Kartellrechtsverstoß durch Geschäftsbedingungen: Ende des Missbrauchsverfahrens gegen Amazon | Fieldfisher
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Publication

Kartellrechtsverstoß durch Geschäftsbedingungen: Ende des Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

19.07.2019

Locations

Germany

Verfahren gegen Amazon durch die Bundeskartellbehörde

Am 17. Juli 2019 hat das Bundeskartellamt (BKartA) bekanntgegeben, dass Amazon sich zur Änderung ihrer Geschäftsbedingungen auf Online-Marktplätzen bereiterklärt hat. Damit wurde ein seit November 2018 laufendes Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beendet.

Hintergrund und Zusagen von Amazon

Amazon betreibt den größten Online-Marktplatz in Deutschland und ist auch in vielen Produktgruppen der größte Online-Händler. Dementsprechend groß ist die Bedeutung für die Händler. Deren Beziehungen zu Amazon werden durch die Geschäftsbedingungen (Business Solution Agreement) bestimmt. Im Rahmen des Verfahrens hat sich Amazon nun gegenüber dem BKartA dazu verpflichtet, seine Geschäftsbedingungen für den Marktplatz zu ändern. Diese Änderungen gelten nicht nur in Deutschland. Folgende Änderungen werden nun umgesetzt:

  • Die bisherigen Haftungsfreistellungen für Amazon werden zu Gunsten der Händler eingeschränkt.

  • Die Kündigungsrechte von Amazon unterliegen bei einer ordentlichen Kündigung einer Frist von 30 Tagen sowie in anderen Fällen jedenfalls der Pflicht zur Information und Begründung.

  • Statt des ausschließlichen Gerichtsstandes in Luxemburg ist nun auch die Zuständigkeit nationaler Gerichte denkbar.

  • Den Händlern steht im Falle von (vermeintlich) unberechtigten Retouren nunmehr ein Widerspruchsrecht und möglicherweise auch ein Ausgleichsanspruch zu.

  • Des Weiteren ist es Händlern nun möglich, auf anderen Webseiten speziellere, wertigere Informationen über ihre Produkte zu liefern. Amazon darf jedoch auf dem Marktplatz weiterhin einen gewissen Mindeststandard verlangen.

  • Anders als früher sind öffentliche Äußerungen der Händler über Amazon weitgehend möglich.

  • Durch leichter auffindbare Regelungen und die Ankündigung von deren Änderungen wird die Transparenz gestärkt.

  • Auch in Bezug auf Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen hat sich Amazon zu Änderungen verpflichtet.

Diese Änderungen betreffen nur das Verhältnis von Amazon und den auf der Plattform tätig werdenden Händlern, die Endkunden sind hiervon nicht betroffen. Die Änderung der Geschäftsbedingungen tritt innerhalb von 30 Tagen, mithin am 16. August 2019, in Kraft.

Konsequenzen und Reaktionen

Für den Präsidenten des BKartA, Andreas Mundt, führt diese Entwicklung dazu, dass für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händlern "weltweit weitrechende Verbesserungen erwirkt" wurden. Dies führt dazu, dass das im November 2018 begonnene Verfahren gegen Amazon eingestellt wird. Eingeleitet wurde dies, nachdem das BKartA Beschwerden über die Geschäftsbedingungen nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Welt, erhalten hat. Im Rahmen des Verfahrens fand ein Austausch des BKartA mit der Europäischen Kommission sowie mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden statt.

Jedoch steht Amazon weiter im Fokus der Wettbewerbsbehörden: während das BKartA eine Sektoruntersuchung im Bereich "Nutzerbewertung" durchführt, untersucht die Europäische Kommission die Nutzung von Daten durch Amazon sowie die hiermit verbundenen Effekte auf die Händler des Marktplatzes.

Hinweis

Das BKartA bewertet das Verhalten vom Amazon im Wesentlichen als Ausbeutungsmissbrauch. D.h. Amazon als marktbeherrschendes Unternehmen hat laut BKartA seine Stellung missbraucht durch die Verwendung unangemessener Geschäftsbedingungen. Ein Verstoß gegen das AGB-Recht kann also auch zugleich einen Kartellrechtsverstoß darstellen, wenn dieser Verstoß zugleich kartellrechtlichen Belangen zuwiderläuft.

 

Links

Pressemeldung des BKartA, 17. Juli 2019

Fallbericht des BKartA, 17. Juli 2019

Pressemeldung des BKartA zur Einleitung des Missbrauchsverfahrens, 29. November 2018

Pressemeldung des BKartA zur Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen, Mai 2019

Pressemeldung der Kommission zum Verfahren gegen Amazon, Juli 2019

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