BaFin Konsultation: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Fieldfisher
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BaFin Konsultation: Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

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Germany

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. September 2019 eine Konsultationsfassung des Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Konsultation 16/2019) veröffentlicht.

Adressaten des Merkblattes sind sektorübergreifend alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen, insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Es gilt nicht unmittelbar für von der EZB direkt beaufsichtigte bedeutende Institute sowie inländische Zweigniederlassungen von Unternehmen aus dem EU/EWR-Ausland. Laut BaFin „ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass auch solche  Unternehmen das Merkblatt als Orientierung heranziehen.“

Die BaFin weist im allgemeinen Teil des Merkblattes darauf hin, dass verbindliche gesetzliche oder aufsichtliche Vorgaben im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken durch das Merkblatt weder abgeschwächt noch erweitert werden. Dies gelte insbesondere für die noch ausstehenden europäischen Konkretisierungen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsunternehmen (EIOPA „Technical Advice on the integration of sustainability risks and factors in the delegated acts under Solvency and IDD“ vom 30.04.2019), Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ESMA „Technical advice to the European Commission on integrating sustainability risks and factors in MIFID II“ vom 30.04.2019) und Kapitalverwaltungsgesellschaften (ESMA „Technical advice to the European Commission on integrating sustainability risks and factors in the UCITS Directive and AIFMD“ vom 30.04.2019) sowie bei Kreditinstituten.

Die BaFin sieht ihr Merkblatt als Kompendium von Good Practices im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken, das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen Anwendung finden soll und zur Illustrierung Beispiele und Fragen enthält.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Merkblattes sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein.

Wichtig für die beaufsichtigten Marktteilnehmer ist, dass die BaFin eine separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ ablehnt, sondern diese als Teilaspekt der bekannten Risikoarten (Kreditrisiko/Adressenausfallrisiko, Markt(preis)Risiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko, versicherungstechnisches Risiko, strategisches Risiko, Reputationsrisiko) ansieht. Eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken erachtet die BaFin jedoch für notwendig, wobei sie die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im beaufsichtigten Unternehmen sowie eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen herausstellt.

Das Risikomanagement bildet den zentralen Punkt des Merkblattes. Die Konsultationsfassung geht auf die Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie auf die Methoden und Verfahren ein (z.B. Ausschlusskriterien, Positivlisten, Best-in-Class-Ansatz, normbasiertes Screening, Heatmaps). Aufgaben, Verantwortlichkeiten sowie der zeitliche Rahmen für die Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsrisiken sollten im Rahmen der oben benannten bekannten Risikoarten innerhalb des Risikomanagementsystems klar definiert werden. Die involvierten Mitarbeiter sollten in jedem Fall über ausreichende Kenntnisse verfügen.

Das Merkblatt befasst sich im Weiteren mit Stresstests, Fragen der Auslagerung bzw. Ausgliederung, zu Gruppensachverhalten und die Verwendung von Nachhaltigkeitsratings.

Mit der Konsultation gewährt die BaFin Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Erwartungen und Empfehlungen der Marktteilnehmer. Sie ist insbesondere an Aussagen zur Praxisnähe, den Beispielen und mögliche Auswirkungen und Interdependenzen interessiert.

  • Stellungnahmen zu dem Entwurf bis zum 3. November 2019, 24:00 Uhr, unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2019, QIN 2017-2019-0001)

    schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Chief Sustainable Finance Officer, IFR 6oder

  • per E–Mail an Konsultation-16-19@bafin.de

eingereicht werden.

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