Bundeskartellamt: Keine Einwände gegen Aufbau eines Datennetzwerkes für die Automobilbranche (Catena-X) | Fieldfisher
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Insight

Bundeskartellamt: Keine Einwände gegen Aufbau eines Datennetzwerkes für die Automobilbranche (Catena-X)

01.06.2022

Locations

Germany

Das Bundeskartellamt (BKartA) gab am 24.5.2022 bekannt, keine Einwände gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“ zu haben. Diese beabsichtigt die Schaffung eines Datennetzwerkes für die europäische Automobilbranche mit entsprechenden Anwendungen entlang der Wertschöpfungskette.

Das Projekt Catena-X

Catena-X soll nicht nur die Entwicklung einheitlicher Standards für die Datenweitergabe vorantreiben, sondern auch die Entwicklung konkreter Anwendungen auf Basis des neuen Datennetzwerkes ermöglichen. Hierzu zählen Projekte, mit denen beispielsweise die Rückverfolgbarkeit oder die Bestimmung des CO2-Abdrucks von Komponenten entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht werden. Weitere Anwendungsbereiche betreffen die Kreislaufwirtschaft oder die Verbesserung des Qualitätsmanagements.
 

Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab

Die kartellrechtliche Prüfung dieser Kooperation erfolgte sowohl hinsichtlich der Vereinbarung zum Setzen von Standards, als auch hinsichtlich der Zusammenarbeit zu Zwecken der Forschung und Entwicklung.
Die zentrale Frage dabei war, ob sich durch die Forschungs- und Entwicklungskooperation der Innovationswettbewerb spürbar verringert. Das BKartA verneinte dies, weil die zu entwickelnden Standards interoperabel gestaltet werden sollen. Unternehmen der Automobilindustrie hätten insoweit weiterhin die Möglichkeit, eigene Cloud- und Software-Lösungen zu nutzen und zu entwickeln.
Im Übrigen waren die drei folgenden Prinzipien relevant: Erstens muss der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen auf das für die Kooperation zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben. Zweitens müssen die Standards in einem offenen Verfahren, transparent und diskriminierungsfrei entwickelt werden, d.h. Dritten muss eine Mitwirkung am Verfahren der Standardsetzung ermöglicht werden, die Einhaltung des Standards darf nicht verpflichtend sein und der Zugang zu dem Standard muss zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen erfolgen. Drittens dürfen die innerhalb des Projektes geplanten einzelnen Entwicklungskooperationen nicht zu Marktabschottungen oder sonstigen Wettbewerbsverzerrungen führen, insbesondere auch mit Blick auf den Innovationswettbewerb.


Hintergrund

Automobilhersteller setzen bisher zur Digitalisierung von Fertigungsprozessen auf individuelle Lösungen etablierter Cloud-Anbieter (z.B. Amazon, Google, Microsoft). Hierdurch entstehen jedoch in sich geschlossene, isolierte Datenplattformen (sog. Insellösungen) mit unterschiedlichen Datenschnittstellen. Durch Beseitigung dieser unterschiedlichen Schnittstellen sorgt Catena-X für eine bestmögliche Nutzbarmachung der Daten und dafür, dass sich die jeweiligen Automobilzulieferer nicht mehr an die Schnittstellen der Hersteller anpassen müssen. Letztlich werden hierdurch digitale Prozesse entlang der Wertschöpfungskette optimiert.

Catena-X ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Initiative "Gaia-X", die 2019 durch das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert wurde. Gaia-X bezweckt die Schaffung einer europäischen Dateninfrastruktur durch die Entwicklung von Schnittstellen und Standards zur Vernetzung unterschiedlicher, branchenübergreifender Cloud-Dienste, um die Abhängigkeit von amerikanischen und chinesischen IT-Anbietern zu reduzieren. Mit Catena-X wird nun ein Datennetzwerk geschaffen, das den Gaia-X Standards entspricht.

Ausblick

Zwar ist die Freigabe der Catena-X Kooperation eine erste wegweisende Entscheidung des BKartA. Gleichzeitig betonte das Amt jedoch, dass damit noch keine abschließende Beurteilung aller Teilprojekte von Catena-X verbunden sei. Hierfür bedürfe es zunächst weiterer Konkretisierung. Die Behörde werde hierzu die Weiterentwicklung der Kooperation und insbesondere die Fortführung einzelner Teilprojekte weiter im Blick behalten.

Veranstaltungshinweis

Neben Catena-X ist die Initiative "Gaia-X" im Jahr 2022 einige erhebliche Schritte vorangegangen und erste Projekte befinden sich an dem Punkt, Gesellschaften zur Umsetzung von Datenräumen, Datentreuhändern und Plattformen zum Datenaustausch aufzubauen. Daher führt der Gaia-X Hub Deutschland, gemeinsam mit Fieldfisher, einen Workshop zum Thema „Gaia-X Ökosysteme: Rechtsfragen und Rechtsgestaltung“ durch. Im Zuge dieses Workshops wird am 24. Juni 2022 von 11:15-12:30 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Thema „Governancestrukturen von souveränen Datenräumen“ stattfinden. Zum Ende des Workshops gibt es zudem die Möglichkeit von 15:00-16:00 Uhr an der Zusammenfassung der einzelnen Arbeitsgruppen teilzunehmen. In diesem Rahmen präsentiert u.a. unser Partner Christian Bahr auch die Ergebnisse zu kartellrechtlichen Implikationen für Data Spaces.

Sollten Sie Interesse an der Podiumsdiskussion und der Wrap-Up Session haben, dann melden Sie sich gerne unter folgendem Link an: Zur Anmeldung
 

Links

Pressemitteilung: Bundeskartellamt - Erster Baustein für Gaia-X: Bundeskartellamt gibt grünes Licht für Aufbau eines Datennetzwerkes für die Automobilbranche (Catena-X)

Pressemitteilung: Fieldfisher - GAIA-X: Fieldfisher berät Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Gründung des europäischen Cloudprojektes

 

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