Deutscher Gesetzentwurf zu Legal Tech: Wagen Sie den Sprung! | Fieldfisher
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Deutscher Gesetzentwurf zu Legal Tech: Wagen Sie den Sprung!

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Die Freie Demokratische Partei (FDP) schafft eine moderne Gesetzgebung für Rechtsdienstleistungen.

Die FDP will Rechtsdienstleister aus der rechtlichen Grauzone herausführen und eine moderne Gesetzgebung für Rechtsdienstleistungen schaffen. Es ist eine längst überfällige Maßnahme, die der Blockadehaltung bestimmter Marktteilnehmer ein Ende setzen könnte, schreibt Fieldfisher-Partner Philipp Plog.

Jetzt ist es an der Zeit, dass die Dinge richtig heiß werden. Die FDP-Bundestagsfraktion war die erste deutsche Partei, die die Legalisierung von "automatisierten" Rechtsberatungen - Rechtsberatung durch Nichtjuristen - vorgeschlagen hat. Genau das hatte die Bundesregierung im vergangenen November auf eine kleine Anfrage hin "Legal Tech - Rechtsgrundlagen" (Bundestagsdokument Nr. 19/5438) abgelehnt.

Die FPD versucht mit ihrem Gesetzentwurf etwas ganz Neues: Sie zielt darauf ab, die Lücke zwischen Nicht-Juristen und Rechtsanwälten zu schließen, indem sie der ersteren mehr Rechtssicherheit und der letzteren mehr Spielraum bei den Berufsregeln bietet, was ein Paradigmenwechsel wäre. Die Diskussion ist im Moment blockiert, da die Akteure um das alte System kämpfen. Das deutsche Berufsrecht kennt nur die Rechtsberatung durch Rechtsanwälte, mit wenigen ganz spezifischen Ausnahmen.

Die FDP schlägt ausdrücklich eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) orientierte Stufenregelung vor, die Rechtstechnikunternehmen in das Haftungsmodell der Rechtsanwälte einführt und sie der gerichtlichen Aufsicht der Bundesländer unterstellt. Außerdem will sie das Verbot aufheben, dass Anwälte ihren Mandanten Erfolgshonorare berechnen und Provisionsvereinbarungen mit Kundenfindern abschließen. Derzeit ist es Anwälten nicht gestattet, mit ihren Mandanten Risiken einzugehen oder ihr Honorar mit anderen zu teilen.
 
Anbieter von Rechtstechnologien schaffen mehr Wettbewerb für Anwälte.
Die wirtschaftlichen Chancen sind enorm, gerade in einem so hochkomplexen Rechtssystem wie dem in Deutschland. Innerhalb weniger Jahre konnte Flighright fünf führende Urteile des Bundesgerichtshofs und weitere fünf vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnen - allesamt zugunsten von Fluggästen, die von den Fluggesellschaften eine Entschädigung für Flugverspätungen und Annullierungen erhalten haben.

Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die Durchsetzung von Mietrechten durch den Service wenigermiete.de viele erfolgreiche Fälle im Mietrecht hervorgebracht. Darüber hinaus konnten die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Rightmart bei 45 Prozent der Entscheidungen über Hartz IV, ein Langzeitarbeitslosengeld, außergerichtlich Anpassungen durchsetzen. Darüber hinaus berichtete die Tageszeitung Die Welt, dass fast 40 Prozent aller Hartz IV-Klagen vor den Sozialgerichten erfolgreich waren.
Einige Anbieter von Rechtstechnik, die Zahlungsansprüche von Nutzern für eine Provision geltend machen, entwickeln eine enorme Verhandlungsmacht, weil sie die Ansprüche durch Abtretung an ein Fahrzeug finanziell bündeln (da das deutsche Recht Sammelklagen technisch nicht kennt). Darüber hinaus bauen sie ihre juristische Expertise durch skalierte Fallzahlen auf, so dass sie gegen große Gegner antreten können. Sie übernehmen das Kostenrisiko des Nutzers und geben ihm jemanden, der für ihn kämpft, im Austausch für einen Teil seiner Gewinne bei Erfolg. Darüber hinaus können sie von Dritten finanziert werden. Rechtsanwälte sind derzeit nicht berechtigt, dies zu tun.

Diese Unternehmen haben damit begonnen, den Nutzern Zugang zu Rechtsgebieten zu verschaffen, in die Anwälte lieber nicht gehen würden. Sie begannen oft in exotischen Bereichen, die für Anwälte aufgrund der geringen Streitigkeiten wenig interessant sind - zum Beispiel Einwände gegen Hartz IV Arbeitslosengeld oder Strafzettel. Aber diese Anbieter bewegen sich nun allmählich auf Rechtsgebieten, die sich auch für eine groß angelegte Bearbeitung eignen: Mietrecht, Kündigungsschutz und Schadenersatzansprüche im Dieselskandal. Deshalb heizen sich die Dinge jetzt auf.
 
Status quo behindert die weitere Entwicklung
Die Anwälte in Deutschland genießen derzeit ein Quasi-Monopol, das auf den ersten Blick bequem erscheint. Es hat jedoch dazu geführt, dass sich einzelne Kanzleien und der Deutsche Anwaltverein (DAV) innerhalb des bestehenden Systems verbarrikadieren, obwohl die neuen Akteure auch viele Mandanten für Anwälte gewonnen haben, da sie nicht vor Gericht erscheinen dürfen. Es ist eine tragische Blockade angesichts der Situation in Großbritannien und den USA, wo flexible Regulierungssysteme die wirtschaftliche Entwicklung von Legal Tech innerhalb und außerhalb von Kanzleien fördern.

In der Online-Übersicht der Stanford University'CodeX LegalTech' werden die USA als Weltmarktführer und Großbritannien als Nummer eins in Europa genannt. Der Rechtsrahmen für Anwälte und alternative Anbieter in Großbritannien wurde in den letzten Jahren liberalisiert, so dass Erfolgshonorare und Fremdkapital für Anwaltskanzleien möglich sind.
Nicht so in Deutschland. Lange Zeit schwieg der Deutsche Anwaltverein zunächst, bevor er am 26. April 2019 erklärte, er werde "alles in seiner Macht Stehende tun, um der Zulassung von Nicht-Juristen zur Rechtsberatung zu widersprechen". Und einige Anwaltskammern, insbesondere die Berliner Anwaltskammer (RAK), führen gegen die neuen Akteure unlautere Wettbewerbsverfahren durch.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat noch keine formelle Stellungnahme abgegeben. Frank Remmertz, Vorsitzender des Ausschusses Rechtsdienstleistungsgesetz, setzt sich jedoch in einem vertraulichen Papier für die Anwaltskammer als mächtige Lobby ein, um das Recht zur Gestaltung des neuen Gesetzes zu erhalten. Dafür könnte es aber bald zu spät sein, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um wenigermiete.de die Initiative von der Politik über den Umfang der Inkassogenehmigung (Anhörung geplant für den 12. Juni 2019) und "Myright" über den Vorwurf eines Interessenkonflikts zwischen Inkassodienstleistern, die auch Prozessfinanzierung übernehmen, ergreift.
 
Die Inkasso-Registrierung ist eine juristische Krücke.
Um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, agieren viele Anbieter von Rechtstechnik als registrierte Inkassodienstleister in Übereinstimmung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie ermöglicht die Bereitstellung von Rechtsberatung zur Durchsetzung von Ansprüchen und ist als solche nur eine juristische Krücke.
Unklar bleibt, ob der Status des Inkassodienstleisters nur die aktuellen oder auch zukünftige Ansprüche abdeckt, die beispielsweise im Hinblick auf Mietkontrolle oder stornierte Lebensversicherungen entstehen könnten.

Unklar ist auch, ob es zulässig ist, Inkassotätigkeiten und Prozessfinanzierung zu kombinieren, oder ob Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch zivilrechtliche Verstöße gegen das Mandantenverhältnis zur Folge haben können, die zu einer Verjährung von Mandantenansprüchen führen würden. Diese Fragen sind nicht neu und wurden teilweise dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

Es ist merkwürdig, dass die Bundesregierung diese Fragen den Gerichten überlassen hat und es abgelehnt hat, den Rahmen für einen extrem dynamischen Wirtschaftsraum neu zu gestalten. Es liegt auf der Hand, dass der derzeitige Rechtsrahmen in Zukunft nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Und es wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, da es einer fundierten Begründung bedarf, um die Rechtsberatung einer bestimmten Berufsgruppe zu vorbehalten. Mit diesem Argument hatte das Bundesverfassungsgericht zuletzt Anfang der 2000er Jahre den Bereich der zulässigen Inkassodienstleistungen erweitert (Urteil vom 20. Februar 2002, Az.: 1. 1 BvR 423/99 und Beschluss vom 14. August 2004, Ref. 1 BvR 725/03).
 
Kommissionsbasiertes Modell versus Verbraucherschutz
Hinter der politischen Lähmung verbirgt sich in der Tat ein Unbehagen über provisionsbasierte Modelle, wie sie von Legal Tech Anbietern praktiziert werden. Bislang hat sich die Koalition ausschließlich auf den traditionellen Verbraucherschutz gestützt. Institutionen wie der Verbraucherverband werden staatlich finanziert, so dass sie die Geldbörsen der Verbraucher "schützen". Im Gegensatz zu Legal Tech Anbietern bauen sie weder Fachwissen in bestimmten Bereichen auf, noch haben sie die gleiche Hebelwirkung, wenn es darum geht, Ansprüche gegen mächtige Gegner durch skalierte Fallzahlen durchzusetzen.

Die individuelle Durchsetzung von Ansprüchen und das Kostenrisiko verbleiben letztlich beim Verbraucher. Dies ist auch eine der Hauptschwierigkeiten bei der erst kürzlich erfolgten "Musterfeststellungklage", einer deutschen Light-Version eines Massenverfahrens, bei dem Verbraucherschutzverbände für Verbrauchergruppen einen deklarativen Rechtsbehelf einlegen können. Diese Regelung wurde ab November 2018 eingeführt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher bei manipulierten Dieselmotoren gegen Volkswagen vorgehen können. Doch selbst wenn eine solche Klage erfolgreich ist, können die Verbraucher nur dann Abhilfe schaffen, wenn sie eine weitere, separate Zahlungsaufforderung einreichen.

Der FDP-Vorschlag ist hoffentlich der Beginn einer spannenden Debatte. Die Idee, die Rechtsberatung für Nicht-Juristen einem traditionellen administrativen Aufsichtssystem wie dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu unterwerfen, ist sinnvoll. Sie finden sich auch in den Vorschlägen des Deutschen Gründerverbandes und des BRAK-Vertreters Remmertz.
 
Geht es um die Automatisierung oder die Qualität der Beratung?
Die Vorschläge unterscheiden sich jedoch, was die Grundlage für die Begründung der Genehmigung sein sollte. Ist es wirklich die "Automatisierung" oder "Teilautomatisierung" der Beratungsleistungen? Dies an sich garantiert nicht die Qualität der Beratungsleistungen. Ziel ist es nicht, "Rechtsmaschinen" besondere Privilegien zu gewähren, sondern den Zugang zu Rechtsdienstleistungen zu verbessern, wenn es sinnvoll ist, eine große Anzahl ähnlicher Ansprüche strukturiert zu bearbeiten.

Daher sollte der Fokus nicht auf dem Automatisierungsgrad liegen, sondern auf der Qualität und der laufenden Auditierung der Anbieter sowie der Entwicklung eines Haftpflicht- und Haftpflichtversicherungsrahmens. Zumindest diese Überlegungen sind im FDP-Entwurf enthalten, der besagt, dass "qualifizierte Personen" bei der Schaffung und Überwachung "der Prozesse zur Erbringung automatisierter Rechtsdienstleistungen" zusammenarbeiten müssen.

Nach der Festlegung des Verfahrensrahmens gibt es nicht mehr viel, was Deutschland davon abhalten könnte, nichtjuristische Rechtsdienste mit der außergerichtlichen Rechtsberatung zu beauftragen, wie dies bereits in der Schweiz und Skandinavien der Fall ist. Deutschland muss den Sprung wagen!
 
JURISTISCHE TRIBÜNE ONLINE
https://www.lto.de/recht/zukunft-digitales/l/fdp-gesetzentwurf-legal-tech-rechtsdienstleistungsrecht-modernisierung-kommentar/
Dieser Text wurde am 1. Mai 2019 auf lto.de veröffentlicht.

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