wieder.
 
 

Wo sind Fördermittel zu finden?

Es ist oftmals nicht leicht, Fördermittel zu finden. Die bekannteste Anlaufstelle dafür ist www.foerderdatenbank.de – ein Angebot des Bundes. Die Plattform ist bewährt, enthält die wichtigsten Fördermittel – und ist leider auch sehr unübersichtlich.

Die Autoren haben daher auch die Plattform www.foerdermittelnetzwerk.de gegründet. Dort gibt es nicht nur umfangreiche Übersichten zu Fördermitteln in verschiedenen Bereichen, sondern auch viele grundlegende Materialien zu Fördermitteln. Sie helfen Unternehmen bei der Antragstellung. Sie können sich dort kostenlos registrieren.
 
 

Wer vergibt Fördermittel?

Für Immobilienprojekte kommen sehr viele verschiedene Fördertöpfe in Betracht. Es ist sorgfältig abzuwägen, welcher Fördertopf der passende ist. Es gibt also nicht "die eine Förderung". Wichtig ist dabei, die möglichen Zuwendungsgeber für eine Förderung zu unterscheiden. Als Zuwendungsgeber kommen in Betracht:
  • Die Europäische Union vergibt auch direkt Fördermittel in sogenannten "Calls". Diese sind allerdings für sehr große Projekte gedacht und kommen bei Hochtechnologievorhaben in Betracht. Davon zu trennen ist die Vergabe von EU-Mitteln, z.B. aus den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), über die Mitgliedstaaten.
  • Der Bund vergibt aus seinem eigenen Haushalt selbst Fördermittel, beispielsweise über die Bundesministerien oder die KfW. In diesen Fällen ist der Bund selbst Zuwendungsgeber.
  • Aber auch die Bundesländer vergeben selbst Fördermittel mit eigenen Programmen.
  • Schließlich können auch Städte und Gemeinden selbst in Einzelfällen Fördermittel vergeben.
  • In seltenen Fällen stehen auch gemeinnützige Stiftungen als Zuwendungsgeber zur Verfügung, die besondere Projekte, insbesondere mit sozialem Charakter, entsprechend unterstützen.

Es ist also notwendig, sich umzuschauen. Wir stellen nachfolgend sieben ausgewählte Fördertöpfe aus unserer Praxis vor.

 
 

Förderprogramme auf Bundesebene

Zunächst werfen wir einen umfangreichen Blick auf die Bundesebene – hier erfolgt die Förderung aus Bundesmitteln.

 

1. "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, kommt für sie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" in Betracht. Details finden Sie hier.

Die Kernpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Einen Förderantrag können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen sowie Verbände/Vereinigung stellen.
  • Die Förderung wird im Teilprogramm BEG EM als Zuschuss i. H. v. 20 – 50% der Kosten des Vorhabens gewährt; max. 60.000 EUR pro Wohneinheit und 1.000 EUR pro m² bei Nichtwohngebäuden; insgesamt max. 15 Mio. EUR.
 
Gefördert werden:
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung oder Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Anlagentechnik, zum Beispiel Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (Austausch von Ölheizungen und Wärmepumpen)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
 
Insofern werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Z. B. der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung. Ferner ist das Erreichen einer neuen Effizienzgebäudestufe nicht erforderlich. Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
 
Hinweis: Das hier skizzierte Programm "BEG EM" ist nicht mit dem Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu verwechseln, das privatwirtschaftlich über die KfW abgewickelt wird. Letzteres wurde Anfang 2022 zeitweilig eingestellt. Seit dem 22. Februar 2022 ist eine Förderung aus dem BEG aber auch wieder möglich. Näheres erfahren Sie hier.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ein nachhaltiges Immobilienvorhaben planen oder durchführen. Gerade für Antragsteller bei denen eine Sanierung mit umfangreichen aber notwendigen Umfeldmaßnahmen verbunden ist, ist das Programm von besonderer Bedeutung.

Was spricht gegen diese Förderung? Es ist nur eine Förderung für Maßnahmen an Bestandsgebäuden möglich.

 

2. "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden"

Wenn Sie stationäre Brenn­stoff­zellen­systeme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Programm "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden" einen Zuschuss von bis zu 34.300 EUR erhalten. Einzelheiten zu diesem Programm erhalten Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Zuwendungsempfänger können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Verbände/Vereinigungen sein.
  • Noch bis zum 31.12.2022 können Anträge vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der KfW gestellt werden.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss i. H. v. max. 40 % der förderungsfähigen Kosten; insgesamt maximal 34.300 EUR.
 
Gefördert werden:
  • Innovative stationäre Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Leistungsaufnahme von mindestens P = 0,25 kWel und maximal P = 5,0 kWel
  • Mit dem Einbau verbundene Materialkosten
  • Etwaige Kosten zur Durchführung der erforderlichen Umfeldmaßnahmen
  • Installation der Brennstoffzellenheizung sowie regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
 
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Festbetrag i. H. v. 6.800 EUR (Grundförderung) und einem leistungsabhängigen Betrag i. H. v. 550,50 EUR je angefangene 100 Watt elektrische Leistung (Zusatzförderung). Gefördert werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ihr Bauvorhaben oder Bestandsgebäude mit innovativen stationären Brennstoffzellensystemen ausstatten wollen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.
 
 

3. "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung"

Wenn Sie quartiersbezogene Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, in den Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, sollten Sie sich das Förderprogramm "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" näher anschauen. Details finden Sie hier.

Die wichtigsten Daten auf einen Blick:
  • Fördergeber ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
  • Die Förderung ist an Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen adressiert.
  • Anträge sind über die Hausbank oder andere Kreditinstitute zu stellen, die diese an die KfW weiterleiten.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt. 100 % der förderungsfähigen Kosten können übernommen werden; insgesamt max. 50 Mio. EUR. Je nach Art der förderungsfähigen Maßnahme können Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % gewährt werden.
 
Gefördert werden:
  • Vorhaben des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur (bspw. Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Dächern, Fassaden, Straßen und Plätzen)
  • Klimafreundliche Mobilität im Quartier (z. B. Umgestaltung öffentlicher Straßenräume zu autoreduzierten Quartieren)
  • Wärme- und Kälteversorgung im Quartier (z. B. gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher)
  • Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier
 
Der jeweilige Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tage der Zusage verbindlich festgesetzt. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze finden sich hier.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen mit kostenintensiven förderungsfähigen Vorhaben, die nicht nur eine Anteilsfinanzierung anstreben, sondern eine 100 % Finanzierung.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist unzulässig.

 

4. "Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt"

Wenn Sie sich mit einem Projekt für den Umweltschutz engagieren, können Sie von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das ausführliche Programm finden Sie hier.
 
Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Zuwendungsgeber ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).
  • Eine Förderung können Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Verbände/Vereinigungen erhalten.
  • Anträge sind vor der jeweiligen Maßnahme direkt bei der DBU zu stellen.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der je nach Projekt und Antragsteller variiert (KMU werden bevorzugt gefördert). Regelmäßig werden 50 % der förderungsfähigen Kosten bezuschusst.

Eine Förderung erhalten Sie für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden überblicksartig aufgeführten Themenfeldern:
  • Energieschonende Quartiersentwicklung und –erneuerung, Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und –handeln
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und –effizienz
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
 
Selbst wenn Ihr konkretes Vorhaben zu keinem der genannten Förderungsfelder gehört, besteht die Möglichkeit einer themenoffenen Förderung, sofern ein hoher Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen angestrebt wird.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Gerade für KMU von besonderer Relevanz, da diese bevorzugt gefördert werden. Insbesondere erfolgt die Förderung unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese sogar ergänzen.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Antragstellung kann Zeit in Anspruch nehmen.
 
 

5. "Altersgerecht Umbauen – Kredit"

Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen, den Wohnkomfort verbessern und den Schutz vor Einbrechern verbessern möchten, können Sie für die Modernisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit der KfW von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit erhalten. Details finden Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckdaten:
  • Fördergeber ist die KfW Bankengruppe.
  • Förderberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Verbände/Vereinigungen.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt, das sämtliche förderfähigen Kosten deckt; max. jedoch 50.000 EUR je Wohneinheit.
 
Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung:
  • Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld sowie Eingangsbereiche und Wohnungszugänge
  • Überwindung von Treppen und Stufen sowie Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen
  • Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen und Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus"
 
Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Dabei gilt der bei Antragseingang gültige Zins. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier. Es werden ausschließlich Wohngebäude gefördert.
 
Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die Vorhaben in den förderungsfähigen Bereichen planen. Das Darlehen ermöglicht eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung der Vorhaben.

Was spricht gegen diese Förderung? Die Antragstellung kann Zeit in Anspruch nehmen.
 

 

Förderprogramme auf europäischer und Landesebene

Abschließend wollen wir Ihnen noch zwei Programme vorstellen. Eins auf europäischer Ebene und eines für die Bundesländer Bremen und Niedersachsen.

 

6. "InvestEU (2021-2027)"

Für Immobilienprojekte im Bereich "Nachhaltige Infrastruktur" könnte das europäische Programm "InvestEU (2021-2027)" für Sie von Bedeutung sein. Details zu dem umfangreichen Programm erhalten Sie hier.
 
Die wichtigsten Eckdaten:
  • Zuwendungsgeber ist die EU.
  • Förderberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen sowie Verbände/Vereinigungen.
  • Gefördert wird durch Bürgschaft, Darlehen und Garantie; das konkrete Mittel und die Höhe sind von der Art des Vorhabens und des Antragstellers abhängig.
 
Gefördert werden Immobilienprojekte im Bereich "Nachhaltige Infrastruktur", u.a.:
  • Projekte für die Renovierung von Gebäuden mit Schwerpunkt auf Energieeinsparungen und –Vernetzungen.
  • Energieeffizienz im Einklang mit dem Rahmen der Energiepolitik bis 2030
  • Energie, insbesondere Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Erneuerung und Instandhaltung der Schienen- und Straßeninfrastruktur
 
Nach diesen Maßstäben werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude gefördert.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Antragsteller, die ein nachhaltiges Immobilienvorhaben planen oder durchführen.

Was spricht gegen diese Förderung? Vorhaben, deren einziger Zweck in der Renovierung bestehender Gebäude und ihrer anschließenden Weitervermietung oder ihres Weiterverkaufes und in der Durchführung neuer Bauprojekte liegt, sind leider nicht förderfähig.

 

7. "Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)"

Wenn Sie in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) beantragen. Details finden Sie hier.
 
Die wichtigsten Daten auf einen Blick:
  • Zuwendungsgeber ist die EU über die Länder Bremen und Niedersachsen.
  • Eine Förderung kommt für Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen in Betracht.
  • Anträge können bis zum 15.09. eines jeden Jahres gestellt werden.
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der je nach Art des förderungsfähigen Vorhabens zwischen 25 % und 80 % der Ausgaben beträgt.

Sie erhalten eine Förderung für Vorhaben in den Bereichen:
  • Dorfentwicklungspläne,
  • Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse,
  • Neuordnung ländlichen Grundbesitzes
  • Flächenmanagement Klima und Umwelt,
  • Infrastrukturmaßnahmen

Die Förderung kann sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude erfolgen.

Zu beachten ist, dass sie als privater Antragsteller bei Maßnahmen in den Bereichen Dorfentwicklung, ländlicher Wegebau, Basisdienstleistungen, ländlicher Tourismus und Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Ihren Förderantrag über die Gemeinde vorlegen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Das Programm richtet sich ausschließlich an Antragsteller, die eine Maßnahme in Bremen oder Niedersachsen planen. Dafür ist eine Bezuschussung von bis zu 80 % recht attraktiv.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.


 

Ausblick

Hier konnten nur einige wenige Programme vorgestellt werden. Es gibt sehr viele für Immobilienprojekte interessante Fördermittelprogramme. Sprechen Sie uns gerne an, Dennis Hillemann und Tanja Ehls unterstützen Sie gerne bei der Identifikation von geeigneten Programmen und bei der Antragstellung.
 

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