7 deutsche Fördermittelangebote, die jetzt für Start-Ups interessant sind | Fieldfisher
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7 deutsche Fördermittelangebote, die jetzt für Start-Ups interessant sind

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Wir bei Fieldfisher betreuen junge Unternehmen, die hoch hinauswollen – gerade im Technologiesektor. Dabei begleiten wir sie auch in Finanzierungsrunden mit Investoren. Doch für so manches Start-Up bieten öffentliche Fördermittel eine große Chance. Sieben wichtige Programme wollen wir heute vorstellen.

Wir ermitteln für Sie auch gerne das passende Programm im Rahmen eines Fördermittel-Quick-Checks. Diesen bieten wir kostengünstig und schnell an. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Der Beitrag gibt den Stand zum 25.03.2022 wieder.
 
 

Wo sind Fördermittel zu finden?

Es ist oftmals nicht leicht, Fördermittel zu finden. Die bekannteste Anlaufstelle dafür ist www.foerderdatenbank.de – ein Angebot des Bundes. Die Plattform ist bewährt, enthält die wichtigsten Fördermittel – und ist leider auch sehr unübersichtlich.

Die Autoren haben daher auch die Plattform www.foerdermittelnetzwerk.de gegründet. Dort gibt es nicht nur umfangreiche Übersichten zu Fördermitteln in verschiedenen Bereichen, sondern auch viele grundlegende Materialien zu Fördermitteln. Sie helfen Unternehmen bei der Antragstellung. Sie können sich dort kostenlos registrieren.
 

Wer vergibt Fördermittel?

Für Start-Ups kommen sehr viele verschiedene Fördertöpfe in Betracht. Es ist sorgfältig abzuwägen, welcher Fördertopf der passende ist. Es gibt also nicht "die eine Förderung". Wichtig ist dabei, die möglichen Zuwendungsgeber für eine Förderung zu unterscheiden. Als Zuwendungsgeber kommen in Betracht:
  • Die Europäische Union vergibt auch direkt Fördermittel in sogenannten "Calls". Diese sind allerdings für sehr große Projekte gedacht und kommen bei Hochtechnologievorhaben in Betracht. Davon zu trennen ist die Vergabe von EU-Mitteln, z.B. aus den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), über die Mitgliedstaaten.

  • Der Bund vergibt aus seinem eigenen Haushalt selbst Fördermittel, beispielsweise über die Bundesministerien oder die KfW. In diesen Fällen ist der Bund selbst Zuwendungsgeber.

  • Aber auch die Bundesländer vergeben selbst Fördermittel mit eigenen Programmen.

  • Schließlich können auch Städte und Gemeinden selbst in Einzelfällen Fördermittel vergeben.

  • In seltenen Fällen stehen auch gemeinnützige Stiftungen als Zuwendungsgeber zur Verfügung, die besondere Projekte, insbesondere mit sozialem Charakter, entsprechend unterstützen.


Es ist also notwendig, sich umzuschauen. Wir stellen nachfolgend sieben ausgewählte Fördertöpfe aus unserer Praxis vor.

 

Fördermittel auf Bundesebene

Zunächst werfen wir einen umfangreichen Blick auf die Bundesebene – hier ist der Bund Zuwendungsgeber.

1. „High-Tech-Gründungsfonds (HTGF)“
Für einige Start-Ups kann der "High-Tech-Gründungsfonds (HTGF)" interessant sein. Näheres zum Programm finden Sie hier.

Die wichtigsten Kernpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • Gefördert werden Existenzgründer und kleine Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind.
  • Als Förderung erhalten Unternehmen Beteiligungen und Darlehen in Höhe von maximal EUR 3 Mio. pro Unternehmen.

Gefördert werden Technologie-Start-ups aus Deutschland in den Bereichen:
  • Digital Tech
  • Industrial Tech
  • Life Sciences
  • Chemie und
  • angrenzenden Geschäftsfeldern

Ziel des Förderprogramms sind die Schließung der Finanzierungslücke neugegründeter Technologie-Start-ups und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen müssen einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Marktchancen erwarten lassen. Das Start-Up muss wachstumsorientiert sein und sich mehrheitlich im Besitz des Managements befinden.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die eine Finanzierungslücke haben und keinen privaten Kapitalgeber finden. Sie können den Staat an Bord holen, der sie mit frischem Kapital versorgt. Zudem kann eine Staatsbeteiligung auch andere Investoren anlocken.

Was spricht gegen diese Förderung? Dass der Staat an Bord ist. Denn natürlich denkt und handelt der Staat anders als private Investoren. Dennoch haben uns bekannte Gründerinnen und Gründer mit dem Fonds gute Erfahrungen gemacht. Lassen Sie uns gerne über Vor- und Nachteile dieses Programms sprechen.


2. "DeepTech Future Fonds (DTFF)“
Wer noch höher hinaus will, sollte sich den "DeepTech Future Fonds" ansehen – er richtet sich vor allem an Unternehmen mit dem Potential zum "Unicorn". Einzelheiten zu dem Programm finden Sie hier.

Die wichtigsten Kernpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Mögliche Zuwendungsempfänger sind Unternehmen und Existenzgründer im Bereich DeepTech mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Als Förderung ist eine Beteiligung bis zu EUR 30 Mio. pro Unternehmen vorgesehen. Der Fonds investiert nur gemeinsam mit privaten Beteiligungsgebern und spiegelt deren Investment.

Gefördert werden schnell wachsende Start-Ups im Bereich der Hochtechnologie (DeepTech):
  • Gefördert werden aussichtsreiche Start-ups auf dem Weg zur Kapitalmarktreife mit tragfähigen Geschäftsmodellen, die einen längerfristigen Entwicklungszyklus und einen hohen Finanzbedarf haben.
  • Der Fokus liegt auf Unternehmen aus den Bereichen Industry 4.0/ IoT, Robotik, KI, Quantencomputing, Blockchain und Prozess-Automatisierung.
  • Gefördert werden aber auch Unternehmen mit einem technologiebasierten Geschäftsmodell wie beispielsweise Digital Health, New Energy, Fintech, Smart City und ausgewählte Biotech-Bereiche.

Das Unternehmen muss das Potenzial haben, sich zu einem Marktführer zu entwickeln. Private Kapitalgeber wie Evergreen-Fonds, börsennotierte Beteiligungsgesellschaften, Stiftungen, Family Offices, Privatunternehmen oder Business Angels müssen einen langfristigen Anlagehorizont haben und auf ein nachhaltiges Wachstum ihrer Beteiligungen setzen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die besonders viel Kapital brauchen und bereit sind, neben privaten Investoren auch den Staat an Bord zu holen. Hierbei kann auch interessant sein, durch die staatliche Beteiligung staatliche Kanäle zu öffnen und staatliches Wohlwollen zu schaffen – gegebenenfalls öffnen sich so Türen, die sonst geschlossen blieben.

Was spricht gegen diese Förderung? Die staatliche Beteiligung kann ein schnelles Wachstum auch lähmen. Lassen Sie uns über Vor- und Nachteile sprechen.


3. "Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU"
Für Unternehmen aus dem Bereich der KI kann dieses Programm besonders interessant sein. Details finden Sie hier.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
  • Um die Förderung können sich Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bewerben.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben zu folgenden Themen:
  • automatisierte Informationsaufbereitung,
  • digitale Assistenten,
  • Computer Vision/Bildverstehen,
  • Sprach- und Textverstehen,
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering sowie
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen.

Dabei muss das Unternehmen mit seiner KI-Anwendung in einem dieser Bereiche arbeiten:
  • erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz,
  • Logistik, Mobilität und Automobil,
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung,
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen sowie
  • Daten- und IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien)-Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens 2 bis höchstens 3 Jahren – maximal beträgt die Förderung EUR 100.000 pro Jahr.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die KI-Angebote entwickeln.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.


4. „Förderung innovativer, agrarnaher Start-Ups aus dem Zweckvermögen des Bundes“
Für Unternehmen, die mit Landwirtschaftsbetrieben zusammenarbeiten wollen, ist dieses Programm herzlich zu empfehlen. Details zu dem Programm finden Sie hier.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
  • Gefördert werden Existenzgründer und Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister max. 5 Jahre zurückliegt.
  • Als Förderung wird ein Zuschuss in Höhe von. 90% der Ausgaben bis max. EUR 50.000 gewährt. Daneben kommt ein Darlehen in Höhe von max. EUR 1 Mio. der zuwendungsfähigen Kosten in Betracht.

Gefördert werden:
  • Betriebsmittel (u.a. Mieten und Personal)
  • Marketing
  • Konzepte und Studien
  • Investitionen in Wirtschaftsgüter
  • Markterschließung und Ausbildung
  • Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- bzw. Dienstleistungsidee sowie ggf. für die Sicherung von Schutz und Markenrechten
  • Externe Beratungs-, Schulungs- oder Coaching-Maßnahmen

Die Förderung unterstützt die Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung eines Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die im Agrarsektor Fuß fassen wollen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen

 

Programme auf Landesebene

Die Bundesländer haben hervorragende Programme für Start-Ups. Sie werden durch die Investitionsbanken der Bundesländer vergeben. Diese können besonders interessant sein. Denn die Bundesländer wollen Start-Ups anlocken und konkurrieren um deren Unterstützung.

Hier können natürlich nicht alle Landesprogramme vorgestellt werden. Wir stellen beispielhaft Programme aus dem Bundesland Hamburg vor. Gerne ermitteln wir für Sie vergleichbare Programme in einem anderen Bundesland.
 
5. „InnoFounder“
Das Programm „InnoFounder“ in Hamburg ist ein sehr spannendes Programm; vergleichbares gibt es aber auch in den anderen Bundesländern. Details finden Sie hier.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Die Zuwendung wird gewährt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
  • Gefördert werden Existenzgründer und Unternehmen mit höchstens 5 Mitarbeitern.
  • Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von pauschal EUR 2.500 je Person pro Monat bei Vollzeit für max. 18 Monate gewährt. Insgesamt kann die Förderung EUR 75.000 betragen.

Gefördert werden:
  • Innovative Gründerteams und Einzelgründer in der Vorgründungs- und Gründungsphase
  • Alle Branchen, v.a. neuartige digitale Gründungsvorhaben wie Medien-Start-Ups und Content-orientierte Start-Ups
  • Personal- und Gründungskosten 

Der geplante bzw. bestehende Unternehmenssitz muss in Hamburg liegen. Antragsberechtigt sind auch bestehende Start-Ups mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. EUR 500.000, die weniger als ein Jahr bestehen. Die beabsichtigten innovativen Produkte oder Dienstleistungen müssen sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben. Zudem müssen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung bestehen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die in Hamburg Fuß fassen wollen und Unterstützung für die Lohnkosten ihrer Mitarbeiter brauchen.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen


6. „InnoRampUp“
Auch mit dem Programm "InnoRampUp" hat Hamburg ein sehr spannendes Förderprogramm zu bieten. Details zu dem Programm finden Sie hier.
Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Die Zuwendung wird gewährt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
  • Das Programm richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen, die höchstens 2 Jahre alt sind.
  • Die Förderung wird gewährt als Zuschuss i.H.v. max. EUR 150.000 pro Vorhaben; in Ausnahmefällen werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

Gefördert werden:
  • Markt- und Machbarkeitsstudien sowie Strategieentwicklung (Business-Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie)
  • Suche nach Partnern, Gründungsteams und Mitarbeitern
  • Qualifizierung und Weiterbildung
  • Prototypentwicklung und -test, Umsetzung inkl. Produkteinrichtungen
  • Sicherung von Rechten, Patententwicklung und Patentierung
  • Vermarktungsaktivitäten
Der geplante bzw. bestehende Unternehmenssitz muss in Hamburg liegen. Das Vorhaben muss einen anspruchsvollen Innovationsgehalt haben und über erkennbares Marktpotential verfügen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg dienen.

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die ihre Produkte und Dienstleistungen weiter entwickeln wollen und noch keinen Kapitalgeber haben.

Was spricht gegen diese Förderung? Das Antragsverfahren kann Zeit in Anspruch nehmen.


7. „Hamburg-Kredit-Innovation“
Wer ein Darlehen braucht, sollte nicht immer gleich auf die bekannten Programme der KfW schauen. Auch die Bundesländer bieten hier sehr gute Programme über ihre Investitionsbanken. Ein solches Programm stellt in Hamburg beispielsweise das Programm „Hamburg-Kredit-Innovation“ dar. Details zu dem Programm finden Sie hier.

Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Die Zuwendung wird gewährt über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
  • Gefördert werden Existenzgründer und nicht börsennotierte KMU mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg.
  • Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Das Darlehen deckt mind. EUR 25.000 der Kosten, max. EUR 2 Mio. Der Kredit ermöglicht eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung.

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel für:
  • Die Markteinführung und das Wachstum mit bereits entwickelten innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (bspw. Investitionen in Anlagen und Maschinen, Tests und Zertifizierungen, Personalkosten)
  • Die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Organisationsmethoden (u.a. IT-Sicherheit, Cloud-Technologie, Digitale Vertriebskanäle, additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck)
  • Das Wachstum innovativer Start-Ups

Für wen ist dieses Programm geeignet? Für Start-Ups, die ihre Produkte und Dienstleistungen weiter entwickeln wollen und noch keinen Kapitalgeber haben.

Was spricht gegen diese Förderung? Es handelt sich um einen Kredit, es ist also eine Rückzahlung des Darlehens erforderlich.

 

Ausblick

Hier konnten nur einige wenige Programme vorgestellt werden. Es gibt sehr viele interessante Fördermittelprogramme für Start-Ups. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie gerne bei der Identifikation von geeigneten Programmen und bei der Antragstellung.

Zudem beraten wir auch mit unserem Wissen, wie Start-Ups sich z.B. durch Kooperationen noch bessere Chancen auf eine Förderung sichern könnten. Melden Sie sich einfach bei Dennis Hillemann und Tanja Ehls und lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

 

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