Rückforderung von Corona-Hilfen – was müssen Steuerberater wissen? Tipps von Verwaltungsrechtsexperten | Fieldfisher
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In 2022 wird es – ausgelöst durch Schlussrechnungen oder durch behördliche Nachforschungen – zu vielen Verfahren kommen, in denen der Staat die Rückforderung von Corona-Hilfen prüft. Mandanten werden sich dabei an ihre Steuerberaterinnen und Steuerberater wenden, die als prüfende Dritte in der Verantwortung für die Antragstellung stehen. Bei der Begleitung eines Rückforderungsverfahrens können wir unterstützen – auch mit einem Webinar, das viele Tipps für Steuerberater gibt.

Unsere Verwaltungsrechtsexperten Dennis Hillemann und Tanja Ehls beraten Unternehmen und ihre Steuerberater seit Beginn der Corona-Krise in den Überbrückungshilfen. Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Erfahrungen aus vielen kritischen Fördermittel- und Gerichtsverfahren. Tanja Ehls berät Unternehmen in fördermittelrechtlichen Fragen. Gemeinsam haben Sie zur Unterstützung von Unternehmen und ihren Steuerberatern einen umfangreichen FAQ erstellt zu der Rückforderung von Corona-Hilfen. Die kostenlose FAQ finden Sie hier: FAQ: Wann kann der Staat Corona-Hilfen und andere Subventionen zurückfordern – und was müssen Unternehmen beachten? | Fieldfisher

In unserem kostenlosen Webinar gehen wir u.a. auf das Folgende ein:

  • Ablauf eines Verwaltungsverfahrens zur Rückforderung von Fördermitteln
  • Unterschied zwischen Rücknahme und Widerruf eines Zuwendungsbescheides
  • Wann greift Vertrauensschutz, wann entfällt er – und welche Rolle spielt dabei die Kenntnis des Steuerberaters?
  • Haftungsgefahren für den Steuerberater
  • Wann drohen Ermittlungen wegen eines Subventionsbetrugs?


Das Webinar richtet sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater, aber auch Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie leitendes Personal aus allen Bereichen sind willkommen.