BGH weist Amtshaftungsklage der BayWa gegen das Bundeskartellamt rechtskräftig ab | Fieldfisher
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BGH weist Amtshaftungsklage der BayWa gegen das Bundeskartellamt rechtskräftig ab

Locations

Germany

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 30. Juni 2022 die Amtshaftungsklage des Agrarkonzerns BayWa AG gegen das Bundeskartellamt (BKartA) rechtskräftig abgewiesen.

Die Entscheidung
Die BayWa klagte gegen das Bundeskartellamt wegen Benachteiligungen in einem Pflanzenschutz-Kartellverfahren aufgrund von Preisabsprachen. In dem Kartellverfahren wurden Bußgelder in Höhe von € 157 Mio. gegen die BayWa und sieben weitere Großhändler sowie deren Verantwortliche verhängt, wovon € 68 Mio. auf die BayWa fielen. Das Verfahren wurde eingeleitet, da laut des Präsidenten des BKartA Andreas Mundt die Unternehmen "Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen" hätten. Das Verfahren wurde im Rahmen eines "Settlements" abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, welche regelmäßig zu einer Beschleunigung und Verkürzung des Kartellbußgeldverfahrens sowie zu einer Minderung der Geldbuße führt.

Im Anschluss erhob die BayWa Amtshaftungsklage gegen das BKartA wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, da die Behörde zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und ggf. einen Kronzeugenantrag zu stellen.
Die von der BayWa erhobene Klage wurde bereits letztes Jahr vom LG Bonn abgewiesen, da nach Ansicht der Kammer kein Schadensersatzanspruch der BayWa gegen das BKartA aufgrund einer Amtspflichtverletzung bestehe. Das OLG Köln wies die Berufung der BayWa gegen das Urteil des LG Bonn zurück, da nach Ansicht des Gerichts der Schutzbereich der Amtshaftungsnorm keinen Schadensersatz umfasse, wenn der potenziell Geschädigte durch Rechtsmittel die staatliche Maßnahme hätte abwehren können.  Die BayWa hatte gegen das Bußgeld keine Rechtsmittel eingelegt, sodass nach Ansicht des Senats eine bewusste Unterlassung vorlag, den Schaden durch ein Rechtsmittel abzuwehren. Es widerspräche dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, wenn über den Amtshaftungsanspruch ein gesetzeskonformes Ergebnis eines Ermittlungs- und Bußgeldverfahrens wieder rückabgewickelt würde.

Kommentar
Eine Amtshaftungsklage gegen das BKartA ist erst die Zweite überhaupt. Im Jahr 2014 verklagte die GN Store Nord A/S dieses auf € 1,1 Mrd. Schadensersatz aufgrund einer rechtswidrigen Untersagungsverfügung gegen den geplanten Zusammenschluss mit einem Hörgerätehersteller. Diese scheiterte, da die Behörde nach Ansicht des OLG Düsseldorf den Zusammenschluss sorgfältig und umfangreich geprüft und somit ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen war.

Link:
Bundeskartellamt - Pressemitteilung BayWa  

 

Kontakt

Bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Dr. Solvei Hartmannsberger gerne zur Verfügung.

Dr. Solvei Hartmannsberger
Senior Associate
+49 211 950 749 0
solvei.hartmannsberger@fieldfisher.com

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