Bundeskartellamt untersucht Verhalten von Amazon: Preiskontrollmechanismen und Brandgatings | Fieldfisher
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Insight

Bundeskartellamt untersucht Verhalten von Amazon: Preiskontrollmechanismen und Brandgatings

Locations

Germany

Seit letztem Jahr steht dem Bundeskartellamt (BKartA) ein neues Instrument zur Verfügung gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Durch den neu geschaffenen § 19a GWB soll dem Amt ein früheres und effektiveres Eingreifen ermöglicht werden. Das BKartA prüft derzeit die Nutzung dieses Instrumentariums in zwei Verfahren gegen Amazon. In einem geht es um Amazons Preiskontrollmechanismen und in dem anderen um Brandgating.

Hintergrund § 19a GWB

§ 19a GWB wurde im Zuge der 10. GWB-Novelle im Jahr 2021 in das GWB aufgenommen. Sobald das BKartA eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Bezug auf ein Unternehmen festgestellt hat, kann es den Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb gefährden könnten, untersagen. Das BKartA kann ihnen künftig insbesondere folgendes untersagen:
  • Die Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote ungleich zu behandeln (sog. self-preferencing).
  • Wettbewerbern auf einem Markt, auf dem sie ihre Stellung schnell ausbauen können, zu behindern.
  • Durch die Nutzung der von ihnen gesammelten wettbewerbsrelevanten Daten ein anderes Unternehmen zu behindern.
  • Die Portabilität von Nutzerdaten zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern.
  • Bestimmte Maßnahmen, die ein „Tipping“ bzw. „Kippen“ von Märkten ins Monopol herbeiführen können
 
 

Amazon: überragender marktübergreifender Bedeutung

Mit Entscheidung vom 5. Juli 2022 hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und das neue Aufsichtsinstrument deshalb auch auf das Unternehmen angewendet werden kann. Die Feststellung beruht auf einer Gesamtwürdigung insb. der folgenden Umstände:
  • Amazon verfügt nach Auffassung des Bundeskartellamtes über eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für die Erbringung von Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler,
  • ist auf einer Vielzahl von verschiedenen Märkten tätig, die durch vertikale Integration oder in sonstiger Weise miteinander verbunden sind, und
  • hat durch seine Tätigkeit insbesondere als Betreiber einer hybriden Handelsplattform sowie mit seinen Geschäftstätigkeiten im Logistikbereich und im Bereich des Internet of Things eine erhebliche Bedeutung für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten.
  • Zudem verfügt Amazon über einen hervorragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten sowie
  • über erhebliche Finanzkraft,
so das BKartA im Fallbericht vom 6. Juli 2022 sowie der 284-Seiten starken Entscheidung vom 5. Juli 2022.
 
 

Aktuelle Verfahren gegen Amazon

Nun prüft das BKartA die Anwendung des neuen Instrumentariums in zwei laufenden Missbrauchsverfahren gegen Amazon:
  • Preiskontrollmechanismen: Das BKartA untersucht die algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Es bestehe hier die Gefahr, so das BKartA, dass Händlerangebote weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden.
  • Brandgatings: Außerdem untersucht das BKartA die mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z.B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen.
Derzeit ist nicht absehbar, wann das BKartA in diesen Verfahren eine Entscheidung treffen wird. Grundsätzlich soll das neue Instrumentarium aber schnellere Entscheidungen ermöglichen als bisher. 

 

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