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Publication

AdBlue - Geldbuße gegen Automobilhersteller

09.07.2021

Locations

Germany

Kartellrechtswidrige Absprachen über technische Entwicklungen (AdBlue): Europäische Kommission verhängt Geldbußen von knapp EUR 900 Mio. gegen VW und BMW – Daimler war Kronzeuge.

Hintergrund der Geldbußen

Grundlage der Geldbußen ist, dass die Automobilhersteller nach den Feststellungen der Kommission den Wettbewerb bei der Entwicklung von Abgastechnologien im Hinblick auf Diesel-PKW beschränkt haben.

Nach den Feststellungen der Kommission hatten die Automobilhersteller regelmäßig Treffen abgehalten, um über die Entwicklung von Technologien zur Abgasreinigung zu beraten. In diesem Zusammenhang beschlossen die Hersteller allerdings ebenso, über einen gewissen Zeitraum (konkret: ca. 5 Jahre) keine Abgasreinigungstechnologien einzuführen, die über den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandard hinausgehen. Die hierfür erforderliche Technologie stand jedoch zur Verfügung.

Ebenfalls tauschten sie sensible Informationen zu Aspekten der Abgasreinigung aus und verständigten sich in Bezug auf Größe, Reichweite sowie Verbrauch der jeweils zu verwendeten Reinigungstechnologie (AdBlue).

Kartellrechtliche Bewertung

Das geahndete Verhalten stellt eine bezweckte Zuwiderhandlung im Sinne von Art. 101 Absatz 1 lit. b) AEUV dar. Es bezweckte die Einschränkung der technischen Entwicklung und beeinträchtigte so den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale.

Höhe der Geldbußen

Gegen Daimler wurde eine Geldbuße in Höhe von EUR 727 Mio. verhängt. Diese wurde Daimler jedoch vollständig erlassen, da Daimler von der damals geltenden Kronzeugenregelung profitierte. Daimler meldete den Kartellrechtsverstoß an die Kommission und entging so der Zahlung einer Geldbuße. Der Volkswagenkonzern muss etwas mehr als EUR 500 Mio. zahlen, BMW gut EUR 370 Mio.

Die Unternehmen erhielten eine Ermäßigung der ursprünglichen Geldbuße um 10%, da sie mit der Kommission einen Vergleich geschlossen haben.

Praxishinweis

Bisherige Entscheidungen mit hohen Bußgeldern richteten sich vor allem gegen Preisabsprachen und Marktaufteilungen. Hier ahndet die Kommission Absprachen zur Technik, also zu Produktmerkmalen. Es ist zu erwarten, dass die Kommission künftig verstärkt Kooperationen von Wettbewerbern kritisch untersucht. Das gilt im Besonderen, soweit Anhaltspunkte für die Verzögerung des technischen Fortschritts vorliegen. 

Zu beachten ist dabei, dass bereits die Gespräche einen Verstoß begründen. BMW hatte sich wohl damit verteidigt, die Absprachen nicht umgesetzt zu haben. Die Kartellbehörden sprechen aber Bußgelder bereits für den Informationsaustausch oder die Absprache aus, auch wenn die Unternehmen diese nicht umsetzen. 

Auch umweltbezogene Absprachen, etwa zu Preiserhöhungen im Gegenzug für die Verwendung umweltfreundlicherer Technologien, werden im Fokus stehen. Das aktuelle Verfahren zeigt, wie die Kommission die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um zur Verwirklichung des Grünen Deals beizutragen.

In dem Verfahren wurden von den Beteiligten auch rechtliche Unsicherheiten bzgl. des Umfangs erlaubter Kooperationen mit Wettbewerbern geäußert. Relevant sind hier im Besonderen die Horizontal-Leitlinien der Kommission. Diese werden derzeit überarbeitet. Zu den zu erwartenden Änderungen wird Fieldfisher demnächst ein Webinar anbieten.

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