Grundsatzentscheidung zu Bewertungsportalen: IP/IT Team von Philipp Plog gewinnt für Yelp beim BGH | Fieldfisher
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Grundsatzentscheidung zu Bewertungsportalen: IP/IT Team von Philipp Plog gewinnt für Yelp beim BGH

15.01.2020

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Germany

Empfehlungsplattform Yelp darf Auswahl bei Online-Bewertungen treffen Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Urteil mit Signalwirkung verkündet: Online-Bewertungsportale wie Yelp dürfen Bewertungen von Nutzern mit Hilfe einer automatisierten Software sortieren. Das Gericht folgt damit der Argumentation des deutschen IP Enforcement and Litigation Teams von Philipp Plog, das den Mandanten seit geraumer Zeit berät und vertritt. Demnach sei die Auswahl von Nutzerbewertungen anhand bestimmter Kriterien durch die Berufs- und Meinungsfreiheit gedeckt. Bewertete Unternehmen müssten Kritik an ihren Leistungen und deren öffentliche Erörterung grundsätzlich hinnehmen. 
 
Ursächlich für den Prozess vor dem Bundesgerichtshof war die schadensersatzbewehrte Klage einer Fitnessstudiokettenbetreiberin, die sich als zu schlecht bewertet empfand. Das Team von Fieldfisher setzte im Verfahren auf eine Argumentation mit dem qualitätsgetriebenen Vorgehen des Anbieters: Um Manipulation vorzubeugen, verwendet Yelp eine automatisierte Software, die unter anderem die Beitragsqualität, Vertrauenswürdigkeit und Aktivität der Nutzer prüft. Mit einer Klassifizierung als "empfohlen" und "nicht empfohlen" möchte der Anbieter aus der Vielzahl an Rückmeldungen die Beiträge identifizieren, die die Meinung der Yelp-Nutzer am besten wiederspiegeln.
 
Für Yelp und weitere Bewertungsportale war die Entscheidung essentiell. Denn ein negativer Ausgang des Verfahrens hätte die Geschäftsgrundlage in Frage gestellt. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München wurde damit aufgehoben. Bereits in den vergangenen Jahren beschäftigte eine Vielzahl an ähnlichen Verfahren bundesweit die Gerichte. Das jetzige BGH Urteil stärkt das Geschäftsmodell von Bewertungsportalen insgesamt.
 
Fieldfisher war ursprünglich für das deutsche Bewertungsportal Qype tätig. Nach dessen Übernahme durch Yelp im Oktober 2013 setzte das US-Unternehmen weiterhin auf die Kanzlei. Das Team um Managing Partner Philipp Plog und Partner Stephan Zimprich vertrat Yelp in der Folge in einer Vielzahl von Prozessen vor diversen Gerichten.

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