Coca-Cola muss Edeka weiter beliefern – Lieferstopp stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung dar | Fieldfisher
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Coca-Cola muss Edeka weiter beliefern – Lieferstopp stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung dar

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Das Landgericht Hamburg hat dies am 08. September 2022 im Eilrechtsschutzverfahren (Az. 415 HKO 72/22) entschieden. Der Entscheidung ging ein Streit der Beteiligten um Preiserhöhungen seitens Coca-Cola voraus.

Im Januar 2022 hatten sich beide Parteien auf Einkaufspreise geeinigt. Im September verlangte Coca-Cola aufgrund gestiegener Produkt-, Dienstleistungs- und Energiekosten von Edeka höhere Einkaufspreise. Nachdem Edeka sich weigerte, diese zu zahlen, stellte Coca-Cola die Warenlieferungen ein.

Edeka hat daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Hamburg antragsgemäß erlassen hat. Coca-Cola muss die Supermarktkette deshalb wieder zu den vereinbarten Einkaufspreisen weiterbeliefern. Diese Verpflichtung ist jedoch zunächst bis Ende September befristet. Coca-Cola Europacific Partners hat als Abfüller des beliebten Getränks Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt mit der Begründung, vor der Entscheidung des Landgerichts nicht angehört worden zu seien. Insbesondere trägt sie vor, die Preisanpassung sei frühzeitig angekündigt und erläutert worden. Die höheren Preise seien darüber hinaus auch angemessen, weil sie noch unter der Preisentwicklung vieler anderer Handelsmarken liege.

Rechtliche Einordnung

Marktbeherrschende Unternehmen wie Coca-Cola sind kartellrechtlich an strengere Regeln gebunden, da es für sie einfacher ist, den Wettbewerb zu beeinflussen und gegebenenfalls sogar auszuschließen. Da dies mit negativen Auswirkungen für den Markt als Ganzes und den Verbraucher im Einzelnen verbunden sein kann, verbietet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den §§ 19 bis 20 bestimmte missbräuchliche Verhaltensweisen dieser Unternehmen. Nach Einschätzung von Edeka – nun vorläufig bestätigt durch das Landgericht Hamburg – liegt in den erhöhten Preisforderungen von Coca-Cola eine solche verbotene Verhaltensweise. Das Gericht hielt die neuen Preisvorgaben für unangemessen, sodass die Durchsetzung dieser unangemessenen Preise durch Coca-Cola mittels eines Lieferstopps einen Missbrauch marktbeherrschender Stellung darstelle.

Hintergrund und Ausblick

Die Preise für Lebensmittel in Supermärkten sind nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes seit Anfang des Jahres um 16,6 Prozent gestiegen, da auf allen Wertschöpfungsebenen, also Produktion, Groß- und Einzelhandel die Kosten gestiegen sind. Unternehmen versuchen zunehmend, diese steigenden Kosten an Handelspartner und Verbraucher weiterzugeben.

Dies funktioniert jedoch nicht widerstandslos, sodass auch in Zukunft mit Reibungen und Konflikten zu rechnen ist. Zu beobachten ist bislang, dass die Erzeuger- und Großhandelspreise deutlich stärker gestiegen sind als die Einzelhandelspreise, da die Einzelhändler besorgt sind, durch zu große Preissteigerungen in hohem Maße Endkunden zu verlieren. In einigen Fällen eskalierten solche Konflikte bereits, beispielsweise zwischen Edeka und deren Tochter Netto gegenüber dem Konzern Mars und dem Hersteller Mondelez.

Da zu erwarten ist, dass die Preise auf allen Ebenen des Marktes bedingt durch Inflation und geopolitische Umstände weiter steigen werden, ist auch damit zu rechnen, dass die Anzahl solcher Konflikte weiter zunehmen und in Folge auch vermehrt die Gerichte beschäftigen wird.

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