Bundeskartellamt warnt vor Fake-Nutzerbewertungen beim Online-Kauf | Fieldfisher
Skip to main content
Publication

Bundeskartellamt warnt vor Fake-Nutzerbewertungen beim Online-Kauf

07.10.2020

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt hat gestern die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet veröffentlicht. Es fordert die Portale dazu auf, effektivere Maßnahmen gegen die Verbreitung von Fake-Bewertungen zu ergreifen.

Zum Hintergrund

Seit Juni 2017 ist das Bundeskartellamt befugt, sogenannte Sektoruntersuchungen im Hinblick auf schwerwiegende Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen vorzunehmen. Es handelt sich dabei nicht um gegen bestimmte Unternehmen gerichtete Maßnahmen. Ziel der Sektoruntersuchungen ist es vielmehr, umfassende Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu gewinnen. Das Bundeskartellamt hat seine neue Befugnis beherzt aufgegriffen, und eine eigene Beschlussabteilung für Verbraucherrecht eingerichtet. Veröffentlicht wurden bislang Abschlussberichte zu den Sektoruntersuchungen in den Bereichen Online-Vergleichsportale, Smart-TVs und zuletzt zu Nutzerbewertungen.

Bundeskartellamt appelliert an Portale, mehr gegen Fake-Bewertungen zu unternehmen

Im Rahmen der im Mai 2019 eingeleiteten Sektoruntersuchung in dem Bereich Nutzerbwertungen hat das Bundeskartellamt über 60 große Internet-Portale, die Nutzerbewertungen für Produkte und Dienstleistungen aus 16 Branchen anzeigen, befragt. Zu den befragten Unternehmen zählen reine Bewertungsplattformen, Online-Marktplätze  und Online-Shops.

"Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterscheiden. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen" kommentiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts die Ergebnisse der Untersuchung."

In dem Bericht stellt das Bundeskartellamt dar, wie es zu gefälschten und manipulierten Bewertungen kommen kann: es gibt Dienstleister, die positive Bewertungen verkaufen. Dabei werden Nutzer häufig für positive Bewertungen belohnt, und sogenannte Bots zur künstlichen Generierung von Bewertungen eingesetzt.

Das Kartellamt fordert die Portale dazu auf, in Zukunft mehr gegen die Veröffentlichung von Fake-Bewertungen zu unternehmen. Die meisten Portale würden derzeit lediglich Wortfilter verwenden, und sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen verlassen. Nur vereinzelt würden ausgefeilte Methoden des Machine Learning verwendet, die Metadaten der Verfasser von Bewertungen überprüft oder vorab Authentizitätsprüfungen durchgeführt.

Zugleich heben die Wettbewerbsschützer die Bedeutung echter, authentischer Bewertungen hervor. Sie betonen, dass auch Anreize und Produkttests verbraucherrechtskonform sind, wenn die Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet sind.

Kommentar

Nutzerbewertungen im Internet sind – neben dem Preis – oft ein zentrales Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Portale können verbraucherrechtskonform Anreize schaffen, um ihre Nutzer zur Abgabe von Bewertungen zu motivieren. Neben der klaren und deutlichen Kennzeichnung dieser Bewertungen sollten die Unternehmen bei der Ansprache ihrer Nutzer zusätzlich das Datenschutzrecht und die werberechtliche Zulässigkeit der Ausgestaltung dieser Werbemaßnahmen im Blick behalten.

Links

Bericht des Bundeskartellamts "Sektoruntersuchung Nutzerbewertung"

Pressemitteilung des Bundeskartellamts

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Klicken Sie hier, um den Newsletter zu abonnieren oder Ihre E-Mail-Einstellungen zu verwalten.

ABONNIEREN